…keine Säumnis, keinen Exekutionstitel für ein Vollstreckungsverfahren, keinen Rechtsverzicht etc. bewirken könne. Die Kontoübersicht des Finanzamtes betreffend die Verlassenschaft nach Ing. ***Vorname1*** ***Nachname1*** weise per 02.04.2012 einen Abgabenrückstand von € 382.061,72 auf. Mit Buchungstag 24.05.2011 seien am bezeichneten Abgabenkonto…
…30a FinStrG gestellt. Der Nachforderungsbetrag pro Jahr übersteige nicht den Betrag von 10.000,00 € und die Summe der Nachforderungen nicht den Betrag von 33.000,00 €. Gleichzeitig werde ein „Rechtsverzicht betreffend die gegenständlichen Bescheide“ abgegeben. Der Antrag werde innerhalb offener Frist, „jedoch…
…die unmittelbar nach Erhalt der Rechnung von der Partnerin fällig ist. Der Berechnung liegen die offenen Beträge für folgende Verträge zugrunde: [...] Rechtsverzicht Die Parteien stimmen dem Verzicht auf sämtliche gegenseitige Rechte und Pflichten gemäß dieser Vereinbarung zu, Die Bestimmungen in Klausel 7 bleiben in Kraft."…
…ist. Der Berechnung lagen drei Verträge zu Grunde, in Summe ergab sich eine Endabfindung in der Höhe von 498.782,04 Euro. Die Parteien stimmten unter der Überschrift "Rechtsverzicht" dem Verzicht auf sämtliche gegenseitige Rechte und Pflichten gemäß dieser Vereinbarung zu. Damit wird klargestellt, dass…
…Ehefrau auf jedwede Ausgleichszahlung anlässlich einer Ehescheidung sowie eines nachehelichen Aufteilungsverfahrens, aus welchem Titel und Rechtsgrund immer, und nimmt die Ehefrau diesen Rechtsverzicht hiermit vom Ehemann ebenfalls rechtsverbindlich an. Für diesen Verzicht wird ein Entgelt weder vereinbart noch bedungen noch geleistet. § 2 Personalstatut / anzuwendendes Recht…
…ein relevantes Indiz in Richtung Eigenkapitalcharakter der Darlehen zu interpretieren ist, bleibt fraglich, zumal der Rechtsverzicht vom Bf einzig und allein aus dem Grunde abgegeben wurde, um in den Genuss eines ***A*** Kredites mit günstigen Konditionen für Start-ups zu gelangen. Es ist davon auszugehen…
…BF auf das Qq ElWOG 2006 sowie das ABGB verwiesen, mit dem Hinweis, dass seitens der N GmbH die "Entschädigung für den Rechtsverzicht" auf das Eigentum erfolgt sei. Seitens der belangten Behörde werde nicht bestritten, dass die BF Eigentümerin der über die Grundstücke führenden Leitung…
…Aufgabe des Eigentums zugunsten eines Nutzungsrechtes gerade der Grund dafür sei, dass bei Eigentumsveräußerungen eine bloße und nicht steuerbare Vermögensumschichtung vorliege, beim Rechtsverzicht Vermögen hingegen vermehrt würde und somit steuerbares Einkommen gegeben sei. Dieses “Mehr“ des Eigentumsrechts, das es zu einem Vermögensbestandteil (ungleich eines Wohnungsgebrauchsrechts)…
…in Kombination mit einer Übernahme in das Privatvermögen) an verschiedene Erwerber entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden. Der Betriebsinhaber muss sich daher seines Betriebsvermögens entledigen, wobei das in Bezug auf Rechte auch einen bloßen Rechtsverzicht darstellen kann (vgl. Atzmüller/Krafft/Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG …
…auf die Möglichkeit an, die durch Verzicht des Verkäufers frei gewordene „Wörthersee-Zulassung“ de facto auf ein neues Boot zu übertragen. Dass hier eine einheitliche sonstige Leistung (Rechtsverzicht) vorliegt und der erworbene Gegenstand völlig in den Hintergrund tritt, ist keineswegs so wirklichkeitsfremd, wie es in…
…habe), somit nicht schuldbegründend sein könne, daher etwa keine Fälligkeit, keine Säumnis, keinen Exekutionstitel für ein Vollstreckungsverfahren, keinen Rechtsverzicht etc. bewirken könne. Die Kontoübersicht des Finanzamtes betreffend die Bf. weise per 2. April 2012 einen Abgabenrückstand von 382.061,72 € auf. Mit Buchungstag 24…
…das Eigenkapital dabei in Summe unverändert bleibt, schließt die steuerliche Abzugsfähigkeit des Personalaufwandes freilich nicht aus. Diesem Beispiel entspricht im übrigen auch die oben dargestellte Interpretation des Bezugs rechtsverzichtes seitens der Altaktionäre als verdeckte Einlage in die Gesellschaft. Auch dort wird nämlich in der Verzichtshandlung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende (Berichterstatterin) Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber, die Richterin Andrea Wimmer-Bernhauser, sowie die fachkundigen Laienrichter Albert Scheiblauer MLS und KomzlR Christian Gerzabek in der Beschwerdesache der ***1*** - GmbH, vormals ***2*** GmbH, nunmehr ***3***, vertreten durch…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter***R1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. November 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 20. Oktober 2017 betreffend Dienstgeberbeitrag für die Jahre 2012 bis 2016, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterR. über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 24. September 2020, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 26. August 2020, Zl. Zahl, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung…
In der im Zuge des Erörterungstermins vom 23. Mai 2022 überreichten "Abschließenden Stellungnahme der Abgabenbehörde" vertritt die belangte Behörde die Meinung, dass die zivilrechtliche Frage, ob M-Z. auch ohne Verzichtserklärung des Bf. die Stiftungsurkunde derart hätte abändern dürfen, dass nur mehr Y.Z. die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R über die Beschwerde des Rechtsanwaltes M als Masseverwalter im Insolvenzverfahren der X.AG, Adresse, vertreten durch die V.GmbH, vom 01.07.2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe vom 15.05.2024, Steuernummer s…
Auch der Umstand, dass sich der Sohn nicht mehr erinnern konnte, warum bzw. wie es zum Wechsel der Steuererklärungen (von Einkommensteuererklärung hin zu Arbeitnehmerveranlagung) im Jahr 2010 und den damit im Zusammenhang stehenden Umstand, dass in weiterer Folge weder Kapitaleinkünfte erklärt respektive Kapitalertragssteuer beantragt wurde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Manuela Fischer, sowie den Richter Richter, die fachkundigen Laienrichter Ing. Robert Winkelmayer und Dieter Medvey MSc in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch draxl.raabe Steuerberater GmbH, Wickenburggasse 13 Tür 5, 1080 Wien…
Die BCCS war ein SPV (special purpose vehicle), der alleinige Gesellschaftszweck bestand darin, 25% und eine Aktie der HGAA zu erwerben und dann wieder möglichst gewinnbringend zu veräußern. Das hierfür notwendige Kapital sollte durch Ausgabe von Genussrechten ("Equity Participation Rights", EPR) aufgebracht werden. Die Beschwerdeführer…