…b FinStrG zusammengesetzter Senat einzuschreiten hat, dessen Laienbeisitzer von gesetzlichen Berufsvertretungen unselbstständiger Berufe entsendet wird. Hinsichtlich der Rechtsfrage eines etwaigen Strafausschließungsgrundes in Form einer angeblich bei abgabenrechtskonformen Verhalten zwingenden Selbstbezichtigung hat das Bundesfinanzgericht in seiner Entscheidung gemäß § 161 Abs. 4 Finanzstrafgesetz die Rechtsansicht dem Spruchsenat…
…zweifelsfrei automatisch davon aus, dass die im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nebenbei strafrechtlich relevant an sich gebrachten Gelder von ihm in seinen Abgabenerklärungen angegeben werden hätten müssen. Allerdings kann sich das für die Zukunft für andere Straftäter in vergleichbaren Situationen schon ändern, wenn diese Abgabepflicht…
…Der Milderungsgrund verwaltungsstrafrechtlicher Unbescholtenheit kommt Ihnen zugute. ln Anbetracht der oben dargelegten Strafzumessungsgründe und des bis zu EUR 365,00 reichenden Strafsatzes erscheint die verhängte Geldstrafe als angemessen und nicht zu hoch. Die Auferlegung des Beitrages zu den Kosten des Verfahrens stützt sich auf die…
… 136, 157, 82 Abs. 3 lit. c FinStrG eingestellt. Der Beschwerde der ***Bf1*** wird teilweise stattgegeben und das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates im Strafausspruch wie folgt abgeändert: Über die ***Bf1*** wird gemäß §§ 28a Abs. 2 und 49 Abs. 2 FinStrG eine Geldbuße in Höhe von…
…rund € 1.600,00 ins Verdienen. Auf Grund des durchgeführten Beweisverfahrens, insbesondere Einsichtnahme in die Veranlagungsakten und Verlesung des Strafaktes steht nachstehender Sachverhalt fest: Die T GmbH (in weiterer Folge "T") wurde am 16.09.2011 gegründet. Eingetragener Geschäftszweig war das Baumeister- und Bauträgergewerbe…
…Vollzuges zu ersetzen. Als Entscheidungsgründe wurden ausgeführt: "Auf Grund des durchgeführten Beweisverfahrens, insbesondere Einsichtnahme in die Veranlagungsakten und Verlesung des Strafaktes steht im Zusammenhalt mit den Verantwortungen der beiden Beschuldigten nachstehender Sachverhalt fest: Zu den Personen: [...] Die am DatumX geborene Zweitbeschuldigte A. ist österreichische Staatsbürgerin…
…Als mildernd war Ihre verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit zu werten. Unter Bedachtnahme auf die Strafzumessungsgründe und den bis zu 365 Euro reichenden Strafsatz sowie den Unrechtsgehalt der Tat ist die verhängte Geldstrafe [240 EUR] als angemessen zu betrachten. Der Ausspruch über die Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens ist im…
…der bewilligten Fläche von 20,0 m² fand keine Nachbemessung statt. Allerdings zeigte die MA 46 diese Nutzung gegenüber der belangten Behörde am 27. März 2023 an und beantragte die Einleitung der Strafamtshandlung, worüber der Bf. 1 als Beschuldigter in Kenntnis gesetzt wurde. Bauherrin des…
…Die Verkürzung der Gebrauchsabgabe sei ein Dauerdelikt, sodass der Straftatbestand nur einmal erfüllt sei und nur eine Strafe verhängt werden könne. Ihren Ausführungen ist Folgendes entgegenzuhalten: Das bloße Ansuchen um Erteilung einer Gebrauchserlaubnis berechtigt noch nicht dazu, den öffentlichen Gemeindegrund und den darüber befindlichen Luftraum…
…zu berücksichtigenden überlangen Verfahrensdauer vermochte der Spruchsenat hingegen nichts abzugewinnen. B. Gegen dieses Straferkenntnis hat der Beschuldigte innerhalb offener Frist bezüglich des Strafausspruches Beschwerde an das Bundesfinanzgericht erhoben und dabei im Ergebnis ausgeführt, dass die Finanzstrafbehörde trotz Kenntnis des Vorliegens seiner Finanzvergehen ohne Grund mit…
