…finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit eines Verbandes. Durch die Entrichtung der Abgabenschuld und zusätzlich der Abgabenerhöhung soll die Finanzstraftat ihre Strafbarkeit verlieren bzw. sollen die diesbezüglichen finanzstrafrechtlichen Folgen einer Verbandsverantwortlichkeit (Geldbuße) unterbleiben (Strafaufhebungsgrund). Eine Selbstanzeige muss, um überhaupt als Selbstanzeige bewertet werden zu können, eine Darlegung einer Verfehlung…
…31 Abs. 2 VStG eingetreten, darf ein Straferkenntnis nicht mehr gefällt werden (VwGH 29.09.2022, Ro 2021/11/0003). Der Eintritt der Strafbarkeitsverjährung, der einen Strafaufhebungsgrund nach § 45 Abs. 1 Z 2 VStG darstellt (vgl LVwG OÖ 27.05.2026, LVwG-303852/23/BZ;…
…2 FinStrG normierten Frist ab Verwirklichung des Finanzvergehens, so ist der Strafaufhebungsgrund der Verfolgungsverjährung auch im Rechtsmittelverfahren jederzeit von Amtswegen aufzugreifen. Der Beschwerde der Beschuldigten ***Bf1*** war daher insoweit stattzugeben, als aus Anlass der Beschwerde das angefochtene Erkenntnis wegen zum Zeitpunkt der Einleitung des Finanzstrafverfahrens…
…den Anzeiger und für die Personen, für die sie erstattet wird. (6) [...] 7. Auch eine Verjährung kommt gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG als Strafaufhebungsgrund bezüglich eines Finanzvergehens in Betracht. Die bei Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 FinStrG und bei fahrlässigen Abgabenverkürzungen gemäß § 34 FinStrG fünfjährige (§ 31 Abs…
…hat dies auf Basis der sich ihr präsentierenden Verdachtslagen zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung als Vorfrage iSd § 116 Abs. 1 BAO zu beurteilen (FSRitz, die BAO im Zentrum der Finanzverwaltung, Reger, Abgabenerhöhung und Strafaufhebung, S. 259). Die Abgabenbehörde ist nach § 116 Abs. 1 BAO dazu berechtigt…
…gegen das Günstigkeitsprinzip Die Abgabenerhöhung nach § 10 Abs. 2 KapMeIdeG ist damit aber auch Bestandteil des in § 29 FinStrG geregelten Strafaufhebungsgrunds und als solcher nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung dem materiellen Recht zuzurechnen (VwGH 11.9.2014, 2013/16/0215, BFG 22.5.2015, RV/5101101/2014…
…6 und § 29 Abs. 2 FinStrG ergeben sich nur die Höhe einer festzusetzenden Abgabenerhöhung für Selbstanzeigen nach § 10 KapMeldeG und die Vorgaben zu deren Entrichtung für die Erwirkung einer Strafaufhebung. Gemäß § 279 Abs. 1 BAO hat außer in den Fällen des § 278 das Verwaltungsgericht immer…
…die festgesetzte Abgabenerhöhung wieder aufzuheben. Informativ wird festgehalten, dass die Prüfung einer strafaufhebenden Wirkung von Selbstanzeigen der Finanzstrafbehörde obliegt. Diese hat nunmehr festzustellen, ob verfahrensgegenständlich tatsächlich die Entrichtung einer Abgabenerhöhung zur Erwirkung eines Strafaufhebungsgrundes erforderlich gewesen wäre (§ 14 FinStrG hinsichtlich E 2014 und E 2015…
…Abs. 1 lit. a FinStrG zur Verantwortung gezogen. Dabei wurde aber übersehen, dass die nachträgliche Übermittlung der Voranmeldung innerhalb der obzitierten fünftägigen Frist erfolgt ist und sohin ein entsprechender Strafaufhebungsgrund vorliegt. Das gegen A bezüglich dieses Faktum anhängige Finanzstrafverfahren ist daher gemäß §§ 82 Abs. 3…
…vorliegende Beschwerde. 2. Begründung der Beschwerde Die Selbstanzeige bewirkt, so sie vollständig erstattet wurde, Straffreiheit. Als Strafaufhebungsgrund (FN: Scheil, Die Selbstanzeige nach § 29 FinStrG (1995) 109 ff.) setzt sie voraus, dass überhaupt eine nach dem FlnStrG zu ahndende Tat begangen wurde. Bis zum lnkrafttreten der…
weitere GZ. RV/5300021/2011 Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Mag. Helmut Schabetsberger und…
…EUR 2,00 des neuen, eben nicht verwendeten Parkscheins) objektiv erwiesen ist und zuletzt auch subjektiv nicht mehr bestritten wurde. Hat nun aber der Bf zuletzt in der mündlichen Beschwerdeverhandlung sein Begehren vom ursprünglichen Antrag: gänzliche Strafaufhebung und Einstellung des Strafverfahrens, auf Ermäßigung der Geldstrafe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde des A**** D****, zur Zeit Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände 9, 1090 Wien, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat Innere Stadt vom 18.7.2019, PAD/19/***, soweit mit diesem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Dr. Sebastian Pfeiffer LL.M. in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/2005, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin R in der Beschwerdesache Name-Beschwerdeführerin, Adresse-Beschwerdeführerin, vertreten durch fh-wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Rennbahnstraße 43, 3100 St. Pölten, über die Beschwerde vom 9. April 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Waldviertel vom…
…geändert, sondern die Kapitalgesellschaft durch Übertragung des Unternehmens im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf eine Gesellschafterin umgewandelt wurde. So wird in der Auflösung der Gesellschaft und ihrer Löschung allerdings ein einem Strafaufhebungsgrund entsprechender Grund der Aufhebung der Verantwortlichkeit des belangten Verbandes für Finanzvergehen zu erblicken sein…
…nicht entsprechend der Vorgaben des § 29 Abs. 2 FinStrG binnen Monatsfrist entrichtet, daher konnte sie keine strafaufhebende Wirkung erzielen. Eine ebenfalls gegebenenfalls für die Erzielung der strafaufhebenden Wirkung zu entrichtende Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG wurde nicht festgesetzt. Zudem hat sich im Zuge der…
…worden, da dieser laut abgegebener Einkommensteuererklärung im Jahr 2010 lediglich Einkünfte von € 12.600 gehabt habe. § 30a FinStrG betreffend Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag) idmF lautet: "(1) Die Abgabenbehörden sind berechtigt, eine Abgabenerhöhung von 10 % der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen, soweit…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache A B, Adresse, vertreten durch ÖBUG Dr. Nikolaus Wirtschaftstreuhand KG Steuerberatungsgesellschaft, 1130 Wien, Sankt Veit-Gasse 8, Beschwerde vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Bf., p.A. GmbH, Adresse, vom 19.07.2015, gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 26.06.2015, Zl MA 6/DII/RII-XYZ uA…