…auch deshalb, weil der Bf. darauf vertrauen durfte, dass der in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen kundgemachte Erlass zur steuerlichen Behandlung von Naturalwohnungen mit der Rechtsverordnung GZ 923.101/35-11/2/86 beachtet werde. Der Bf. konnte aufgrund dieses Erlasses davon ausgehen, nicht…
…lauten: § 53 Fortbildungsordnung (1) Als Grundlage für eine einheitliche berufliche Fortbildung kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zuständigen Fachministerium nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der…
…BF sehr schwierig macht, die Gesetzeslage in Österreich zwischen der Gesetzesbestimmung (§ 21 Abs. 4 und Abs. 8 UStG) und der Rechtsverordnung (VO zu § 21 Abs. 9 Vorsteuern, BGBl II 2014/158) richtig auszulegen. Die BF hatte in den Vorjahren die Vorsteuer, die für die Zulieferanten…
…BF sehr schwierig macht, die Gesetzeslage in Österreich zwischen der Gesetzesbestimmung (§ 21 Abs. 4 und Abs. 8 UStG) und der Rechtsverordnung (VO zu § 21 Abs. 9 Vorsteuern, BGBl II 2014/158) richtig auszulegen. Die BF hatte in den Vorjahren die Vorsteuer, die für die Zulieferanten…
…vom BMF herausgegebenen Richtlinien stellen einen Auslegungsbehelf zum Steuerrecht dar und werden im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung publiziert. Richtlinien und Erlässe der Finanzverwaltung sind keine Rechtsverordnungen und begründen einerseits keine Rechte und Pflichten der Parteien, andererseits ist das Bundesfinanzgericht nicht an diese Richtlinien gebunden (vgl…
…Ra 2017/13/0009; BFG 30.9.2024, RV/2101659/2015). Er ist auch unrichtig, wenn er einer Rechtsverordnung (Art 18 Abs 2 B-VG), unmittelbar anwendbarem Unnionsrecht oder unmittelbar anwendbarem Völkerrecht (insbesondere Doppelbesteuerungsabkommen) widerspricht (Fiala in Rzeszut/Tanzer/Unger, BAO, § 299 Rz 17). Weshalb…
…ABGB) zu ermitteln ist (RIS-Justiz RS0117563 [T6]). Im vorliegenden Fall ist aber nicht zweifelhaft, dass es sich bei der VO über die Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten um eine Rechtsverordnung im Sinn des Art 18 B-VG handelt, für deren Auslegung die §…
…ABGB) zu ermitteln ist (RIS-Justiz RS0117563 [T6]). Im vorliegenden Fall ist aber nicht zweifelhaft, dass es sich bei der VO über die Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten um eine Rechtsverordnung im Sinn des Art 18 B-VG handelt, für deren Auslegung die §…
…er hinsichtlich dieser Einschätzung dem VfGH - zumindest was den Rechtsverordnungscharakter betrifft - folgt, indem er ausführte, dass die LStR 1986 "mangels gesetzmäßiger Kundmachung keine die Rechtslage gegenüber dem Steuerpflichtigen gestaltende Rechtsquelle, die der Verwaltungsgerichtshof beachten dürfte" seien, "und im Übrigen laut ihrer Präambel auch keine Rechtsverordnung"…
…er hinsichtlich dieser Einschätzung dem VfGH - zumindest was den Rechtsverordnungscharakter betrifft - folgt, indem er ausführte, dass die LStR 1986 "mangels gesetzmäßiger Kundmachung keine die Rechtslage gegenüber dem Steuerpflichtigen gestaltende Rechtsquelle, die der Verwaltungsgerichtshof beachten dürfte" seien, "und im Übrigen laut ihrer Präambel auch keine Rechtsverordnung"…
…Merkmalen erfolgt, welche in den Bewertungsrichtlinien für das forstliche Vermögen festgelegt sind. Diese erhalten nach Beratung im Bewertungsbeirat und Kundmachung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" rechtsverbindliche Kraft und stehen somit auf der Stufe einer Rechtsverordnung (VwGH 5.7.2004, 2000/14/0120 und vgl. Twaroch…
…Vorgängerorganisationen) Bedacht zu nehmen sei, ist der Verordnung nicht zu entnehmen. Im Übrigen wurde die Verordnung als Rechtsverordnung in BGBl. verlautbart und ist damit auch für das Bundesfinanzgericht bindend. Im Übrigen wird auf die vorhin erwähnte Rechtsansicht von Wanke in: Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG …
…Sozialministeriumsservice (Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen oder deren Vorgängerorganisationen) Bedacht zu nehmen sei, ist der Verordnung nicht zu entnehmen. Im Übrigen wurde die Verordnung als Rechtsverordnung in BGBl. verlautbart und ist damit auch für das Bundesfinanzgericht bindend. Die Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrages gem. …
…Sozialministeriumsservice (Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen oder deren Vorgängerorganisationen) Bedacht zu nehmen sei, ist der Verordnung nicht zu entnehmen. Im Übrigen wurde die Verordnung als Rechtsverordnung im BGBl. verlautbart und ist damit auch für das Bundesfinanzgericht bindend. Die Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrages gem. …
…06.2008, V332/08). Nach dieser Judikatur des VfGH stellt ein Erlass der die Sachbezugswerte bundesweit einheitlich regelt - schon vor der erstmalige Erlassung einer bundesweiten SachbezugswerteVO im Jahr 1992 (BGBl Nr. 642/1992) - seinem eigentlichen Charakter nach eine Verordnung (Rechtsverordnung) dar. Die Tatsache, dass die…
…orientiert, sondern anhand von individuellen Merkmalen erfolgt, welche in den Bewertungsrichtlinien für das forstliche Vermögen festgelegt sind. Diese erhalten nach Beratung im Bewertungsbeirat und Kundmachung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" rechtsverbindliche Kraft und stehen somit auf der Stufe einer Rechtsverordnung (VwGH 5. 7. 2004, 2000…
…2006, BMF-010103/0023-VI/2006). Auch habe sie darauf vertrauen dürfen, dass der Erlass zur steuerlichen Behandlung von Naturalverordnung mit der "Rechtsverordnung" GZ 923.101/35-11/2/86 bei der Beurteilung der Frage des Sachbezuges beachtete werde. In diesem Erlass sei festgehalten, dass…
…Zudem sei der genannte Erlass keine reine Verwaltungsverordnung, sondern im Lichte der Judikatur des VfGH als Rechtsverordnung anzusehen, weshalb die Ausführungen zum Nichtvorliegen eines Sachbezugswertes im gegenständlichen Verfahren bindend seien. Das ***B1*** sei im gesamten Prüfzeitraum in der Vollziehung des Naturalwohnungswesens an die Gesetze sowie…
…06.2008, V332/08). Nach dieser Judikatur des VfGH stellt ein Erlass der die Sachbezugswerte bundesweit einheitlich regelt - schon vor der erstmalige Erlassung einer bundesweiten SachbezugswerteVO im Jahr 1992 (BGBl Nr. 642/1992) - seinem eigentlichen Charakter nach eine Verordnung (Rechtsverordnung) dar. Die Tatsache, dass die…
…dürfen, dass bei der Beurteilung der Frage eines Sachbezuges der in Abstimmung mit dem BMF kundgemachte Erlass zur steuerlichen Behandlung von Naturalwohnungen mit der "Rechtsverordnung" GZ 923.101/35-11/2/86 beachtet werde. Mit Vorhalt vom 23.2.2023 ersuchte das BFG den Bf…