…das zwar nach der abweisenden Beschwerdevorentscheidung, aber noch dem Ablauf des letzten Ratenzahlungsansuchens gestellt wurde. Der Vertreter der belangten Behörde wies darauf hin, dass in der Zwischenzeit auch die Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide 2024 auf Grund einer Schätzung ergangen sind und der Rückstand derzeit € 150…
…an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Am 11. April 2025 stellte der Beschwerdeführer ein Ratenzahlungsansuchen. Dieses wurde mit Bescheid vom 22. Juli 2025 abgewiesen. Begründet wurde die Abweisung damit, dass die im Rahmen der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R über die Beschwerde des X, vertreten durch V, vom 09.07.2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10.06.2024, Steuernummer x, über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß…
…Berichtigung und Ergänzung der Begründung kann im Vorlagebericht der Behörde nicht durchgeführt werden. 2. Gefährdung der Einbringlichkeit: Die allgemeine Begründung, dass die Einbringlichkeit gefährdet erscheint und deshalb das gegenständliche Ratenzahlungsansuchen aus diesem Grund abzuweisen gewesen war, ist ebenfalls nicht ausreichend, da entsprechend festgestellt werden muss…
…Bf Adr***, über die Beschwerde vom 13. August 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. Juli 2021, mit dem das COVID-19-Ratenzahlungsansuchen vom 30.06.2021 abgewiesen wurde, zu Steuernummer ***Bf StNr***, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
…Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. Juli 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. Juli 2021 betreffend Abweisung eines COVID-19-Ratenzahlungsansuchens, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis…
…7.2024 betreffend die Zurückweisung eines im Vorlageantrag vom 6.7.2024 gestellten Antrages auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO iZm einer Beschwerde gegen die Abweisung eines Ratenzahlungsansuchens gemäß § 212 BAO zu Recht: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse1, vertreten durch SOLIDUS Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhand GmbH, Untere Weißgerberstraße 5/18, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 22.11.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Stadt…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Schrattenecker in der Beschwerdesache UW, S-Stadt, vertreten durch Flachgau Treuhand GmbH, Schwemmstraße 1, 5204 Straßwalchen gegen den Bescheid des FA Salzburg…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des A, in B, vom 7.März 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 1. März 2016, betreffend die die Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung (in Form von Ratenzahlungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Schrattenecker in der Beschwerdesache XY, K-Dorf, vertreten durch Steuer-GmbH , gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 21.September 2015, 93 ABC, betreffend die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens gemäß § 212 BAO zu…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter U in der Beschwerdesache der Fa. A, in B, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 30. September 2013 betreffend die Abweisung eines…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, vertreten durch Solidus Steuerberatungs GmbH, Untere Weißgerberstraße 5/18, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 01.06.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 1/23 vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 27.8.2014 über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. Juni 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 5. Juni 2019 betreffend die Bewilligung einer Zahlungserleichterung zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, über die Beschwerde vom 08.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 29.05.2017, Steuernummer XY, betreffend Zahlungserleichterungen gemäß § 212…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Juni 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. Juni 2023 betreffend Zahlungserleichterungen § 212 BAO 2023 zur Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des A , in B , C , vertreten durch D , E , F , vom 21. Juli 2014, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 18. Juni 2014 betreffend die Abweisung eines Ansuchen um…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Susanne Zankl in der Beschwerdesache BT, vertreten durch Naderlinger & Co Gesellschaft m.b.H., Sterneckstraße 55, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 23.02.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Stadt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, vertreten durch Steuerberater Dkfm. Erik Pencik, Argentinierstraße 19, 1040 Wien, über die Beschwerde vom 15.2.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 9.2…