…mit, dass von einer gesetzlichen Standortvermutung in Österreich auszugehen sei. Das Finanzamt räumte dem Bf. die Möglichkeit ein, den im Gesetz vorgesehenen Gegenbeweis anzutreten. In der Beschwerdevorentscheidung vom 6.4.2017 wurde der Sachverhalt festgestellt und unter Bezugnahme auf die gesetzlichen Bestimmungen eine rechtliche Würdigung…
…es so, dass das Fahrzeug nichts mehr wert sei. Die Bewertung der Abgabenbehörde sei daher auch viel zu hoch. Schließlich forderte die Abgabenbehörde den Bf mit Vorhalt vom 11.7.2023 nochmals auf, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen und Unterlagen vorzulegen. Ferner wurde mitgeteilt, dass…
…beschriebenen VwGH-Erkenntnis stelle sich jedoch der nunmehr vorliegende Sachverhalt so dar, dass keine Einrichtung einer organisatorischen Struktur notwendig sei. Im gegenständlichen Fall wurden von der Bf Teile (siehe Kaufvertrag) der Liegenschaft von der GmbH erworben. Erworben wurden dabei unter einander mit Treppen verbundene Büroräumlichkeiten…
…2008 und 2009 kein Raum, sondern wird dieser bei Vorliegen der Voraussetzungen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. Auf Grund des im gegenständlichen Fall vorliegenden Sachverhaltes, der gesetzlichen Bestimmungen und der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes war über die Beschwerde wie im Spruch zu entscheiden. Gegen dieses Erkenntnis…
…der Lebensinteressen der Beschwerdeführerin gewinnen. Nach ständiger Rechtsprechung trifft in Fällen, in denen ein Sachverhalt mit Auslandsbezug entscheidungsrelevant ist, die Parteien eine erhöhte Mitwirkungspflicht (siehe Ritz, BAO, 6.A., Rz 10 ff zu § 115 mit Judikaturnachweisen). Auch im gegenständlichen Fall wäre es der Beschwerdeführerin oblegen…
…in denen ein Sachverhalt mit Auslandsbezug entscheidungsrelevant ist, die Partei eine erhöhte Mitwirkungspflicht (siehe Ritz, BAO, 6.A., Rz 10 ff zu § 115 mit Judikaturnachweisen). Das diesbezügliche Vorbringen der Beschwerdeführerin ist teilweise widersprüchlich und erschöpft sich in bloßen Behauptungen ("Allerdings steht mein Fahrzeug überwiegend in…
…2002, 95/15/0197; 19.10.2006, 2006/14/0109) gegenüber der Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht der Partei zurück. Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug - wie im vorliegenden Beschwerdefall - besteht nach § 115 Abs. 1 BAO diesbezüglich eine erhöhte Mitwirkungspflicht, die eine entsprechende Beweisvorsorgepflicht mitumfasst (VwGH 16.4.2024…
…Mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 05.04.2016, Ra 2015/17/0063, sprach der VwGH aus, dass das Landesverwaltungsgericht Tirol (LVwG) für die Behandlung der in der Beschwerde vorgebrachten Unanwendbarkeit des GSpG von Amts wegen zu ermitteln hat, ob ein Sachverhalt mit Auslandsbezug vorliegt und…
…Nachweise bzw Beweise erbringen. Da es sich um einen Sachverhalt mit Auslandsbezug handelt und überdies letztlich auch nur Sie die Verwendung des Fahrzeuges belegen können, trifft Sie eine erhöhte Mitwirkungspflicht bei der Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes sowie eine Beweisvorsorgeverpflichtung. Die jeweiligen Punkte und Anforderungen betreffen…
…Unternehmen des Gemeinschuldners und zählt abgabenrechtlich zum Personenkreis des § 80 BAO (VwGH 8.02.2007, 2006/15/0373). Bei einer Person mit Auslandsbezug liegt die Unternehmereigenschaft auch dann vor, wenn eine Person nur im Ausland tätig wird (VwGH 7.10.1955, 3206/53). Die Tatsache…
