…eines Gesellschafters, die ihrem Wesen nach direkt oder indirekt eine Vergrößerung der Rechte der Gesellschafter oder eine Erhöhung des Wertes dieser Rechte herbeiführen sollen. Die Steuerpflicht tritt immer schon dann ein, wenn die in Rede stehenden Zuweisungen zu einer wirtschaftlichen Stärkung der Gesellschaft führen. Als…
…eines Gesellschafters, die ihrem Wesen nach direkt oder indirekt eine Vergrößerung der Rechte der Gesellschafter oder eine Erhöhung des Wertes dieser Rechte herbeiführen sollen. Die Steuerpflicht tritt immer schon dann ein, wenn die in Rede stehenden Zuweisungen zu einer wirtschaftlichen Stärkung der Gesellschaft führen. Als…
…Rechte entsprechend dem Lebensalter der Begünstigten nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu kapitalisieren. Geht man von den Wertangaben des Bf. im Schriftsatz vom 11. Juli 2015 von monatlich € 1.000,00 aus ergibt sich durch Verwendung des Rentenrechners des BMF ein kapitalisierter Wert der Rechte der…
…diese Rechte entsprechend dem Lebensalter der Begünstigten nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu kapitalisieren. Geht man von den Wertangaben im Schriftsatz vom 11. Juli 2015 von monatlich € 1.000,00 aus ergibt sich durch Verwendung des Rentenrechners des BMF ein kapitalisierter Wert der Rechte der Frau…
…nach der Rsp. des VwGH entscheidend, ob die Bf. unwiderruflich und dauerhaft die tatsächlich Verfügungsberechtigte über das ihr gewidmete Kapitalvermögen ist oder andere Personen (Gründer, Verwaltungsräte, Begünstigte) Einfluss auf ihre Dispositionsbefugnis nehmen konnten (z.B. ausdrückliche oder konkludente Weisungsrechte, Recht zur Änderung der Begünstigten oder…
…dass dem Bf. insofern Recht zu geben sei, dass dem h.o. Finanzamt [Anm. BFG = FA 1/23] keine Verzichtserklärung vorliege, nach welcher der Bf. einen Verzicht auf seine Begünstigtenstellung weder für sich noch für seine Nachkommen abgegeben hätte. Es ergebe sich aber aus…
…Zuständigkeit, in meinem subjektiven Recht auf Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen verletzt, wenn man berücksichtigt, dass beinahe alljährlich die angestrebte Steuerersparnis sowohl ökonomisch wie rechtlich außerhalb gebotener Verhältnismäßigkeit liegt. Beilagen! gez.: Beschwerdeführer Bescheiderlassung betreffend Einkommensteuer 2014 v. 26.03.2015: Der Einkommensteuerbescheid 2014 vom 26.3.2015…
…VG iVm § 25a Abs. 1 VwGG eine ordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof zugelassen, da es zum liechtensteinischen Stiftungsrecht und den Einflussmöglichkeiten der Stiftungsorgane im Hinblick auf die zugesicherten Rechte der Begünstigten keine umfassende Rechtsprechung gibt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 10. Jänner 2019
…Tag***, Seiten 28ff), die diesen Beschluss (mit-)fassten. Dass sich dieses Incentive ausschließlich auf die Kapitalerhöhung im April 2003 bezog und der Beschwerdeführer nicht zu dem darin begünstigten Personenkreis gehörte, ergab sich bereits aus dem Wortlaut des Beschlusses. Das Vorbringen des Beschwerdeführers, dass er gerne…
…verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten der österreichischen Bundesverfassung gleiche, mithin keine völlig unterschiedliche normative Struktur als diese aufweise. Selbiges gelte für Art. 17 GRC. Art. 21 Abs. 1 und Art. 17 GRC können daher gemäß Art. 144 B-VG vor dem Verfassungsgerichtshof als verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht geltend…
