…der Margensteuer unterliegt (ggf. steuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 13 UStG 1994). Die Leistungen von Zielgebietsagenturen sind zur Gänze als Reisevorleistungen anzusehen, wenn dabei die Betreuung der Reisenden vor Ort im Vordergrund steht (zB Organisation des Transfers, Animation der Reisenden, Arrangements von Ausflügen und…
…mit Sitz in X. tätig. Für das Jahr 2004 beantragte sie die Vorsteuervergütung im Zusammenhang mit in Österreich angefallenen Kosten für Passagierbetreuung. Das Finanzamt wies den Antrag ab mit der Begründung, dass es sich laut vorgelegten Rechnungen um Reisevorleistungen gem. § 23 Abs. 8 UStG 1994…
… 23 Abs. 1 UStG 1994 gelten die nachfolgende Vorschriften für Reiseleistungen eines Unternehmers - die nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind, - soweit der Unternehmer dabei gegenüber dem Leistungsempfänger in eigenem Namen auftritt und - Reisevorleistungen in Anspruch nimmt. Abs. 2: Die Leistung des Unternehmers ist…
…Wie bereits in meinem E-Mail vom 12.4.2023, 13:34 Uhr ausgeführt, gibt es in Österreich mehrere Vorsteuerausschlusstatbestände, die gegenständlich zur Anwendung kommen werden. Die Vorsteuern teilen sich in mehrere Gruppen: 1. Reisevorleistungen (§ 23 UStG 1994): Vorsteuerausschluss Sequenznr.: 9, 15, 24, 25, 10…
…erhobenen Beschwerde wurde ausgeführt, dass die Originalbelege an eine Sachbearbeiterin des Finanzamtes geschickt worden seien. Mit Beschwerdevorentscheidung (BVE) wurde die Beschwerde nach den Ergebnissen des durchgeführten Vorhalteverfahrens abgewiesen. Es seien Reiseleistungen an Privatpersonen im eigenen Namen erbracht worden, Vorsteuern aus Reisevorleistungen seien gem. § 23 Abs…
…fertig geschnürte Reisepakete ein und verkauft diese (unverändert) an die Endkunden weiter. Die in den Reisepaketen enthaltenen einzelnen Reisevorleistungen könnten nicht einzeln konsumiert oder weiterverkauft werden. Die fertigen Reisepakete wurden an die Leistungsempfängerin netto, ohne Ausweis einer Umsatzsteuer verrechnet. In ihrer umsatzsteuerlichen Würdigung kommt sie…
…zweiter Instanz ein, begehrte die volle Stattgabe der Berufungen und führte im Wesentlichen begründend dazu aus: es sei nicht zutreffend, dass der BW eine Margenbesteuerung für Reiseleistungen vorgenommen habe. Nur dann sei aber eine Vorsteuervergütung für Reisevorleistungen ausgeschlossen (§ 25 Abs. 4 dUStG und § 23 Abs…
…BGBl.Nr. 279/1995 und die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges gemäß § 23 Abs. 8 UStG 1994 für Reisevorleistungen ausgeschlossen sei. Gegen diesen Bescheid erhob die Bw. innerhalb offener Frist Berufung und führte aus, sie sei eine juristische Person polnischen Rechtes und keinesfalls ein Reisebüro. Die durch…
…2001 im Betrag von 11.763,69 €. Mit Bescheid vom 30. Oktober 2002 setzte das Finanzamt den Erstattungsbetrag mit Null fest und führt zur Begründung aus, dass der Vorsteuerabzug für Reisevorleistungen gemäß § 23 Abs. 8 UStG 1994 ausgeschlossen sei. Dagegen wendet sich die Bw…
…der GmbH (Leistungsempfängerin der Bf.) im Zeitraum 2023. Mit Bescheid vom 6. September 2024 versagte das Finanzamt die Erstattung von Vorsteuern mit der Begründung, es lägen Reisevorleistungen vor, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten. In der dagegen eingebrachten Beschwerde vom 16. September 2024 führte die Bf…