…vorliegende Beschwerde. 2. Begründung der Beschwerde Die Selbstanzeige bewirkt, so sie vollständig erstattet wurde, Straffreiheit. Als Strafaufhebungsgrund (FN: Scheil, Die Selbstanzeige nach § 29 FinStrG (1995) 109 ff.) setzt sie voraus, dass überhaupt eine nach dem FlnStrG zu ahndende Tat begangen wurde. Bis zum lnkrafttreten der…
…ist dem Magistrat offenkundig ein Versehen unterlaufen, da diese drei Arbeiter laut Strafantrag des Zollamtes Krems ausschließlich im Juli 2006 beschäftigt wurden). Weiters gründen sich diese Feststellungen auf den Berufungsbescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 17.11.2008, GZ UVS-07/A/29/5673/2008…
…2.2010, 2007/15/0292, VwGH 28.02.2012, 2008/15/0005, VwGH 27.02.2014, 2012/15/0168). Die maßgebenden Hinterziehungskriterien der Straftatbestände sind von der Abgabenbehörde nachzuweisen (vgl. VwGH 17.12.2003, 99/13/0036, VwGH 28.11.2007, 2007/15/0165, VwGH…
…war es zweifelsfrei keine Selbstanzeige." Zusammengefasst ist festzuhalten, dass entgegen der Darstellung des Beschuldigten bzw. seines Verteidigers weder für den Abgabepflichtigen noch für den Beschuldigten zur Erlangung eines Strafaufhebungsgrundes explizit oder konkludent Selbstanzeige erstattet wurde, sodass auch keine strafbefreiende Wirkung vorliegt. Objektive Tatseite § 33 Abs…
…vom Schuldspruch gegen den Entscheidungsträger umfasste(n) Tat(en) abzusprechen [vgl. OGH 07.06.2021, 13Os3/21x (13Os4/21v)]. Damit liegen aber alle Voraussetzungen für eine Bestrafung des belangten Verbandes vor. Zur Verbandsgeldbuße: Ist ein Verband für eine Straftat verantwortlich, so ist gemäß § 4 Abs…
…ein Erfolg, so beginnt die Verjährungsfrist erst mit dessen Eintritt zu laufen. Sie beginnt aber nie früher zu laufen als die Verjährungsfrist für die Festsetzung der Abgabe, gegen die sich die Straftat richtet. Gemäß § 31 Abs. 2 FinStrG beträgt die Verjährungsfrist für Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49…
…auf den Vorsatz der Bf de lege lata nicht relevant ist. Auch das jahrelange Verheimlichen einer Straftat ist nicht strafbar. Eine besondere Raschheit der Einbringung einer Selbstanzeige könnte allerdings grundsätzlich als Indiz gegen einen Vorsatz gelten. Eine besondere Raschheit kann allerdings gegenständlich nicht festgestellt werden…
…67, als Abgabenstrafbehörde vom 14. November 2017, GZen 1) MA 67-PA-693970/7/7, Straftat vom 15. Mai 2017, 2) MA 67-PA-694006/7/2, Straftat vom 16. Mai 2017, beide wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung in Verbindung mit …
…04/0174). "Nebeneinander" zu verhängen sind stets Einzelstrafen. Mehr noch wäre es gesetzwidrig, bloß eine einzige - die Sanktionen unterschiedlicher Straftatbestände - zusammenfassende und wie in der Beschwerde beantragte "Gesamtstrafe" zu verhängen; und zwar deshalb, weil diesfalls die Strafzumessung für die rechtlich selbstständigen Einzeltaten nicht mehr überprüfbar…
…ist zweifelsfrei gegeben. Gemäß § 5 Abs. 1 VStG genügt, wenn eine Verwaltungsvorschrift über das Verschulden nicht anderes bestimmt, zur Strafbarkeit fahrlässiges Verhalten. Die den Straftatbestand normierende relevante Verwaltungsvorschrift findet sich in § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006, LGBl Wien 2006/09 idF LGBl. 2012/45…