…bereits erläutert) keineswegs dem Stifter immer das Recht vorbehalten ein den internen Anordnungen des Stiftungsrats vorgehendes Reglement zu schaffen. Diese Möglichkeit müsste jedenfalls in den Stiftungsstatuten vorbehalten werden. Die maßgeblichen Statuten 1982 143 als auch die Statuten 2002 144 der StiftungFL enthalten keine diesbezüglichen Regelungen…
…Bei den in Rede stehenden "Beschlüssen" der Kommission (Punkt 3.1.2.c) handelt es sich demnach um Rechtsakte mit Verordnungscharakter. Für die Auslegung einer Verordnung als Rechtsakt des Sekundärrechts sind - in Übereinstimmung mit dem auch im österreichischen Recht gebräuchlichen Auslegungskanon (vgl zB VwGH 10…
…einem einzigen Akt und von einem einheitlichen Willen getragen von der STADT als der den Ausgliederungsvorgang beherrschenden Körperschaft öffentlichen Rechts beschlossen wurde, sind die dem eigentlichen Aufgabenausgliederungsvorgang vorgelagerte Gesellschaftsgründung ebenso wie die Aufgabenausgliederung selbst als Teile eines einheitlichen begünstigten Ausgliederungsvorgangs von der Befreiungsbestimmung des Art…
…Garantie im Zeitpunkt der Gewährung weiterer unter Abschnitt 3.1. des Befristeten Rahmens fallender Beihilfen noch Bestand hat (vgl dazu auch Holtmann in Säcker/Karpenstein/Ludwigs [Hrsg], Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht4 [2022] Coronabedingte Beihilfen Rz 37). Die belangte Behörde hat daher zu Recht die vorliegende…
…Bei den in Rede stehenden "Beschlüssen" der Kommission (Punkt 3.1.2.c) handelt es sich demnach um Rechtsakte mit Verordnungscharakter. Für die Auslegung einer Verordnung als Rechtsakt des Sekundärrechts sind - in Übereinstimmung mit dem auch im österreichischen Recht gebräuchlichen Auslegungskanon (vgl zB VwGH 10…
…Bei den in Rede stehenden "Beschlüssen" der Kommission (Punkt 3.1.2.c) handelt es sich demnach um Rechtsakte mit Verordnungscharakter. Für die Auslegung einer Verordnung als Rechtsakt des Sekundärrechts sind - in Übereinstimmung mit dem auch im österreichischen Recht gebräuchlichen Auslegungskanon (vgl zB VwGH 10…
…ein Verzicht des Bf. auf Einbringung einer Klage btr. seiner höchstpersönlichen Rechte (Änderungsrecht, Begünstigtenstellung) vorliegt. Da im gesamten Verfahren von der belangten Behörde keine schriftliche Verzichtserklärung des Bf., weder gegenüber der AB Privatstiftung noch gegenüber Frau Y.Z., vorgelegt werden konnte, kann ein etwaiger Verzicht…
…es in der rechten Hand zu Spasmen beim Schreiben. Behandlung/Therapie (Medikamente, Therapien - Frequenz): Heilgymnastik ständig, Massagen Untersuchungsbefund: 23-jährige Jugendliche, 160cm, 80kg. Schonhinken links, Fußspitze zeigt nach innen beim Gehen. Spitzfuß wurde korrigiert. BLV 2cm links, muskuläre Verschmächtigung der linken Extremitäten. Der linke Arm…
…gelassen werden. Demzufolge sei der Stifter bei seinen Rechten Ausübungsschranken aufgrund bestehender Treuepflichten und des Rechtsmissbrauchsverbots unterworfen und dürfe daher nicht einseitig die Stiftungsurkunde ändern und die Mitstifterin als Begünstigte auszuschließen. Einer gegenteiligen Literaturmeinung zufolge sei das Änderungsrecht eines Stifters jedoch grundsätzlich unbeschränkt. Es umfasse…
…grundsätzlich sowohl betriebliche Erwägungen im Hinblick auf die Werbewirkung, als auch private Motive ihrer Gesellschafter (Förderung und Erhaltung der Rechte von Asylwerber und Fremden etc.) maßgeblich sein. Um solche Zuwendungen als betrieblich veranlasst ansehen zu können, müssen schon von vornherein die gegenseitigen Verpflichtungen eindeutig fixiert…