…auch bei einem Betriebsausflug die Sonderbestimmung für die Besteuerung von Reiseleistungen (§ 23 UStG 1994) zur Anwendung, nach dessen Absatz 8 ein Vorsteuerabzug für Reisevorleistungen nicht zulässig ist (bei Reiseleistungserbringung an einen Nichtunternehmer). 6. Nach ihrem Erscheinungsbild ist die Reise nicht als üblicher Betriebsausflug zu werten…
…Der Vertreter der Bw. sei darauf hingewiesen worden, dass es sich bei einem Weiterverkauf der Hotelleistungen an Private um Reisevorleistungen handle und ein Vorsteuerabzug nicht zustehe. Mit Bescheid vom 7. Juli 2002 wurde der Antrag auf Vorsteuererstattung abgewiesen mit der Begründung, dass wenn die Reisen…
…abgeschlossen habe. Reklamationen und Meinungsverschiedenheiten würden von der Bw., die in zivilgerichtlichen Verfahren auch als Beklagte in Erscheinung trete, bearbeitet werden. Da ausschließlich Jugendliche Leistungsempfänger wären, denen gegenüber sich die Bw. lt. Abrechnungsbeleg als Leistungserbringer ausweise und Reisevorleistungen - Unterbringung, Verpflegung, Freizeitgestaltung, Kegeln, Transfer, Mietwagen, Tennis…
…ein, keinerlei der vorgenannten Umsätze ausgeführt zu haben und beanspruche daher die Erstattung der Vorsteuern. Mit Berufungsvorentscheidung wurde die Berufung mit der Begründung abgewiesen, weil es sich beim Weiterverkauf von Kombivouchers an Kurgäste um Reisevorleistungen gemäß § 23 Abs 3 (gemeint: Abs. 4) UStG 1994 handle…
…durch Mitarbeiter der Bw.. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung ab und führte aus, dass die Bw. Reiseleistungen an Privatpersonen im eigenen Namen erbracht habe und die Erstattung von Vorsteuern aus Reisevorleistungen gemäß § 23 Abs. 8 UStG 1994 nicht abzugsfähig seien. Weiters seien Vorsteuern…
…Baldwin (The Howden Court Hotel) Rn 24 f). Dies ist zB bei einer innerstädtischen Personenbeförderung zu einem Galadiner durch ein zugekauftes Busunternehmen der Fall (zur Reisevorleistung siehe hingegen Rz 2997). 23.1.1.1. Eigenleistung Rz 2948: Der Unternehmer tritt im eigenen Namen und für…
…Rz 3051: Bemessungsgrundlage ist die Differenz zwischen dem Betrag, den der Leistungsempfänger aufwendet, und dem Betrag, den der Unternehmer für die Reisevorleistungen aufwendet, abzüglich der in der Differenz enthaltenen Umsatzsteuer von 20%. Grundsätzlich ist hier auf die einzelne Reiseleistung abzustellen (vgl. EuGH 27.1.2021…
…des Finanzamtes dürfte die Bf. die Vorsteuern iHv EUR 11.473,24 zu Unrecht als "nichtabzugsfähige Vorsteuern in Österreich" bei den Reiseleistungen als Reisevorleistungen abgezogen haben. 14.2 steuerliche Behandlung der Reiseleistungen/Ermittlung der Margenbesteuerung: Wie bereits vom Finanzamt ausgeführt, würden die von der Bf…
… 23 Abs. 8 UStG 1994, wonach Vorsteuern aus Reisevorleistungen nicht abzugsfähig seien, abgelehnt. Die Berufungswerberin (Bw.) hat die dagegen eingebrachte Berufung folgendermaßen begründet: Ihr Gesellschaftszweck sei die Konzeption und Organisation von Eventaktivitäten sowie öffentlicher Veranstaltungen jeder Art. Zu ihren Kunden gehörten in Deutschland ansässige Unternehmen…
…Februar 2000 eindeutig Entgelt für eine Leistung dar. Daher wurden die Bemessungsgrundlagen um 666.666,67 S (Nettobetrag) erhöht und Vorsteuern des Streitzeitraumes infolge Zusammenhanges mit Reisevorleistungen um 100.000 S gekürzt (unstrittig). Der angefochtene Veranlagungsbescheid berücksichtigte diese Feststellungen nicht, da die von der Bw…