…Subvention hänge nicht, wie von den UStR verlangt, unmittelbar mit dem Preis des betreffenden Umsatzes zusammen, da die Zahlung nicht für eine Lieferung eines Gegenstands oder sonstige Leistung erfolge. Die BF verwende die Subventionen nicht, um Gewinne aus der Obstproduktion zu lukrieren, sondern, um die…
…oder sonstige Leistung zu erhalten (Solleinnahme); (§ 4 Abs. 1 UStG 1994). Das Entgelt für die unternehmerische Leistung ist in der Umsatzsteuer von zweifacher Bedeutung. Nach § 1 Abs. 1 Z 1 ist es zunächst ein eigenes Tatbestandsmerkmal für die Steuerbarkeit einer Lieferung oder sonstigen Leistung und…
…Nicht-Steuerbarkeit dieser Lieferungen oder sonstigen Leistungen in Österreich hat die Bf. allerdings nicht nachzuweisen vermocht. Das Bundesfinanzgericht geht im Schätzungsweg davon aus, dass die von der Bf. erklärten Umsätze in den von der Bf. in ihren Steuererklärungen offengelegten Höhen getätigt worden sind, eine Steuerfreiheit…
…erbringen lässt. Ein unternehmensfremder Zweck ist etwa dann gegeben, wenn eine verdeckte Ausschüttung vorliegt. Eine Besteuerung erfolgt auch dann, wenn der Unternehmer keinen Vorsteuerabzug vornehmen konnte (Ruppe/Achatz, UStG 4 , § 3 Tz 269ff). Sonstige Leistungen durch Arbeitnehmer führen zur Steuerbarkeit nach § 3a Abs. 1a Z…
…Nicht-Steuerbarkeit dieser Lieferungen oder sonstigen Leistungen in Österreich hat die Bf. allerdings nicht nachzuweisen vermocht. Das Bundesfinanzgericht geht im Schätzungsweg davon aus, dass die von der Bf. erklärten Umsätze in den von der Bf. in ihren Steuererklärungen offengelegten Höhen getätigt worden sind, eine Steuerfreiheit…
…auch für den Fall einer umfassenden Befreiung. § 1 UStG 1994 (Umsatzsteuergesetz) lautet: Steuerbare Umsätze § 1. (1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit wird nicht dadurch…
…1 und 2 geforderten Angaben ist jede Bezeichnung ausreichend, die eine eindeutige Feststellung des Namens und der Anschrift des Unternehmens sowie des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung ermöglicht. (4) Die im Abs. 1 Z 1 bis 3 geforderten Angaben können auch…
…Die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes, der zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, durch den Unternehmer – für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, – für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen; 2. die unentgeltliche Erbringung von anderen sonstigen Leistungen durch den Unternehmer…
…3a Abs. 1a UStG 1994 einer "sonstigen Leistung gegen Entgelt nicht gleichgestellt" ist. § 12 Abs. 3 Z 4 UStG 1994 erfordert nur die "Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Grundstückes für die in § 3a Abs. 1a Z 1 genannten Zwecke" und keine Steuerbarkeit (vgl. auch BFG…
…Abs. 1a UStG 1994 einer “sonstigen Leistung gegen Entgelt nicht gleichgestellt“ ist. § 12 Abs. 3 Z 4 UStG 1994 erfordert nur die "Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Grundstückes für die in § 3a Abs. 1a Z 1 genannten Zwecke" und keine Steuerbarkeit. Bei der Regelung des …
…Nationales Umsatzsteuerrecht Gemäß § 1 Abs 1 Z 1 UStG 1994 unterliegen ua Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer. Die Steuerbarkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung…
…Die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes, der zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, durch den Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen; 2. die unentgeltliche Erbringung von anderen sonstigen Leistungen durch den Unternehmer…
…Abs.1a verlangen nicht explizit einen Inlandsbezug. Gleichwohl ergibt sich die Beschränkung auf Vorgänge im Inland bereits aus dem Umstand, dass damit lediglich bestimmte unentgeltliche Wertabgaben den entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen gleichgestellt werden. Für letztere ist aber Voraussetzung der Steuerbarkeit die Ausführung im Inland…
…lautet: "(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung bewirkt wird oder kraft…
…Tischabräumen, Unterstützung während des Essens). Strittig ist, ob es sich bei der Verköstigung der Zivildiener durch den Arbeitgeber (Beschwerdeführer) um die Befriedigung persönlicher Bedürfnisse der Arbeitnehmer und somit grundsätzlich um einen Eigenverbrauch (bzw. eine sonstige Leistung) gemäß § 3a Abs. 1a Z 2 UStG 1994 handelt…
…eine steuerlich unbeachtliche Nutzungseinlage handeln. Es war daher der Mietaufwand in der Bilanz als Rückstellung zu passivieren. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. 3.1.2. Umsatzsteuer Gemäß § 1 Abs 1 Z 1 UStG 1994 unterliegen der Umsatzsteuer die Umsätze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen…
…Die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes, der zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat, durch den Unternehmer - für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, - für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen; 2. die unentgeltliche Erbringung von anderen sonstigen Leistungen durch den Unternehmer…
…folgt: "(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung bewirkt wird oder kraft…
…Abs 1a verlangen nicht explizit einen Inlandsbezug. Gleichwohl ergibt sich die Beschränkung auf Vorgänge im Inland bereits aus dem Umstand, dass damit lediglich bestimmte unentgeltliche Wertabgaben den entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen gleichgestellt werden. Für Letztere ist aber Voraussetzung der Steuerbarkeit die Ausführung im Inland…
…als Unternehmer unter einer Steuernummer eingetragen ist. § 1 UStG 1994 idF BGBl 3/2021 lautet auszugsweise: (1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit wird nicht…