…1 FinStrG an Einkommensteuer 2014-2017 geführte Finanzstrafverfahren in der aus dem Schuldspruch ersichtlichen Höhe gemäß §§ 136, 157 FinStrG i.V.m. § 82 Abs. 3 lit. c FinStrG einzustellen. Da in der gegenständlichen Beschwerde ausschließlich eine unrichtige rechtliche Beurteilung (Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige im Sinne des …
…1 FinStrG an Einkommensteuer 2014-2017 geführte Finanzstrafverfahren in der aus dem Schuldspruch ersichtlichen Höhe gemäß §§ 136, 157 FinStrG i.V.m. § 82 Abs. 3 lit. c FinStrG einzustellen. Da in der gegenständlichen Beschwerde ausschließlich eine unrichtige rechtliche Beurteilung (Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige im Sinne des …
…diese schon deshalb nicht durchführen, weil es, bis zur Aufklärung durch die „Selbstanzeige“ nicht in Kenntnis eines zutreffenden Warenortes war und daher sich gar nicht in der Lage befand, derartige (Kontroll-)Maßnahmen durchzuführen. Diese Situation hatte zur Folge, dass für das genannte Speditionsunternehmen (als zugelassene…
…4.760,00 Summe der Mehrbeträge: € 132.837,00, davon 20 % Abgabenerhöhung € 26.567,40 Gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG tritt strafbefreiende Wirkung von anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen erstatteten Selbstanzeigen hinsichtlich zumindest grob fahrlässig begangener…
…In dem von § 29 FinStrG geregelten Tatbestand der Darlegung eines Finanzvergehens durch den Täter selbst wird ein (gerichtliches oder behördliches) Verfahren gegen den Täter oder an der Tat Beteiligte gerade nicht geführt. § 29 FinStrG verlangt vielmehr unter dem Gesichtspunkt der Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige, dass (noch…
…Somit hätte der belangte Senat den Zeugen M.L. (Betriebsprüfungsorgan) befragen müssen, wann, d.h. zu welcher Uhrzeit des 28.2. ihm die Selbstanzeige des Beschuldigten zugegangen ist. Mit der - überdies unzutreffenden - Feststellung, dass die gefertigte Finanzstrafbehörde die Beweispflicht für die Rechtzeitigkeit der Verfolgungshandlung trifft…
…4.760,00 Summe der Mehrbeträge: € 132.837,00, davon 20 % Abgabenerhöhung € 26.567,40 Gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG tritt strafbefreiende Wirkung von anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen erstatteten Selbstanzeigen hinsichtlich zumindest grob fahrlässig begangener…
…fristgerecht auf das Finanzamtskonto der ***Bf1*** ***BF1StNr1*** entrichtet werden. Die Einbringlichkeit der Abgabe ist nicht gefährdet. 5. Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige Die Selbstanzeige ist rechtzeitig, insbesondere sind zum Zeitpunkt der Selbstanzeige weder wie auch immer geartete Verfolgungshandlungen gesetzt worden noch ist eine Entdeckung der Tat erfolgt.…
…und erst dann wirksam, wenn sie uns schriftlich angezeigt wird und von uns schriftlich bestätigt wird. § 25 Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen (1) Die Übermittlung Ihrer Prämie erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten. Für die Rechtzeitigkeit der Prämienzahlung genügt es, wenn Sie fristgerecht (§ 12 AVB…
…auf Grund einer Selbstanzeige und nach Durchführung eines Vorhalteverfahrens bekannt gewordene und bis dahin nicht offengelegte Einkünfte steuerlich zu erfassen gewesen seien. Mit Datum 16.6.2015 sei eine händische Begründung zu dem Einkommensteuerbescheid 2007 ausgefertigt worden, in welcher ausführlich sowohl der vorliegende Sachverhalt als…
…zugetroffen. Es ist daher ergänzend festzustellen, dass die Prüferin bereits vor Selbstanzeigenerstattung mit dem Beschuldigten besprochen hat, dass sie in Kenntnis des Umstandes ist, dass die Umsatzsteuer aus dem verfahrensgegenständlichen Kaufvertrag nicht in der UVA 3/2021 enthalten gewesen sei, obwohl die Gesellschaft nach vereinbarten…
…B 621/98; Ritz, BAO5 § 217 Tz 2. Es ginge um die Rechtzeitigkeit der Bezahlung der Steuer. Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages sei die nicht rechtzeitig entrichtete Steuer, unabhängig davon, ob die Stammabgabe rechtskräftig, oder mit einem Rechtsmittel angefochten sei (VwGH 24.3.2015, 2012/15/0206…
…der Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich. Somit hat L aufgrund des festgestellten Sachverhaltes sowohl objektiv als auch subjektiv die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG und das Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG zu verantworten. Die Rechtswohltat (beneficium) einer strafbefreienden Selbstanzeige konnte mangels der…
…Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG entsprechenden Voranmeldungen ernstlich für möglich und fanden sich damit ab. Die dadurch bedingte Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlungen hielten sie für gewiss. Im Zuge des Prüfungsverfahrens, Prüfungsbeginn war am 13.07.2015, wurde auch keine rechtswirksame Selbstanzeige eingebracht…
…dass laut Selbstanzeige betreffend die ausländischen Kapitaleinkünfte dem Bf. die liechtensteinischen Stiftungen - Stiftung 1, in Folge: Stiftung 1, (Konten bis 2008) und - Stiftung 2, in Folge: Stiftung 2, (Konten 2008-2010) - und dem Konto 11 (in Folge: Konto 11) bei der Bank 1 (in Folge…
…eine Selbstanzeige im Zusammenhang mit Außenprüfungen zwischen Prüfungsanmeldung und Prüfungsbeginn eingereicht, wirke sie zwar strafbefreiend, es seien aber die Zuschläge gem. § 29 Abs. 6 FinStrG festzusetzten. ********** Nach zweimaliger Fristverlängerung wurde am 28.5.2019 ein Vorlageantrag eingebracht: "I. Rechtzeitigkeit, Sachverhalt und Beschwerdeerklärung 1) Rechtzeitigkeit: Der…
…wird vorsorglich der Antrag gem § 212. Abs 1 BAO auf Stundung der Abgabe bis neun Monate nach Bescheidzustellung gestellt. Die Einbringlichkeit der Abgabe ist durch den Aufschub nicht gefährdet. 5. Rechtzeitigkeit der Offenlegung Die Offenlegung ist rechtzeitig, insbesondere sind zum Zeitpunkt der Selbstanzeige keine wie…
…in X eine Anstalt nach liechtensteinischem Recht gegründet und die Erträge seit der Gründung irrtümlicherweise nicht der österreichischen Einkommensteuer unterworfen hätten. Unter Punkt 3. der Selbstanzeige wurde ausgeführt, dass es in der für die Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige zur Verfügung stehenden Zeit finanzstrafrechtlich nicht zumutbar sei…
…X eine Anstalt nach liechtensteinischen Recht gegründet hätten und die Erträge seit der Gründung irrtümlicherweise nicht der österreichischen Einkommensteuer unterworfen hätten. Unter Punkt 3. der Selbstanzeige wurde ausgeführt, dass es in der für die Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige zur Verfügung stehenden Zeit finanzstrafrechtlich nicht zumutbar sei…
…Abbildung 2 - Zuwendungen 2010 - 2013 1.3 Rechtliche Ausgestaltung der ***16*** Familienstiftung: 1.3.1 Statuten: Nach § 1 ist die ***16*** Familienstiftung eine Stiftung mit selbständiger juristischer Rechtspersönlichkeit. Nach § 2 ist die Stiftung auf unbestimmte Zeitdauer errichtet. Nach § 3 ist Sitz der Stiftung in Liechtenstein…