…Februar 2007 errichtet. Die Erwerbergesellschaft selbst (***F GmbH***) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 2. März 2007 errichtet. Stifter der ***G Privatstiftung*** sind ***Y*** und die ***Y Privatstiftung***. Stiftungsvorstände sind ***Y***, ***X*** (Funktion gelöscht mit Firmenbucheintragung vom 28. Oktober 2008; stattdessen vertritt die Ehefrau des Stifters ***U…
Dass im Beschwerdefall - wie in freier Beweiswürdigung festgestellt - die betreffenden Stifter und selbstständig vertretungsbefugten Stiftungsvorstände der am Transaktionsvorgang maßgebend als Gesellschafterinnen beteiligten eigentümerlosen Privatstiftungen, sowohl auf Erwerber- als auch auf Verkäuferseite, wiederkehrend zusammengewirkt haben und ihren Einfluss mittelbar nach Maßgabe der vorbehaltenen Rechte durch die…
…eine (einfache) Mehrheit und damit Beschlussfassung möglich ist. Für das Bundesfinanzgericht ergibt sich in der Gesamtbetrachtung im Beschwerdefall jedenfalls eine enge wechselseitige Personenverflechtung zwischen den jeweils (einzelvertretungsbefugten) Stiftungsvorständen ***Y*** und ***Z*** sowohl auf der auf Käufer- als auch Verkäuferseite der beteiligten Privatstiftungen. Die steuerliche Vertretung…
…eine (einfache) Mehrheit und damit Beschlussfassung möglich ist. Für das Bundesfinanzgericht ergibt sich in der Gesamtbetrachtung im Beschwerdefall jedenfalls eine enge wechselseitige Personenverflechtung zwischen den jeweils (einzelvertretungsbefugten) Stiftungsvorständen ***Y*** und ***Z*** sowohl auf der auf Käufer- als auch Verkäuferseite der beteiligten Privatstiftungen. Die steuerliche Vertretung…
…eine (einfache) Mehrheit und damit Beschlussfassung möglich ist. Für das Bundesfinanzgericht ergibt sich in der Gesamtbetrachtung im Beschwerdefall jedenfalls eine enge wechselseitige Personenverflechtung zwischen den jeweils (einzelvertretungsbefugten) Stiftungsvorständen ***Y*** und ***Z*** sowohl auf der auf Käufer- als auch Verkäuferseite der beteiligten Privatstiftungen. Die steuerliche Vertretung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***1***, als Vorsitzender des Stiftungsvorstandes, über die Säumnisbeschwerde vom 31.07.2020, eingelangt am 04.08.2020, in der eine Verletzung der Entscheidungspflicht durch das ***FA*** betreffend Löschung von…
…Haftung nach § 9 BAO erfordert allerdings eine schuldhafte Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten. Deshalb hat sich die Behörde mit den Einwänden des zur Abgabenhaftung herangezogenen ehemaligen Mitgliedes des Stiftungsvorstandes zu befassen, dass ihn kein Verschulden getroffen habe (VwGH 13.9.2006, 2003/13/0131…
…künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Das Einverständnis, nur formell als Stiftungsvorstand zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, stellt eine derartige Beschränkung der Befugnisse eines Vertreters dar (vgl. VwGH 22.1.2004, 2003/14/0097)…
…somit nicht mehr als Geschäftsführer der Muttergesellschaft der Zielgesellschaft ***C GmbH*** involviert. Gesellschafter und Verkäufer waren nunmehr die jeweils von ***Z*** und ***Y*** errichteten Stiftungen, die ***Y Privatstiftung*** und die ***Z Privatstiftung*** (deren einzelvertretungsbefugte Stiftungsvorstände sie sind). Hinzuweisen ist auch, dass ***Z*** und ***Y*** bis…
…jährliche Meldung gemäß § 5 WiEReG eingebracht. Auch für die von mir persönlich als Stifter errichtete ***Bf1*** wurde die WiEReG- Meldung im Dezember 2021 im Auftrag des Stiftungsvorstands durch meine Kanzlei durchgeführt. Wäre uns die Aufforderung vom 28.10.2021 zur Kenntnis gelangt, dann hätten wir…
