…nicht als Geschäftsfreunde im eigentlichen Sinn angesehen werden können), stellen nach dem bisher Gesagten keine Werbungskosten dar, weil es einerseits an der geforderten Werbewirksamkeit der Bewirtung mangelt und andererseits der Repräsentationscharakter überwiegt. (Vgl BFG 31.05.2021, RV/3100280/2017) Unter Bedachtnahme auf die vorstehenden…
…die nicht schon unter § 8 Abs. 2 fallen, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind. 3. Repräsentationsaufwendungen nach § 20 Abs. 1 Z 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 … Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben § 20. (1) Bei den einzelnen Einkünften dürfen nicht abgezogen…
…welches konkrete Rechtsgeschäft im Rahmen der Bewirtung zu welchem Zeitpunkt tatsächlich abgeschlossen bzw. angestrebt worden wäre. Nach Durchsicht und ausführlicher Würdigung der Unterlagen wären dem Unternehmen mit Vorhalt vom 4.4.2017 die Aufwendungen dargestellt worden, die nach Ansicht der Behörde Repräsentationsaufwendungen iSd. § 20 Abs…
…VIP-Karte für die Ski-WM 2013 betrug 37.602,53 Euro. Beide Aufwendungen wurden im Jahr 2013 (Jahr der Bezahlung) als Werbe- u. Repräsentationsaufwand erfasst. Der Privatanteil in Höhe von 6.747,09 Euro wurde ausgeschieden. Laut steuerlichem Vertreter habe nicht nur der Bf…
…zu verrechnen, sodass sich hier keinerlei Auswirkung auf die Besteuerungsgrundlage bei Herrn ***8*** ergeben hätte. Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Abzugsverbot für Repräsentationsaufwendungen dann nicht zur Anwendung kommt, wenn die Aufwendungen mehr bezwecken und ein erhebliches Überwiegen der betrieblichen oder beruflichen Veranlassung vorliegt. Siehe etwa…
…greifen habe, bzw. der Repräsentationsanteil als an die Alleingesellschafterin verdeckt ausgeschüttet zu erachten sei. Die belangte Behörde folgte den Ausführungen der Prüferin und erließ im wiederaufgenommenen Verfahren mit 18. März 2015 datierte Sachbescheide betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2011 bis 2013. Beschwerde vom 20. April…
…Bewirtung von Geschäftsfreunden, auch wenn sie der Werbung dienen und die betriebliche (berufliche) Veranlassung im Vordergrund steht, nur zur Hälfte abgezogen werden können. Unter Repräsentationsaufwendungen wären nach der Rechtsprechung alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Abgabenpflichtigen bedingt bzw. im Zusammenhang mit…
… 8 Abs. 2 und 12 Abs. 1 Z 1 bis 5 KStG darstellen, als nicht für das Unternehmen ausgeführt. Unter Repräsentationsaufwendungen iS des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 sind alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind bzw…
…dass hinsichtlich dieser Kosten Repräsentationsaufwendungen vorliegen würden. Eine Berufungsvorentscheidung hinsichtlich der Kapitalertragsteuer 2008 und 2009 unterblieb wie im Verfahrensgang dargestellt. Aus Sicht des BFG ist - wie bereits im Verfahren RV/6100621/2012 ausgeführt - für die Einstufung der in Streit stehenden Aufwendungen eine differenzierte Beurteilung vorzunehmen…
…Steuerpflichtige nach, daß die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Aufwendungen oder Ausgaben zur Hälfte abgezogen werden […]“. Die belangte Behörde versagte den Abzug der Repräsentationsaufwendungen mit der Begründung, dass kein eindeutiger Werbecharakter identifizierbar sei. Es müsse…