…längere Ermittlungsverfahren zur vollständigen Klärung des Sachverhaltes notwendig ist. Diese Vorgangsweise ist einem sorgfältigen Vorgehen und rechtstaatlichen Verfahren geschuldet. Ist aber ein längeres Ermittlungsverfahren erforderlich, so darf die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde zurückgeführt werden. Mit Zustellung dieses Erkenntnisses geht die Zuständigkeit…
…der C einen Wohnsitz hatte sowie ob und inwieweit er in der C Einkünfte versteuerte. Da es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt um einen Sachverhalt mit Auslandsbezug handelt und die ermittelnde Behörde - trotz ihrer Bemühungen - keine oder keine ausreichenden Antworten und Angaben erhalten hat…
…04.03.1999, 98/16/0325; 30.03.2000, 99/16/0100). Ebenso liegt streitgegenständlich ein Sachverhalt mit Auslandsbezug vor. Es besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei (eine in den Hintergrund tretende amtswegige Ermittlungspflicht) ua dann, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben. Die Mitwirkungs…
…entsprechend mitwirkt, muss die mit jeder Schätzung verbundene Ungewissheit hinnehmen. Da es sich im gegenständlichen Fall um einen Sachverhalt mit Auslandsbezug handelt und die belangte Behörde auch im Rahmen von Auskunftsersuchen keine oder nur unzureichende Angaben erhalten hat und darüber hinaus der Bf. weder Bücher…
…in Fällen, in denen ein Sachverhalt mit Auslandsbezug entscheidungsrelevant ist, die Partei eine erhöhte Mitwirkungspflicht (siehe Ritz, BAO, 6.A., Rz 10 ff zu § 115 mit Judikaturnachweisen). Die Beschwerdeführerin hat entsprechend dem festgestellten Sachverhalt ihre Verfügungsmacht über das Fahrzeug von ihrem inländischen Hauptwohnsitz ausgeübt. Sie…
…Einkommens- und Vermögenssituation bei der bulgarischen Gesellschaft zu geben und die Angaben durch Vorlage geeigneter Unterlagen (Bilanzen, Steuererklärungen) nachzuweisen. Da es sich um einen Sachverhalt mit Auslandsbezug handelt, wird auf die erhöhte Mitwirkungspflicht des Beschwerdeführers hingewiesen." Mit Eingabe vom 8. März 2016 zog der Bf…
…Wirtschaftstreuhänder") weder einen Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit unterstellt, obwohl gerade Vertreter dieser Berufsgruppe eine besonders einschlägige Ausbildung genießen.Diese Rechtsansicht wird unter anderem in folgenden UFS-Entscheidungen bestätigt.o Keine vorsätzliche Hinterziehung bei Vertrauen auf die Steuerfreiheit einer Kapitalanlage mit Auslandsbezug-, Berufungsentscheidung - Steuer (Referent) des…
…2008/02/0030, 23.1.2009). Wie sich aus dem Vorgesagten ergibt, ist der Bf. seiner ihn treffenden erhöhten Mitwirkungspflicht bei einem Sachverhalt mit Auslandsbezug nicht nachgekommen. Bei der Feststellung, wer ein Fahrzeug gelenkt hat, handelt es sich um einen Akt der Beweiswürdigung iSd § 45…
…unzweifelhaft in dem besagten Zeitraum ein doppelter Haushalt angenommen werden hätte können. Dies umso mehr, da es sich gegenständlich um einen Sachverhalt mit Auslandsbezug handelt, bei welchem eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen erforderlich ist. Weder die Behörde noch das Gericht sind bei gegenständlicher Sachlage befugt…
…erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen hinzuweisen. Dies im gegenständlichen Fall umso mehr, handelt es sich doch um einen Sachverhalt mit Auslandsbezug. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die vorgelegten Schreiben erst im Jahr 2019, somit vier Jahre nach dem beschwerdegegenständlichen Zeitraum erstellt wurden und in keinem zeitlichen…