…seien. Herr KR PL habe zu Lebzeiten die faktische Einflussnahme innegehabt und sämtliche Entscheidungen iZm den MA Gesellschaften getroffen, was von den Stiftungsvorständen der eigentümerlosen Körperschaft und von den Verwaltungsräten der M Anstalt jahrelang geduldet worden sei. KR PL habe zu Lebzeiten dafür gesorgt, dass…
…des Stiftungszwecks sorgt; er ist hierbei verpflichtet, die Bestimmungen der Stiftungserklärung einzuhalten. Hinzuweisen ist schließlich darauf, dass natürlich auch die sondergesetzlichen Haftungstatbestände auf einen Vorstand einer Privatstiftung anwendbar sind: Unter den jeweils darin genannten Voraussetzungen kann daher ein Stiftungsvorstand auch nach § 9 BAO, § 67 ASVG…
…des Stiftungszwecks sorge; er sei hierbei verpflichtet, die Bestimmungen der Stiftungserklärung einzuhalten. Hinzuweisen sei schließlich darauf, dass natürlich auch die sondergesetzlichen Haftungstatbestände auf einen Vorstand einer Privatstiftung anwendbar seien: Unter den jeweils darin genannten Voraussetzungen könne daher ein Stiftungsvorstand auch nach § 9 BAO, § 67 ASVG…
…Stiftungszweckes sorge; er sei hierbei verpflichtet, die Bestimmungen der Stiftungserklärungen einzuhalten. Hinzuweisen sei schließlich darauf, dass natürlich die sondergesetzlichen Haftungstatbestände auf einen Vorstand einer Privatstiftung anwendbar seien. Unter den jeweils darin genannten Voraussetzungen könne daher ein Stiftungsvorstand auch nach § 9 BAO, § 67 ASVG etc. zur…
…zuzuwenden. Die Nettobeträge wurden am 17.12.2008 vom Konto der Bf abgebucht. Einer der Stiftungsvorstände hat einen zuverlässigen Mitarbeiter mit dem Akt und auch mit der Veranlassung einer entsprechenden KEST-Anmeldung betraut. Aufgrund der hektischen Vorweihnachtszeit wurde jedoch der Akt liegengelassen und nicht bearbeitet…
…gemäß § 217 Abs. 5 BAO habe die Mitarbeiterin keine Schuld getragen. Der Grund dafür sei darin gelegen, dass zustimmungspflichtige Stiftungsvorstände nicht erreichbar gewesen seien, weshalb das Bankinstitut die Überweisung zum Fälligkeitstag nicht habe durchführen können. Die Beurteilung, ob grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs…
…zum Nachweis der Grundlagen für die Entscheidungen über den Bau des Wohnhauses sowie über die geplanten und letztlich getätigten Investitionen und deren Finanzierung (Finanzierungsplan) wird um Vorlage der entsprechenden Beschlüsse, Protokolle, Aktennotizen und dergleichen des Stiftungsvorstandes ab 2006 ersucht. 2) Wenn, wie die Bf. vorbrachte…
…Stiftern bestimmt, eine Festlegung erfolgte bislang offenkundig aber nicht. Stiftungsvorstände sind Frau X und die beiden Söhne. Die Privatstiftung erklärt Umsätze und Einkünfte aus der Vermietung ihrer Liegenschaften. Das Finanzamt hat für die Jahre 2004 bis 2008 dementsprechende Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide erlassen. 2. Im Jahr…
…am 17.3.2026 den gepfändeten Betrag iHv € 1.043.84 den Strafkonto gutgeschrieben. Über die Beschwerde wurde erwogen Festgestellter Sachverhalt Der Beschwerdeführer ist Mitglied des Stiftungsvorstandes der ***Firma1*** mit Sitz in Wien und hat seit 7.11.2019 keinen aufrechten Meldeadresse in Österreich…
…wurde festgestellt, dass die Strafverfügung vom 30.11.2022 nicht wirksam zugestellt worden ist. Über die Beschwerde wurde erwogen Festgestellter Sachverhalt Der Beschwerdeführer ist Mitglied des Stiftungsvorstandes der ***Firma1*** mit Sitz in Wien und hat seit 7.11.2019 keinen aufrechten Meldeadresse in Österreich. Die…