…nicht eingebracht. Indem aber das Finanzamt auf Grund eines unbeachtlichen Anbringens die Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren für die Jahre 2008 bis 2011 verfügt hat, hat es die Bescheide vom 22.03.2018 mit einer Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit belastet (vgl. dazu VwGH 4.4.1990, 89/13…
…Primärantrag erfolglos bleibt. Wird bereits dem Primärantrag stattgegeben, so wird der Eventualantrag gegenstandslos. Wird ein Eventualantrag vor dem Eintritt des Eventualfalls erledigt, belastet dies die Erledigung mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit (vgl. VwGH 27.2.2007, 2005/21/0041; VwGH 20.11.2006, 2003/17/0002…
…20.03.2015 keine Beschwerde zugrunde. Die Beschwerdevorentscheidung ist daher mit einer Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit belastet. Die Beschwerdevorentscheidung vom 20.03.2015 betreffend die Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge ist daher durch das Bundesfinanzgericht zur Herbeiführung eines rechtsrichtigen Verfahrenszustandes gemäß § 279 Abs…
…Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt vom 01.09.2014 gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes betreffend Gewährung erhöhter Familienbeihilfe ab September 2014 vom 26.08.2014 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…§ 188 BAO für 2016 I. zu Recht erkannt: Die Beschwerdevorentscheidung vom 20.10.2017 wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Finanzamtes ersatzlos aufgehoben II. den Beschluss gefasst: Der Vorlageantrag vom 20.11.2017 wird als unzulässig (geworden) zurückgewiesen. III. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision…
…2011/16/0065, VwGH vom 24.06.2010, 2009/16/0127). Die Erlassung eines antragsbedürftigen Verwaltungsaktes ohne Vorliegen eines Antrages belastet den Bescheid mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der Behörde. Das trifft auch dann zu, wenn die Behörde bei einem antragsbedürftigen Verwaltungsakt über den gestellten Antrag…
…führen ist. (Vgl. BFG 02.11.2017, RV/7106503/2016). Die Erlassung eines antragsbedürftigen Verwaltungsaktes ohne Vorliegen eines Antrages belastet den Bescheid mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der Behörde. Das trifft auch dann zu, wenn die Behörde bei einem antragsbedürftigen Verwaltungsakt über den gestellten Antrag hinausgeht. …
…2011/16/0065, VwGH vom 24.06.2010, 2009/16/0127) Die Erlassung eines antragsbedürftigen Verwaltungsaktes ohne Vorliegen eines Antrages belastet den Bescheid mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der Behörde. Das trifft auch dann zu, wenn die Behörde bei einem antragsbedürftigen Verwaltungsakt über den gestellten Antrag…
…Mai 2014, in Anwesenheit der Schriftführerin SF, folgendes Erkenntnis gefällt: I) Das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates II beim Zollamt ZA als Finanzstrafbehörde wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit aufgehoben. II) Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht…
…mit einer Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit belastet. Die Wiederaufnahmebescheide enthielten weiters keine Begründung, was eine Verletzung von Verfahrensvorschriften darstelle. Auch wenn die Behörde die Bescheide mit Rechtswidrigkeit belastet habe, biete § 299 BAO keine Handhabe für eine Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften bzw. wegen Unzuständigkeit der Abgabenbehörde…
…ist zu einer Sachentscheidung nicht zuständig. Trifft sie eine solche dennoch, so belastet sie den angefochtenen Bescheid mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde. Eine solche Unzuständigkeit liegt beispielsweise vor, wenn die Beschwerde keinen Beschwerdeantrag enthält (vgl VwGH vom 27.06.2013, 2010/15/0213).…
…hat, war die rechtswidrig ergangene Beschwerdevorentscheidung vom 29.04.2016 in analoger Anwendung des § 279 Abs. 1 BAO wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der Abgabenbehörde aufzuheben. Zulässigkeit einer Revision Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn…
…belastet sie den angefochtenen Bescheid mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde (vgl. beispielsweise die hg. Erkenntnisse vom 4. April 1990, 89/13/0190, vom 16. Dezember 1987, 85/13/0108, und vom 4. Februar 1977, 148/76, VwSlg 5078 F/1977). Eine solche Unzuständigkeit…
…des § 53 Abs. 1 FinStrG um das fast Dreifache. Auch deshalb seien die angefochtenen Bescheide [Anordnungen] mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde belastet, weshalb nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die angefochtenen Bescheide [Anordnungen] ersatzlos aufzuheben seien. G. Anlässlich einer Akteneinsicht am 14. Oktober 2020…
…Grenze des § 53 Abs. 1 FinStrG um das fast Dreifache. Auch deshalb seien die angefochtenen Bescheide [Anordnungen] mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde belastet, weshalb nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die angefochtenen Bescheide [Anordnungen] ersatzlos aufzuheben seien. F. Mit Schreiben vom 8. September 2020…
…Grenze des § 53 Abs. 1 FinStrG um das fast Dreifache. Auch deshalb seien die angefochtenen Bescheide [Anordnungen] mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde belastet, weshalb nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die angefochtenen Bescheide [Anordnungen] ersatzlos aufzuheben seien. F. Mit Schreiben vom 8. September 2020…
…Grenze des § 53 Abs. 1 FinStrG um das fast Dreifache. Auch deshalb seien die angefochtenen Bescheide [Anordnungen] mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde belastet, weshalb nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die angefochtenen Bescheide [Anordnungen] ersatzlos aufzuheben seien. F. Mit Schreiben vom 8. September 2020…
…mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit belastet und waren daher ersatzlos aufzuheben. Davon abgesehen würden sie sich aber auch noch deshalb als rechtswidrig erweisen, weil das Rechtsmittel gegen die Wiederaufnahmebescheide noch unerledigt ist. Der Vorlageantrag vom 15.4.2013 bezieht sich somit auf Berufungsvorentscheidungen, die infolge Aufhebung…
…Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit (vgl. VwGH 28.05.2020, Ra 2019/21/0368). Vor der Erledigung des Primärantrages auf Einstellung der Exekution (Vollstreckung) gemäß § 197 Abs. 3 letzer Satz IO war das Finanzamt daher nicht zuständig, über die "in eventu" gestellten Bescheidbeschwerden zu entscheiden. Diese Unzuständigkeit…
…die Finanzstrafbehörde zur Erlassung des angefochtenen Bescheids nicht zuständig, darf das BFG nicht inhaltlich auf den angefochtenen Bescheid eingehen. Es muss diesen vielmehr wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde mit Erkenntnis ersatzlos aufheben (vgl VwGH 5.11.1954, 2312/52 [R 161(1)/35]; Faber…