… 232 Tz 5; Kirchbacher/Sadoghi, WK StPO, 321. Lfg, § 245 Tz 18; vgl. umfangreich zu "Absprachen im Strafverfahren", insbesondere zu "taktischen Geständnissen" Velten, WK StPO, 230. Lfg, nach § 1 StPO, Tz 20). Damit besteht aber (anders als allenfalls bei einer diversionellen Erledigung) auch dann eine…
… 232 Tz 5; Kirchbacher/Sadoghi, WK StPO, 321. Lfg, § 245 Tz 18; vgl. umfangreich zu "Absprachen im Strafverfahren", insbesondere zu "taktischen Geständnissen" Velten, WK StPO, 230. Lfg, nach § 1 StPO, Tz 20). Damit besteht aber (anders als allenfalls bei einer diversionellen Erledigung) auch dann eine…
…der Marke Chesterfield Blue und 5.600 Stück Zigaretten der Marke Philip Morris Supreme entstanden ist. Die Höhe der festgesetzten Abgaben (Tabaksteuer und Säumniszuschlag) bleibt unverändert. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…auf nachstehende Abgaben im Gesamtbetrag von 97.828,35 eingeschränkt wird: | Abgabe | Zeitraum | Betrag | Lohnsteuer | 2007 | 29.836,78 | Lohnsteuer | 2008 | 33.778,29 | Lohnsteuer | 2009 | 31.153,77 | Säumniszuschlag 1 |…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG, Domgasse 2, 3100 St. Pölten, über die Beschwerde vom 08.11.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Lilienfeld St…
…Dazu legte er seine schriftliche Rechtfertigung vom 10.1.2015 als Beschuldigter in einem wegen Hinterziehung der gegenständlichen Lohnabgaben betreffend die angeblich nicht versteuerten zusätzlichen Geschäftsführerbezüge geführten gerichtlichen Strafverfahren vor, worin er die auch im Haftungsverfahren erhobenen Einwendungen ausführlich darlegte. Zum Verschulden wurde darin vorgebracht…
…die Aufgliederung der in Jahresbeträgen geltend gemachten Lohnsteuern unterbleiben. Gleichbehandlungsnachweis Somit verbleiben für die Verpflichtung des Bf. zur Erbringung eines Gleichbehandlungsnachweises lediglich die haftungsgegenständlichen Säumniszuschläge und Aussetzungszinsen, die am 07.04.2011 bzw. 06.07.2011 fällig waren. Im gegenständlichen Fall bringt der Bf. Gründe…
…G-1 im Ausmaß von nunmehr € 97.828,35 zu Recht: | Abgabe | Zeitraum | Betrag | Lohnsteuer | 2007 | 29.836,78 | Lohnsteuer | 2008 | 33.778,29 | Lohnsteuer | 2009 | 31.153,77 | Säumniszuschlag 1…
…wonach dann, wenn diese Zahlungsansprüche der Finanzstrafbehörde nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, ein erster Säumniszuschlag von 2 % der nicht zeitgerecht entrichteten Forderungen zu entrichten war. 3. Da diese Regelungen der BAO im Finanzstrafverfahren sinngemäß anzuwenden sind, bestehen auch insoweit keine Bedenken, in diesem Zusammenhang…
…über den ersten Säumniszuschlag zur KESt 2005 bis 2009. Hinsichtlich Körperschaftsteuer wurden die Bemessungsgrundlagen angefochten und die Veranlagung entsprechend den ursprünglich eingereichten Körperschaftsteuererklärungen beantragt. Weiters wurde die Aufhebung der Haftungsbescheide zur Kapitalertragsteuer sowie der Zinsen- und Säumniszuschlagbescheide beantragt. Hinsichtlich Wiederaufnahmebescheide kann im Sinne von Ritz…
…Unterlagen über seine Einkünfte aus seiner Geschäftsführertätigkeit vorzulegen, weil er der Ansicht gewesen sei, diese würden im Strafverfahren zu seinen Lasten ausgelegt werden. Da die einseitigen Feststellungen der Erstbehörde ihm aber nunmehr keine andere Wahl ließen, habe er die relevanten Unterlagen bei der steuerlichen Vertretung…
