…Wie bereits in meinem E-Mail vom 12.4.2023, 13:34 Uhr ausgeführt, gibt es in Österreich mehrere Vorsteuerausschlusstatbestände, die gegenständlich zur Anwendung kommen werden. Die Vorsteuern teilen sich in mehrere Gruppen: 1. Reisevorleistungen (§ 23 UStG 1994): Vorsteuerausschluss Sequenznr.: 9, 15, 24, 25, 10…
…erhobenen Beschwerde wurde ausgeführt, dass die Originalbelege an eine Sachbearbeiterin des Finanzamtes geschickt worden seien. Mit Beschwerdevorentscheidung (BVE) wurde die Beschwerde nach den Ergebnissen des durchgeführten Vorhalteverfahrens abgewiesen. Es seien Reiseleistungen an Privatpersonen im eigenen Namen erbracht worden, Vorsteuern aus Reisevorleistungen seien gem. § 23 Abs…
…fertig geschnürte Reisepakete ein und verkauft diese (unverändert) an die Endkunden weiter. Die in den Reisepaketen enthaltenen einzelnen Reisevorleistungen könnten nicht einzeln konsumiert oder weiterverkauft werden. Die fertigen Reisepakete wurden an die Leistungsempfängerin netto, ohne Ausweis einer Umsatzsteuer verrechnet. In ihrer umsatzsteuerlichen Würdigung kommt sie…
…der GmbH (Leistungsempfängerin der Bf.) im Zeitraum 2023. Mit Bescheid vom 6. September 2024 versagte das Finanzamt die Erstattung von Vorsteuern mit der Begründung, es lägen Reisevorleistungen vor, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten. In der dagegen eingebrachten Beschwerde vom 16. September 2024 führte die Bf…
…des Finanzamtes dürfte die Bf. die Vorsteuern iHv EUR 11.473,24 zu Unrecht als "nichtabzugsfähige Vorsteuern in Österreich" bei den Reiseleistungen als Reisevorleistungen abgezogen haben. 14.2 steuerliche Behandlung der Reiseleistungen/Ermittlung der Margenbesteuerung: Wie bereits vom Finanzamt ausgeführt, würden die von der Bf…
… 23 Abs. 8 UStG 1994, wonach ein Vorsteuerabzug aus Reisevorleistungen nicht möglich ist. Eine Erstattung der Vorsteuern im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens ist ausgeschlossen. Reiseleistungen eines ausländischen Unternehmers an andere Unternehmer werden nach den allgemeinen umsatzsteuerlichen Bestimmungen beurteilt. Demnach ist ein Vorsteuerabzug (bei Vorliegen aller übrigen…
…war zu beurteilen, inwieweit hier die Margenbesteuerung gemäß § 23 Abs. 1 UStG 1994 zur Anwendung gelangt, als dass Reisevorleistungen bezogen und keine Eigenleistungen vorliegen. Zur Vorgeschichte dieses Falles wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. September 2023, Zl. Ra 2021/13/0150, betreffend Umsatzsteuer…
…Außerdem laufe gegen ihn ein offenes Finanzstrafverfahren. Als Gründe für die Beschwerde gegen den Haftungsbescheid führte der ASt an, dass das Prüfergebnis auf Grundlage einer abweichenden Schätzung von erhaltenen Anzahlungen und der zusammenhängenden Reisevorleistungen bestehe als in den Umsatzsteuerrichtlinien in Verbindung mit § 23 UStG vorgesehen…
…etc. erhalten. Dabei handelt es sich um Reiseleistungen, die der Margenbesteuerung gemäß § 23 UStG zu unterziehen sind. Bisher wurde bei den Reisevorleistungen (Eintritte, Verpflegung, etc.) ein Vorsteuerabzug geltend gemacht. Der Erlös wurde auf verschiedene Konten aufgeteilt, und zur Gänze mit Umsatzsteuer (zumindest 10%) versteuert. Es…
…rd. 40%, Reisevorleistg.): | 63.611,00 | GESAMT: | 156.513,04 | | | darin anteil. Kosten Zentrale: | 18.443,70 | | Hinsichtlich des vorstehenden Ansatzes Exkursionskosten und Betreuerkosten im Rahmen des Bereiches "Unterricht/Bildung" handle es sich um Mindestansätze. Es…
…seien gemäß § 23 Abs. 8 UStG 1994 Vorsteuern aus Reisvorleistungen für Reiseleistungen an Privatpersonen nicht abzugsfähig. Gegen diesen Bescheid brachte die Bf. mit Eingabe vom 21.01.2016 Beschwerde ein. Sie führte darin aus: Die Schiffsreisen würden als Gesamtpaket an Reiseveranstalter verkauft. Dieses Paket beinhalte…
…Kosten, die dem Reisebüro durch die Inanspruchnahme von Lieferungen und Dienstleistungen für die Erbringung der Reiseleistung entstünden, soweit diese Reisevorleistungen dem Reisenden unmittelbar zu Gute käme. Reiseleistungen seien nach dem Regime der Margenbesteuerung zu beurteilen. Für das Besteuerungsrecht im umsatzsteuerlichen Sinne sei der Ort maßgebend…
…UStG 1994 bemisst sich die sonstige Leistung nach dem Unterschied zwischen dem Betrag, den der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten und dem Betrag, den der Unternehmer für die Reisevorleistungen aufwendet. Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage. Art. 26 der 6. EG-Richtlinie und …
…Dies habe sämtliche Berechnungen wie Umsatzsteuer, Kalkulation der Reisen, aber auch die Dokumentation der Reisevorleistungen und die Weitergabe der Unterlagen an den externen Steuerberater beinhaltet. Kurz vor Weihnachten 2013 habe der Bf. erkennen müssen, dass das Unternehmen eventuell von der Insolvenz bedroht gewesen sei (Eingänge…
…Höhe von EUR 34.331,50 sowie die Umsatzsteuer betreffend Sicherheitszuschlag in Höhe von EUR 2.232,10, weiters die Korrektur der Reisevorleistangen von 70% auf 90%, ergebe einen Umsatzsteuerabfall von EUR 18.330,12 und außerdem angenommene nicht steuerbare Leistungen betreffend Türkei und Schweiz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 20.11.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 03.11.2014, betreffend Umsatzsteuer (Vorsteuererstattung) 1-3/2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Ergon Wirtschaftschaftsprüfung GmbH, Innsbrucker Bundesstraße 75, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom betreffend Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerde vom gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 16.03.2016, betreffend Vorsteuererstattung für 1-12/2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 5. Februar 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 18. Jänner 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Stb, gegen den Bescheid des FA vom 20. August 2014, Steuernummer StNr, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid wie folgt geändert: |…