…rechts, wo auch die weiteren Firmendaten vermerkt seien. Im Vorlagebericht führte das Finanzamt aus, dass es sich bei der ersten Rechnung um Repräsentationsaufwendungen (Geschenke) handle und bei der zweiten Rechnung zwar die UID-Nummer enthalten sei, es sich aber um eine B2B-Leistung handle, die…
…komme den im Wirtschaftsleben häufig anzutreffenden Sachgeschenken regelmäßig keine für die Auftragserteilung maßgebende Bedeutung zu. Vielmehr trete ein Werbeeffekt deutlich hinter den der Repräsentation. 2. Mit Anbringen vom 19.05.2014 wurde über den damaligen steuerlichen Vertreter der BF Beschwerde gegen die Bescheide vom 22…
…strengen" Rechtsprechung (vgl. Zorn in: Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, § 20 Tz 7.3) fallen unter die nicht abzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen zB auch Ausgaben für gesellige Zusammenkünfte aller Art oder etwa auch die Bewirtung von Arbeitskollegen und Mitarbeitern (vgl. Jakom/Peyerl EStG, 2012, § 20 Rz 63…
…Finanzamt verweigerte - nach abgeführtem Vorhalteverfahren - mit Bescheid vom 28.10.2015 für das Jahr 2013 sowie Bescheid vom 30.10.2015 für das Jahr 2014 die Anerkennung als Werbungskosten mit der Begründung, es handle sich dabei um nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen im Sinne des § 20 Abs…
…weil sie eine Tätigkeit ausüben, die ihnen das ermöglicht, während andere Steuerpflichtige gleichartige Aufwendungen aus zu versteuernden Einkünften decken müssen. Nach der Rechtsprechung sind unter "Repräsentationsaufwendungen" alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind bzw. iZm der Erzielung von steuerpflichtigen…
…wurde dem Erstattungsantrag teilweise stattgegeben und 293,08 € an Vorsteuern erstattet. Die übrigen nicht gewährten Vorsteuern würden Rechnungsmängel, Vorsteuerausschlusstatbestände wie Vorsteuern aus PKW-Kosten und Repräsentationsausgaben betreffen. Die Entscheidung ist ausdrücklich an Frau R.W. gerichtet. In der weiteren Folge erhob Frau R.W…
…wie Weihnachten etc. an potentielle Kunden und Geschäftspartner für Zwecke der Anbahnung bzw. für gute Zusammenarbeit überreicht), fallen unter den Begriff der steuerlich nichtabzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen. Dass derartige Aufwendungen tatsächlich den erwünschten bzw. angestrebten Effekt haben und solcherart zum betrieblichen Erfolg beitragen können, nimmt ihnen nicht…
…keine (teilweise) Abzugsfähigkeit, sodass beantragt werde, dass hinsichtlich der unter Tz 2 des BP-Berichts angeführten Repräsentationsaufwendungen die Abzugsfähigkeit zur Gänze versagt werde (2010: € 527,34; 2011: € 561,00 und 2012: € 589,20). Das Vorbringen in der Beschwerde zum Punkt 3. Starthilfe *…
…im betrieblichen Interesse lag. Repräsentationsaufwendungen bilden beispielsweise Ausgaben für Theater- und Ausstellungsbesuche, gesellige Zusammenkünfte aller Art, Bewirtung von Arbeitskollegen sowie Geschenke an Kunden, Klienten, Mitarbeiter aus bestimmten Anlässen. Repräsentationsaufwendungen sind auch im Falle des Vorliegens eines damit verbundenen Werbezweckes nicht abziehbar (vgl. VwGH 24.02…
…Öl Rallye unter Ausgaben der privaten Lebensführung zu subsumieren. Offenbar vertrete das FA die Ansicht, hier überwiege der Unterhaltungscharakter bzw. Repräsentation. Dieser Ansicht sei keinesfalls zuzustimmen. Vielmehr sei die Entscheidung an diversen ausgewählten regionalen Veranstaltungen teilzunehmen, bei der Oldtimer zur Schau gestellt und sich deren…