…subsummieren ist, verbleibt wegen Unteilbarkeit der Schuldspruch wie im Erkenntnis des Spruchsenates ausgeführt und ist der Umstand, dass durch den Senat des BFG hinsichtlich des Faktums der unterlassenen Vorsteuerkorrektur lediglich grob fahrlässiges Verhalten als Schuldform angesehen wird, bei der Strafbemessung zu berücksichtigen. Strafbemessung: Gemäß § 23…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse1, wegen der Finanzvergehen der versuchten und vollendeten Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Amtsbeauftragten AB…
…wären, in der (vollen) Haftungsinanspruchnahme "eine Unbilligkeit im Sinne einer Unzumutbarkeit" zu erblicken. Das Ausmaß des Vertreterverschuldens ist zwar bei der Prüfung der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Haftungsinanspruchnahme nicht zu quantifizieren, da eine bestimmte Schuldform nicht gefordert wird, und auch leichte Fahrlässigkeit genügt (Ritz, BAO…
…voraus. Dabei ist - so der Gerichtshof - vor allem in Rechnung zu stellen, dass eine Abgabenhinterziehung nicht schon bei einer (objektiven) Abgabenverkürzung vorliegt, sondern Vorsatz als Schuldform erfordert, und eine Abgabenhinterziehung somit erst als erwiesen gelten kann, wenn - in nachprüfbarer Weise - auch der Vorsatz feststeht (vgl…
…eines Straferkenntnisses aufzunehmen, weil sie für die nähere Umschreibung der Tathandlung der Unterlassung der Entrichtung der Parkometerabgabe und der Bestimmung der Schuldform Vorsatz notwendig ist. Die Handlung „Verwendung einer Kopie der Arzt-im-Dienst-Tafel“ ist eines von drei Tatbestandsmerkmalen eines Rechtfertigungsgrundes iSd § 6 2…
…Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft. Die den Straftatbestand normierende relevante Verwaltungsvorschrift findet sich in § 4 Abs 2 Parkometergesetz 2006, die keine qualifizierten Schuldvoraussetzungen fordert. Bei der dem Bf vorgeworfenen Verwaltungsübertretung handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt im Sinne des § 5 Abs 1 VStG 1991…
Eine bestimmte Schuldform ist hiefür nicht erforderlich (zB VwGH 7.12.2000, 2000/16/0601). Daher reicht leichte Fahrlässigkeit aus (zB VwGH 18.10.1995, 91/13/0037; VwGH 31.10.2000, 95/15/0137). Ausmaß der Haftung: Die Haftung ist subsidiär und akzessorisch. Eine…
…die gesamte Firmengebarung für ein plangemäßes Vorgehen zur Lukrierung von Vorsteuern spricht, nicht zu, nunmehr von Vorsatz als Schuldform auszugehen. Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der ***Bf1*** und als Geschäftsführer der FA GmbH bei fünf Taten Vorsteuern aus Eingangsrechnungen geltend gemacht, denen keine Leistung gegenüberstand…
…bewusster Fahrlässigkeit begangen worden sei (vgl. VwGH 19.12.2001, 2001/13/0064). Zur Haftungsinanspruchnahme reiche der Vorwurf der leichten Fahrlässigkeit aus, da eine bestimmte Schuldform nicht gefordert sei (vgl. VwGH 31.10.2000, 95/15/0137). Der Bf. sei als CFO für den Finanzbereich…
…aus den Mitteln, die sie verwalteten, entrichtet würden. Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten berechtigten nur dann zur Haftungsinanspruchnahme, wenn die Verletzung schuldhaft erfolgt sei. Eine bestimmte Schuldform sei hiefür nicht erforderlich (z.B. VwGH 22.2.2000, 96/14/0158; VwGH 7.12.2000, 2000/16/0601…
…an. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das erkennende Gericht bei Beurteilung der Schuldform das Vorliegen eines bedingten Vorsatzes und zwar sowohl hinsichtlich der Pensionseinkünfte als auch in Bezug die ausländischen Kapitalerträge als weitaus wahrscheinlicher ansieht als das Vorliegen eines fahrlässigen Verhaltens. Gegen die Annahme einer fahrlässigen…
…dass die gesamte Firmengebarung für ein plangemäßes Vorgehen zur Lukrierung von Vorsteuern spricht, nicht zu, nunmehr von Vorsatz als Schuldform auszugehen. Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der ***3*** und als Geschäftsführer der ***5*** bei fünf Taten Vorsteuern aus Eingangsrechnungen geltend gemacht, denen keine Leistung gegenüberstand…
…Haftung nach § 9 BAO ist eine verschuldensabhängige Haftung. Voraussetzung ist daher ein Verschulden des Vertreters an der Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten der vertretenen Gesellschaft. Eine bestimmte Schuldform ist nicht gefordert (auch leichte Fahrlässigkeit ist ausreichend, zB VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 91/13/0038…
…zu tragen. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, haftet der Vertreter, wobei laut ständiger Rechtsprechung als Schuldform leichte Fahrlässigkeit ausreicht. Die Geltendmachung der Haftung liegt auch im Ermessen der Abgabenbehörde, das sich innerhalb der vom Gesetz auferlegten Grenzen (§ 20 BAO) zu halten hat. Innerhalb dieser…
…In der Begründung wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass seitens der belangten Behörde nicht dargelegt worden sei, auf Basis welcher Sachverhalte und Ermittlungen die erforderliche Schuldform vorliege. Der BF habe durch überhöhte Rechnungen unter Mitwirken von Herrn K die Fa. E GmbH geschädigt und sich dadurch…
…Haftung nach § 9 BAO ist eine verschuldensabhängige Haftung. Voraussetzung ist daher ein Verschulden des Vertreters an der Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten der vertretenen Gesellschaft. Eine bestimmte Schuldform ist nicht gefordert (auch leichte Fahrlässigkeit ist ausreichend, zB VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 91/13/0038…
…aus den Mitteln, die sie verwalteten, entrichtet würden. Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten berechtigten nur dann zur Haftungsinanspruchnahme, wenn die Verletzung schuldhaft erfolgt sei. Eine bestimmte Schuldform sei hiefür nicht erforderlich (z.B. VwGH 22.2.2000, 96/14/0158; VwGH 7.12.2000, 2000/16/0601…
…erbringen müssen und ihren Verdacht nicht ausschließlich auf Vermutungen stützen dürfen. Das bloße abstrakte Abstellen auf eine "Parallwertung in der Laiensphäre" eines Abgabepflichtigen ist jedenfalls im strittigen Verfahren für die Annahme eines Vorsatzes als Schuldform nicht ausreichend, zumal von dem Finanzamt auch nicht dargelegt wurde…
…VwGH 22.4.2015, 2013/16/0123; VwGH 27.5.2020, Ra 2020/13/0027). Eine bestimmte Schuldform ist hiefür nicht erforderlich (zB VwGH 7.12.2000, 2000/16/0601). Daher reicht leichte Fahrlässigkeit aus (zB VwGH 18.10.1995, 91/13/0037; VwGH 31…
…es hätten 1. A am 29. August 2014 im Amtsbereich des Zollamtes Innsbruck, Zollstelle Pfunds, a) [unbenannt, mit welcher Schuldform, jedoch aus der Tatbestandsbezeichnung ableitbar, dass vorsätzlich] Lederartikel "laut einem Bestandteil des Spruches bildender Warenliste (siehe die Vorlage an den Spruchsenat, [Finanzstrafakt] Bl. 738) mit…