…Wirtschaftsjahres (und damit insbesondere einen massiven Wechsel vom Kalenderjahr zu einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr im Vorfeld der Steuerreform 2005) zu verhindern. Der bis 31.12.2004 angefallene Gewinn sollte selbst bei Erfassung im Einkommen 2005 noch mit einem Steuersatz von 34% zu besteuern sein…
Die sogenannte absolute Verjährungsfrist ist weder verlängerbar noch hemmbar (zB Rathgeber, SWK 2005, 87; Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 209 Anm 14; Achatz/Brandl in Kofler/Kanduth-Kristen, Steuerreform 2005, Rz 526; BFG 24.5.2017, RV/3100430/2017; Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I BAO3…
…der Beteiligung vom steuerpflichtigen Veräußerungserlös abgezogen werden. Mit dem StReformG 2005 hat der Gesetzgeber den steuerlichen Abzug von Zinsen für die Fremdfinanzierung von Beteiligungen normiert. Dieser Zinsenabzug sollte neben der mit der Steuerreform 2005 ebenfalls eingeführten Gruppenbesteuerung und der Absenkung des Körperschaftssteuersatzes nach den Materialien…
…der Vollorganschaft iSd § 9 KStG 1988 idF. vor dem SteuerreformG 2005 - gleichermaßen für Mitgliedskörperschaften und für Nichtgruppenmitglieder. Dem entsprechend sei die vor der Steuerreform 2005 differenzierende Rechtsgrundlage für die unterschiedliche Behandlung von Schuldzinsen iZm dem Erwerb von Beteiligungen an Organgesellschaften und Nichtorgangesellschaften weggefallen. § 11 Abs…
…Kapitalgesellschaften zu gründen und in (qualifizierte) österreichische Arbeitsplätze zu investieren. Diese Investitionen wurden im Vertrauen auf die Steuerreform 2005 und die vollständige Absetzbarkeit der Gehaltszahlungen vorgenommen. Durch die Änderung der Rechtslage im AbgÄG 2014 wird der Vertrauensschutz auf diese faktischen Dispositionen verletzt. (3) Plötzlicher und…
…2005, Rz 526). Sie war nicht unterbrechbar (iSd § 209 Abs 1 idF vor dem SteuerreformG 2005). Damit gehen auch die Ausführungen des Bf. zur Frage der Auslegung des § 295 BAO letztlich ins Leere, da ein abgeänderter Einkommensteuerbescheid nach § 295 BAO für 1989 im Antragzeitpunkt 2008…
…Ritz, SWK 2003, S 828; Rathgeber, SWK 2005, S 86; Achatz/ Brandl in Kofler/ Kanduth-Kristen, Steuerreform 2005, Rz 496). Die Steuerschuld ist im gegenständlichen Fall nach § 12 Abs. 1 Z 1 lit a ErbStG mit dem Tode der Erblasserin im Jahr 2004 entstanden. Gemäß …
…SWK 2003, S 828; Rathgeber, SWK 2005, S 86; Achatz/ Brandl in Kofler/ Kanduth-Kristen, Steuerreform 2005, Rz 496). Die Neufassung des § 208 Abs. 2 durch BGBl I 2003/124 ist ab ihrem Inkrafttreten (ab 20. Dezember 2003) auch für offene Verfahren (zB Rechtsmittelverfahren) anzuwenden…
…als nach den Regelungen der Vollorganschaft iSd § 9 KStG idF vor SteuerreformG 2005- gleichermaßen für Mitgliedskörperschaften und für Nichtgruppenmitglieder. Dementsprechend sei die - vor der Steuerreform 2005 differenzierende - Rechtsgrundlage für die unterschiedliche Behandlung von Schuldzinsen iZm mit dem Erwerb von Beteiligungen an Organgesellschaften und Nichtorgangesellschaften weggefallen. …
…6 Ob 117/06g). Diese Grundsätze sind auch nach der Steuerreform 2005 heranzuziehen. Der Grenzsteuersatz beträgt bei einem Jahreseinkommen über € 60.000,-50%. Die Formel lautet wie folgt %-Unterhalt - (%-Unterhalt 885 x Berechnungssteuersatz 50% x 0,004) + Unterhaltsabsetzbetrag (für 2 Kinder 73,- mtl.) =…
