…richtig gestellt. Im § 19 Abs. 2 UStG ist der Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld geregelt. Unterschieden wird dabei zwischen der Entstehung der Steuerschuld - bei Sollbesteuerung, - bei Istbesteuerung, - bei Eigenverbrauch, - bei Ausstellung unrichtiger oder fingierter Rechnungen mit Ausweis der USt (§ 11 Abs. 12 und 14), - gemäß §…
…§ 207 Tz 14b unter Hinweis auf UFS 24.1.2013, RV/0522-S/11). Die Steuerschuld entsteht bei Sollbesteuerung für Lieferungen und sonstige Leistungen mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Lieferungen oder sonstigen Leistungen ausgeführt worden sind; dieser Zeitpunkt verschiebt sich im Regelfall um…
…bei "Mitgliedsbeiträgen" von Personenvereinigungen, die die wirtschaftlichen Belange der Mitglieder fördern, gelte die Vermutung von Leistungsentgelten (s. auch Ruppe zu § 1 Anm. 114 u. 115 zu "Erntemaschine"). Gem. § 19 Abs. 2 UStG entsteht in derartig gelagerten Fällen die Steuerschuld - auch bei Sollbesteuerung - mit Ablauf des…
…zuzulassen. Gemäß § 19 Abs. 2 Z 1 lit. b UStG 1994 entsteht die Steuerschuld bei der Ist-Besteuerung im hier interessierenden Regelfall mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Entgelte vereinnahmt wurden. Hinsichtlich der Berechnung der Steuer ordnet § 20 UStG 1994 an, dass von der…
…Hinsichtlich der weiteren Ausgangsrechnungen wurden offenbar keine Erhebungen unternommen und setzte das Finanzamt keine Steuerschuld fest. Bei der LEKG wurde laut Prüfbericht (Tz 3 iVm Tz 24) der Vorsteuerabzug aus den Scheinrechnungen der KGs iHv € 252.200,- (davon entfallen auf die Bf: € 39…
…Veranlagung vorgenommen wird. Für die Umsatzsteuer entsteht der Abgabenanspruch gemäß § 19 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG 1994 bei Sollbesteuerung mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferungen oder sonstigen Leistungen ausgeführt worden sind. Mangels weiterer Unterlagen bzw. Informationen durch den Bf. geht das…
…1994 entsteht die Steuerschuld bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten grundsätzlich mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt worden ist (Sollbesteuerung). Wird die Rechnung erst nach Ablauf dieses Kalendermonats gelegt, verschiebt sich der Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld um einen…
…als unbegründet abwies. Als Begründung führte die Behörde im Wesentlichen aus, dass die Entstehung der Steuerschuld bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gem § 19 Abs 2 Z 1 lit b UStG 1994 zu beurteilen ist und dies mit Ablauf des Kalendermonates sei, in dem die…
…nicht gefolgt werden. Wird das Entgelt oder werden Teile davon vor Ausführung der Leistung vereinnahmt (Anzahlungen, Vorauszahlungen), so entsteht auch bei Sollbesteuerung ausnahmsweise eine Steuerschuld mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem das Entgelt (der Entgeltsteil) vereinnahmt worden ist. Betrifft die Vorauszahlung eine Dauerleistung (zB Mietvorauszahlung)…
… 12, Rz. 41, dass Ausnahmen vom Rechnungserfordernis aus der Natur der Sache heraus, bei Leistungen, bei denen die Steuerschuld nach § 19 auf den Abnehmer übergeht, gelten. In diesem Fall hat der leistende Unternehmer zwar eine Rechnung auszustellen, die Vorschrift über den gesonderten Steuerausweis finde aber…
…nicht gefolgt werden. Wird das Entgelt oder werden Teile davon vor Ausführung der Leistung vereinnahmt (Anzahlungen, Vorauszahlungen), so entsteht auch bei Sollbesteuerung ausnahmsweise eine Steuerschuld mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem das Entgelt (der Entgeltsteil) vereinnahmt worden ist. Betrifft die Vorauszahlung eine Dauerleistung (zB Mietvorauszahlung)…
…oder 2. nur steuerfreie Umsätze im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 oder 3. nur Umsätze, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (§ 19 Abs. 1 zweiter Unterabsatz UStG 1994) ausgeführt hat 4. weiters, wenn der Unternehmer nur Umsätze gemäß § 3a…
…wahren. Zur Risikotragung führt sie weiters aus (Rz 49): "Insoweit hat die Italienische Republik zu Recht betont, dass im vorliegenden Fall durch die Versagung des Vorsteuerabzugs bei gleichzeitiger Nichtentrichtung der Steuerschuld im Ergebnis nur vermieden wird, dass ein Verlust zu Lasten des Fiskus entsteht, nicht…
…Euro, berechnen. 4. § 17 Abs 5 UStG lautet: Hängt die Anwendung einer Besteuerungsvorschrift vom Gesamtumsatz ab, so ist bei der Sollbesteuerung von den steuerbaren Lieferungen und sonstigen Leistungen, bei der Istbesteuerung von den vereinnahmten Entgelten und den Umsätzen gemäß § 3 Abs. 2 und § 3a Abs…
…Der Name des Unterzeichnenden ist daraus nicht erkennbar. 3. Sollbesteuerung bei der beschwerdeführenden Partei Die beschwerdeführende Partei ermittelte die Umsatzsteuer unstrittig nach vereinbarten Entgelten nach Soll-Grundsätzen und hätte somit -würde sie die Voraussetzungen nach § 12 UStG 1994 erfüllen- auch ohne Zahlung des Entgeltes den…
…Entstehung der Steuerschuld § 19. (1) UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 112/2012: Steuerschuldner ist in den Fällen des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 der Unternehmer, in den Fällen des § 11 Abs. 14 der Aussteller der Rechnung. Bei sonstigen Leistungen (ausgenommen die entgeltliche…
…Reverse Charge (Umkehr der Steuerschuld; die Steuerschuld geht vom Leistungserbringer an den Leistungsempfänger über) handelt, nicht der Umsatzsteuer unterzogen und sind diese Leistungen auch nicht strittig. Für den Hauptauftraggeber Stadt X werden nicht nur "Erdhubarbeiten" durchgeführt, sondern umfassen die bei den jeweiligen Bauvorhaben erbrachten Leistungen…
…Verdacht der Abgabenhinterziehung sowie bei festgestellten schwerwiegenden Buchführungs- und Aufzeichnungsmängeln bestehe. Die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringlichkeit sei gegenständlich auch darin zu erblicken, dass der zu erwartenden Abgabennachforderung von 366.299,00 € kein ausreichendes laufendes Einkommen oder Vermögen zur Abdeckung der Steuerschulden gegenüberstehe. …
…oder 2. nur steuerfreie Umsätze im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 oder 3. nur Umsätze, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (§ 19 Abs. 1 zweiter Unterabsatz UStG 1994) oder 4. im Inland nur Umsätze, die unter eine Sonderregelung gemäß §…
…die Steuerschuld mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem das Entgelt vereinnahmt worden ist. § 19 Abs. 2 Z. 1 lit. a zweiter Absatz UStG 1994 betrifft Zahlungen, die bereits als Entgelt für zu erbringende Leistungen anzusehen sind. Die Leistung muss hinreichend konkretisiert sein. Zahlungen, bei denen…