…Grundlage für die Bescheide vom 1. Februar 2011 war) die Ansicht vertreten hat, dass aus den im Zuge des Strafverfahrens gemachten Aussagen Nettozahlungen nicht feststellbar gewesen seien. Betreffend das Vorbringen, die vorgeschriebenen Abgabenbeträge seien entsprechend den Bedingungen des am 29. Juni 2010 bestätigten Zwangsausgleiches mit…
…der "Presse" vom 19.12.2017 zu entnehmen sei, sei im Strafverfahren gegen die Manager der G-2 Gruppe in Folge des Gutachtens des gerichtlich bestellten Buchsachverständigen RA StB WP P-6 festgestellt worden, dass die Zahlungsunfähigkeit der G-2 erst an jenem Tag eingetreten…
…die vom Finanzamt befürchtete Uneinbringlichkeit der gegenständlichen Abgabenschuldigkeiten sei deswegen nicht gegeben ist, da sämtliche Vermögenswerte wie Liegenschaften und Bankkonten im Strafverfahren beschlagnahmt bzw. mit Veräußerungs- und Belastungsverboten belegt wurden seien und deswegen eine Erschwerung der Einbringlichkeit zu Lasten der Republik Österreich nicht zu befürchten…
…Zeitraum 5/2012-9/2012 - am 21.12.2012, Prüfer Frau ***D***, Zeitraum 1/2009-31.12.2011 Im Strafverfahren im Jahr 2012 sei festgestellt worden, dass die Behauptungen des Finanzamtes nicht stimmig seien. Damals seien die Überrechnungen genau geprüft worden und sei festgestellt worden…
…wie in einem Strafverfahren - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen sind, ist nicht erforderlich (zB VwGH vom 20.04.2004, 2003/13/0165). Nach dem in Abgabenverfahren vorherrschenden Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 167 BAO) genügt als Beweismaß die größere Wahrscheinlichkeit. Es genügt im Rahmen der…
…und ergab sich eine Nachzahlung von € 64.073,02, welche vom Masseverwalter auch anerkannt worden ist. Im bezughabenden Strafverfahren beim Landesgericht N hat der gerichtlich beeidete Sachverständige B zu 2 St ****** am 09.01.2009 ein Gutachten erstattet, in dem er zum Ergebnis kommt…
…ausbezahlt worden. Soweit Abgaben und Säumniszuschläge erst nach Eröffnung des Konkursverfahrens festgesetzt wurden, liege eine schuldhafte Pflichtverletzung an deren Nichtentrichtung nicht vor. Eine Gläubigerbenachteiligung liege nicht vor. Dies sei bereits zuvor im Strafverfahren beim Landesgericht festgestellt worden. Vielmehr ergebe das Sachverständigengutachten im gerichtlichen Strafverfahren, dass…
…wie im angefochtenen Haftungsbescheid ausgeführt mit 123 2009 der Konkurs über das Vermögen der GmbH & Co KG eröffnet worden sei, dann sei in welcher Richtung auch immer, weder ein vorsätzliches noch fahrlässiges Verschulden der Geschäftsführung gegeben. Zu St der Staatsanwaltschaft sei gegen B. ein Strafverfahren…
…worden. Soweit Abgaben und Säumniszuschläge erst nach Eröffnung des Konkursverfahrens festgesetzt wurden, liege eine schuldhafte Pflichtverletzung an deren Nichtentrichtung nicht mehr vor. Eine Gläubigerbenachteiligung liege nicht vor. Dies sei bereits zuvor im Strafverfahren beim Landesgericht festgestellt worden. Vielmehr ergebe das Sachverständigengutachten im gerichtlichen Strafverfahren, dass…