…das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. (3) Im Sinne dieses Abschnittes sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen, b) deren Wahlkinder und deren Nachkommen, c) deren Stiefkinder, d) deren Pflegekinder (§§ 186 und…
…Der Beschwerdeführer (in der Folge "Bf.") in beiden Verfahren verfügte im Jahr 2019 über ein EUR 22.000 übersteigendes Vermögen und nahm gemeinsam mit seiner Ehegattin zwei damals bereits volljährige Personen, die weder die Stiefkinder noch eigenen unehelichen Kinder des Bf. oder seiner Ehegattin waren…
…im Sinne des § 25 BAO ist zwar nicht maßgeblich (keine formale Anknüpfung); doch zählen die dort angeführten Angehörigen regelmäßig zum Kreis der nahen Angehörigen. Nahe Angehörige sind neben den in § 25 BAO aufgezählten Personen insbesondere: Stiefkinder (E 29.1.1991, 89/14/0088, 1991, 534)…
…die Beziehung mitgebracht hat. Für das Jahr 2021 wurde vom Bf. keine Familienbeihilfe für die beiden Stiefkinder bezogen. Im Streitjahr 2021 hat die Kindesmutter ganzjährig die Familienbeihilfe für beide Kinder bezogen. Der Bf. hatte im verfahrensgegenständlichen Zeitraum 2021 somit keinen Anspruch auf den Grundbetrag an…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Am 19.3.2020 wurde der elektronische Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2019 eingereicht. Es wurde unter anderem der Familienbonus plus für die Stiefkinder ***2*** (geb 1999) und ***4*** (geb 2003) und das leibliche Kind ***3*** (geb. 2011) zur Gänze beantragt. Im Einkommensteuerbescheid 2019…
…das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. (3) Im Sinne dieses Abschnittes sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen, b) deren Wahlkinder und deren Nachkommen, c) deren Stiefkinder, d) deren Pflegekinder (§§ 186 und…
…Gänze oder nur zur Hälfte zusteht. Verfahrensgang Mit der Beilage L1k zur der beim Finanzamt Österreich am 14. Jänner 2022 eingelangten Erklärung zur Durchführung der ArbeitnehmerInnenveranlagung für das Jahr 2021 beantragte der BF die Berücksichtigung des Familienbonus Plus für seine Stiefkinder l (geb. m) a…
…Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf) erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und wurde im Streitjahr 2019 zur Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) veranlagt. Gegen den bekämpften Bescheid erhob er das Rechtsmittel der Beschwerde mit nachstehender Begründung: "Ich beantrage nachträglich den halben Familienbonus für meine beiden Stiefkinder O und S…
…das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. (3) Im Sinne dieses Abschnittes sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen, b) deren Wahlkinder und deren Nachkommen, c) deren Stiefkinder, d) deren Pflegekinder (§§ 186 und…
…unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer beantragte am 18. Oktober 2010 die Gewährung von Familienbeihilfe für folgende Stiefkinder: P. O., geb. 2005 T…
…dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Nach § 2 Abs 3 FLAG 1967 sind im Sinne dieses Abschnittes Kinder einer Person a) deren Nachkommen, b) deren Wahlkinder und deren Nachkommen, c) deren Stiefkinder, d) deren Pflegekinder (§§ 186 und…
…dass Familienbeihilfe nur für leibliche Kinder, Adoptivkinder, Enkelkinder, Stiefkinder und Pflegekinder zustehe und das Kind ***X*** nicht unter diese Anspruchsvoraussetzungen falle. Dagegen wurde rechtzeitig Beschwerde erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass die vorgelegte Obsorgevollmacht, nach Bestätigung durch eine Notarin, rechtsgültig sei und damit die Voraussetzungen…
…Volljährigkeit keinen Anspruch auf die Familienbeihilfe hat, weil mit Volljährigkeit die Eigenschaft als Pflegekind erlischt, oder ob volljährige Pflegekinder den leiblichen, Adoptiv- und Stiefkindern zivilrechtlich gleichgestellt sind, sodass die Volljährigkeit nicht schaden könne, wie die steuerliche Vertretung vorträgt. Die belangte Behörde kann ihre Rechtsprechung auf…
…in der sie vortrug, das sei zwar richtig, aber alle Kinder seien mit 18 Jahren volljährig und Pflegekinder seien leiblichen Kindern, Adoptivkindern und Stiefkindern gleichgestellt. Alles andere wäre Diskriminierung. Sie habe ihren Pflegesohn finanziert und verstehe nicht, weshalb es dann offenbar mit der Rechtslage übereinstimme…
…ohne Prüfung davon auszugehen, dass sie vorrangig anspruchsberechtigt ist. Unter Stiefkindern einer Person sind - dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend - die aus einer früheren Ehe stammenden Kinder des Ehegatten dieser Person und die unehelichen Kinder dieses Ehegatten zu verstehen (VfGH 18.03.1966, G 15/65). Da…
…Familienbesitzes. Damit seien analoge Auslegungskriterien sachgerecht. Zu § 364c ABGB vertrete der Oberste Gerichtshof die Ansicht, dass Stiefkinder, sofern sie nicht vom Begriff des Pflegekinds erfasst seien, mit der Beendigung der die Schwägerschaft vermittelnden Ehe nicht in den Kreis der dort genannten Personen fielen. Stiefelternteile, also…
…dies mit folgender Begründung: Familienbeihilfe steht für Kinder im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 zu. Dies sind: • Leibliche Kinder • Adoptivkinder • Enkelkinder • Stiefkinder • Pflegekinder Es trifft nichts davon zu. Wie bereits im Abweisungsbescheid vom 20.10.2022 angeführt, endet nach Rechtsansicht des Obersten Gerichtshofes (4.9.1991…
…FLAG 1967 seien als "Kinder einer Person" deren Nachkommen, deren Wahlkinder und deren Nachkommen, deren Stiefkinder und deren Pflegekinder zu verstehen. Gemäß § 2 Abs 5 FLAG 1967 gehöre ein Kind dann zum Haushalt einer Person, wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung eine Wohnung mit dieser Person…
…2 FLAG 1967 hat Anspruch auf Familienbeihilfe die Person, zu deren Haushalt das Kind gehört. Unter "Kinder einer Person" im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (FLAG 1967) sind deren Nachkommen, deren Wahlkinder und deren Nachkommen, deren Stiefkinder, deren Pflegekinder (§§ 186 und 186a des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches…
…für das Kind der UAB (§ 33 Abs 4 Z 3 EStG) zustehe, berücksichtigt werden könne. Da beim Bf für die beiden Stiefkinder diese Voraussetzungen nicht vorlägen (nicht Familienbeihilfenberechtigter, UAB stehe dem Bf nicht zu), sei der FaBo + nicht zu gewähren. Die belangte Behörde merkte an…