…als nach den Regelungen der Vollorganschaft iSd § 9 KStG idF vor SteuerreformG 2005- gleichermaßen für Mitgliedskörperschaften und für Nichtgruppenmitglieder. Dementsprechend sei die - vor der Steuerreform 2005 differenzierende - Rechtsgrundlage für die unterschiedliche Behandlung von Schuldzinsen iZm mit dem Erwerb von Beteiligungen an Organgesellschaften und Nichtorgangesellschaften weggefallen. …
…Kapitalgesellschaften zu gründen und in (qualifizierte) österreichische Arbeitsplätze zu investieren. Diese Investitionen wurden im Vertrauen auf die Steuerreform 2005 und die vollständige Absetzbarkeit der Gehaltszahlungen vorgenommen. Durch die Änderung der Rechtslage im AbgÄG 2014 wird der Vertrauensschutz auf diese faktischen Dispositionen verletzt. (3) Plötzlicher und…
…M****** 2003: € +52.516,97 2004: € +51.011,32 2005: € +48.119,33 Projekt D***** B***** 2003: € + 9.718,41 2004: € +63.656,89 2005: € +62.483,05 Mit der Steuerreform 2004/2005 wurde der Körperschaftsteuersatz auf 25% abgesenkt…
…D***** B*****), die gerundeten Verkehrswerte wurden den Einmalzahlungen für die Fruchtgenussbestellung zugrunde gelegt. Die Einräumung der Fruchtgenussrechte erfolgte vor dem Hintergrund steuerlicher Änderungen: Mit der Steuerreform 2004/2005 wurde der Körperschaftsteuersatz auf 25% abgesenkt. Dadurch ergab sich eine steuerliche Vorteilhaftigkeit für den Bf für den…
…Zahl MA 67-PA-Zahl1, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung in Verbindung mit (iVm) § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006, hinsichtlich mehrspuriges Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen Kennzeichen1, Beanstandungszeitpunkt: 6. August 2014 um 14:12 Uhr, Beanstandungsort: Wien XVII, Hernalser Hauptstraße 114 (Nebenfahrbahn…
…die Auffassung vertreten, dass Kapitalgesellschaften auch nach dem Steuerreformgesetz 2005, jedenfalls im Jahr der durch höhere Gewalt erzwungenen Aufdeckung stiller Reserven diese weiterhin auf angeschaffte oder hergestellte Ersatzwirtschaftsgüter steuerneutral übertragen können (Hammerl, Übertragung stiller Reserven bei höherer Gewalt nach der Steuerreform, RdW 2004/285; Adametz…
…2014, zur Zahl MA 67-PA-610639/4/0, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung iVm § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006, hinsichtlich mehrspuriges Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen Autonummer in Wien II, Alliiertenstraße 12, am 17. Jänner 2014 um 21:40 Uhr, hg…
…gegen den Bescheid des FA St. Johann Tamsweg Zell am See vom 24.05.2012, betreffend Umsatzsteuer 2008 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt…
…wie oben dargestellt, gem. Art. 552 in §§ 18, 25 PGR FL (Lochmann , Die Steuerreform Liechtensteins aus österreichischer Sicht (2012) 144) um ein präferenzielles, unter der Verfügungsmacht des Stifters Dr. ***18***, dem Großvater der Bf. stehendes Gebilde. Das Vorbringen der Bf., dass wenn RA Dr. ***18…
…3 EStG vorgenommen (s. a. Verfügung der OFD München vom 10.10.2003, S 1301 Öst - 18 St 41/42)." Tz 1 des BP-Berichtes vom 27.05.2015 lautet: "Tz. 1 Verlustvortrag Die ***1*** ***3*** GmbH ***5*** ist eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung…