…1 FinStrG an Einkommensteuer 2014-2017 geführte Finanzstrafverfahren in der aus dem Schuldspruch ersichtlichen Höhe gemäß §§ 136, 157 FinStrG i.V.m. § 82 Abs. 3 lit. c FinStrG einzustellen. Da in der gegenständlichen Beschwerde ausschließlich eine unrichtige rechtliche Beurteilung (Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige im Sinne des …
…1 FinStrG an Einkommensteuer 2014-2017 geführte Finanzstrafverfahren in der aus dem Schuldspruch ersichtlichen Höhe gemäß §§ 136, 157 FinStrG i.V.m. § 82 Abs. 3 lit. c FinStrG einzustellen. Da in der gegenständlichen Beschwerde ausschließlich eine unrichtige rechtliche Beurteilung (Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige im Sinne des …
…als rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstanzeige anzusehen ist, wobei zur Begründung hinsichtlich der Rechtzeitigkeit auf die voranstehenden Ausführungen verwiesen wird. Unstrittig wurden sämtliche selbstangezeigten Abgabennachforderungen rechtzeitig den Abgabenvorschriften entsprechend im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG entrichtet, sodass den vom Bw. abgegebenen Selbstanzeigen insgesamt eine strafbefreiende…
…diese schon deshalb nicht durchführen, weil es, bis zur Aufklärung durch die „Selbstanzeige“ nicht in Kenntnis eines zutreffenden Warenortes war und daher sich gar nicht in der Lage befand, derartige (Kontroll-)Maßnahmen durchzuführen. Diese Situation hatte zur Folge, dass für das genannte Speditionsunternehmen (als zugelassene…
…2 FinStrG) schon eine Verfolgungshandlung darstellt, die die Rechtzeitigkeit einer Selbstanzeige hindert. Verfolgungshandlungen nach § 14 Abs. 3 FinStrG sind nur solche Akte, die nach ihrer Art und Bedeutung die Absicht des Gerichts oder der Finanzstrafbehörde erkennen lassen, den gegen eine bestimmte Person wegen einer bestimmten…
…3 lit. b FinStrG der Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige nicht entgegensteht. Da beim Beschwerdeführer keine finanzbehördliche Nachschau bzw. Prüfung stattfand, kommt hier auch die Bestimmung des § 29 Abs. 3 lit. c FinStrG nicht zum Tragen. Insgesamt ergibt sich damit, dass die Selbstanzeige vom 20. Juli 2004…
…dass sich der Verdacht des angelasteten Finanzvergehens auf die Feststellung der durchgeführten abgabenbehördlichen Umsatzsteuerprüfung vom 1. April 2008 gründe. Es fehle an der Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige, da diese erst bei Prüfungsbeginn erstattet worden sei. Da somit die Tat zum Zeitpunkt der Selbstanzeige bereits entdeckt gewesen…
…sich der Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden hätte, habe die Hausbank die notwendigen Mittel erst am 16. Jänner 2003 zur Bezahlung der verkürzten Abgaben freigegeben, weshalb es an der Rechtzeitigkeit der Entrichtung als notwendige Voraussetzung zur Erzielung einer Straffreiheit aufgrund der Selbstanzeige…
…für die Abgabenentrichtung erst ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens greifen und bis dahin nur abgabenrechtliche Vorschriften maßgeblich sein könnten. Wenn daher das für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige normierte Erfordernis der "den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung" bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Folge eines Terminverlustes verwirkt wurde…
…Damit lagen aber hinreichend konkrete Angaben zum vermuteten Steuerdelikt vor, sodass von einer Rechtzeitigkeit der am 24. November 2005 erstatteten Selbstanzeige nicht ausgegangen werden kann. Die Selbstanzeige ist für eine strafbefreiende Wirkung zu spät erfolgt, weil die gegenständliche Aufforderung zur Stellungnahme als Verdächtige bereits eine…
…4.760,00 Summe der Mehrbeträge: € 132.837,00, davon 20 % Abgabenerhöhung € 26.567,40 Gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG tritt strafbefreiende Wirkung von anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen erstatteten Selbstanzeigen hinsichtlich zumindest grob fahrlässig begangener…
…In dem von § 29 FinStrG geregelten Tatbestand der Darlegung eines Finanzvergehens durch den Täter selbst wird ein (gerichtliches oder behördliches) Verfahren gegen den Täter oder an der Tat Beteiligte gerade nicht geführt. § 29 FinStrG verlangt vielmehr unter dem Gesichtspunkt der Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige, dass (noch…
…vom feststehenden Sachverhalt mit der im derzeitigen Stadium erforderlichen Wahrscheinlichkeit auf einen entsprechenden Tatverdacht iSd. § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geschlossen werden. Zur Rechtzeitigkeit der nach den obigen Ausführungen noch vor Beginn der abgabenrechtlichen Prüfung erstatteten, mit einer Entrichtung des Abgabenbetrages einhergehenden, Selbstanzeige iSd. …
…dem Beschuldigten zugeleitet worden sei. Daher habe auch der Masseverwalter zu Recht die Zahllasten, die sich aufgrund dieser Gutschriften ergeben haben, in die Umsatzsteuervoranmeldungen aufgenommen, die dem Betriebsprüfer übergeben worden seien. Strittig sei auch noch die Frage der Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige. Diesbezüglich sei auf das…
…die Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige liege nicht vor, sei für das gegenständliche Verfahren mangels eines durchgeführten Beweisverfahrens nicht relevant. Bei fahrlässiger Abgabenverkürzung sei die Erstattung einer Selbstanzeige auch während laufender Prüfung zulässig. Die vom steuerlichen Vertreter erstattete Selbstanzeige dürfe nicht deshalb als verspätet eingebracht bezeichnet werden…
…2 FinStrG) schon eine Verfolgungshandlung darstellt, die die Rechtzeitigkeit einer Selbstanzeige hindert. Verfolgungshandlungen nach § 14 Abs. 3 FinStrG sind nur solche Akte, die nach ihrer Art und Bedeutung die Absicht des Gerichts oder der Finanzstrafbehörde erkennen lassen, den gegen eine bestimmte Person wegen einer bestimmten…
…Zunächst ist zur Frage der Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige und deren möglicher strafbefreiender Wirkung festzuhalten, dass die Finanzstrafbehörde erster Instanz am 8. April 2009 gemäß § 82 FinStrG einen Vorhalt an den Bf. versendet hat, worin mitgeteilt wurde, dass gegen ihn der Verdacht der Begehung des Finanzvergehens…
…der Judikatur so interpretiert worden, dass im Ausgleichsverfahren mit Restschuldbefreiung häufig keine oder lediglich eine geringe Schadensgutmachung erforderlich gewesen sei. Insbesondere seien auch die insolvenzrechtlichen Zahlungssperren zu beachten gewesen. Die Wirksamkeit der Selbstanzeige sei somit gegeben, obwohl eine Zahlung unterblieben sei. Zur Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige…
…müssen: •Darlegung der Verfehlung und Offenlegung der Umstände, die mit dem Steuerausfall verbunden waren •Rechtzeitigkeit der Anzeige (vor Einleitung einer dem Täter bekannten Verfolgungshandlung) •Einbringung der Selbstanzeige bei der zuständigen Abgabenbehörde •Benennung des Täters bzw. der Täter •Rechtzeitige Entrichtung der verkürzten Abgabe. Der Bw vermeint…
…wobei der Lauf dieser Frist mit dem Tag beginnt, an dem die Sendung erstmals zur Abholung bereitgehalten wird und hinterlegte Sendungen mit dem ersten Tag dieser Frist als zugestellt gelten), erscheint zudem die Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige nicht gegeben. Zum Tatbild der Steuerhinterziehung gehört keineswegs eine…