…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Antrag Mit elektronischem Anbringen vom 31.5.2023 begehrte die Beschwerdeführerin eine Ratenzahlung. Als Ratenhöhe wurden € 2.000 und als letzter Zahlungstermin der 31.5.2024 genannt. Bescheid Mit Bescheid vom 6.6.2023…
…habe mit der richtlinienkonformen Auszahlung eines Fixkostenzuschuss gerechnet, auf die er schon fast zwei Jahre warte. Es werde daher ein Antrag auf Ratenzahlung über die Abgabenschuld in Höhe von EUR 15.231,78 gemäß § 212 BAO gestellt. Da der Beschwerdeführer zum Zeitpunkt der Antragstellung keine…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Antrag Mit Fax vom 31.1.2025 beantragte die Beschwerdeführerin eine Ratenzahlung, nachdem eine zuvor beantragte (und bewilligte) Stundung mit 3.2.2025 auslief. Im Antrag wurde ausgeführt, dass bereits…
…an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Am 11. April 2025 stellte der Beschwerdeführer ein Ratenzahlungsansuchen. Dieses wurde mit Bescheid vom 22. Juli 2025 abgewiesen. Begründet wurde die Abweisung damit, dass die im Rahmen der…
…am Abgabenkonto kein Rückstand (Buchungsabfrage Abgabenkonto StNr. x vom 30.10.2025). Das Zahlungserleichterungsansuchen wurde vom steuerlichen Vertreter des Bf. am 07.06.2024 elektronisch eingebracht. Im Antrag wurden monatliche Ratenzahlungen, beginnend mit 20.06.2024, beantragt. Letzter Zahlungstermin war laut Antrag der 20.02…
… gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG iVm § 212 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) Ratenzahlungen, und zwar 13 Teilzahlungen von jeweils € 400,00 (1. Teilzahlung fällig am 20.9.2018; letzte Teilzahlung fällig am 20.9.2019), sowie einer (abschließenden) Teilzahlung von € 288,70 (Fälligkeit am…
…der Beschwerde mit folgendem Wortlaut: "Die Beschwerdeführerin begründet die gegenständliche Beschwerde damit, dass das Anbringen die Gewährung einer monatlichen Ratenzahlung von EUR 300,00 war und dies in der Zwischenzeit nicht erledigt ist, somit das Anbringen noch vollinhaltlich aufrecht ist. Darüber hinausgehend ist aus dem…
…sehr hohen finanziellen Verpflichtungen nachkommen muss, dies ist auch der Hauptgrund für meine zusätzlichen Einkünfte, ersuche ich um die Gewährung einer monatlichen Ratenzahlung von € 360. Für die per 16.4.27 noch offene Steuerschuld ersuche ich um eine Stundung. Die per 16.4.2027…
…wird (§ 213), erstrecken Wie festgestellt wurde im gegenständlichen Fall eine Ratenzahlung mit letztem Zahlungstermin zum 30.4.2018 beantragt. Wenn der im Zahlungserleichterungsansuchen bzw. in der Beschwerde oder im Vorlageantrag begehrte letzte Zahlungstermin im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde bereits abgelaufen ist, ist nach…
…allenfalls auch Dritte) künftig von der Begehung weiterer strafbarer Handlungen nach dem FinStrG abhalten soll und wäre insbesondere dann nicht mehr (ausreichend) erfüllt, wenn dem Bestraften eine "bequeme" Ratenzahlung einer Geldstrafe - gleichsam in Art der Kaufpreisabstattung für einen Bedarfsgegenstand - bewilligt (vgl. VwGH 25.11.2010…
…Für die Entrichtung des Kaufpreises wurde eine Ratenzahlung inklusive einer Zinszahlung vereinbart. Die Immobilienertragsteuer wurde von der belangten Behörde zur Gänze im Einkommensteuerbescheid 2022 vom 20.07.2023 mit 3.990,00 Euro festgesetzt. In ihrer Beschwerde vom 25.07.2023 skizzierte die Bf die…
…Braunau/Inn, über die Beschwerde vom 6. Juli 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24. Juni 2021 betreffend COVID-19-Ratenzahlungsansuchen vom 14.6.2021 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensverlauf Mit Eingabe vom 19. Juli 2024 ersuchte der Beschwerdeführer (in der Folge abgekürzt Bf) das Finanzamt um Bewilligung einer monatlichen Ratenzahlung iHv 300 Euro zur Begleichung des damals aktuellen Abgabenrückstandes von 4.581,43 Euro. Zur Begründung führte der Bf aus…
…November 2023 ersuchte der Beschwerdeführer (in der Folge abgekürzt Bf) das zuständige Finanzamt um Bewilligung einer monatlichen Ratenzahlung iHv 10.000 Euro zur Begleichung des damals aktuellen Abgabenrückstandes (iHv 58.653,31 Euro) sowie der Vorauszahlungen an Einkommensteuer (80.000,00 Euro ab dem Jahr…
…Schreiben vom 30.08.2022 gemäß § 323e Abs. 3 BAO (COVID-19-Ratenzahlungsmodell) die Entrichtung des Abgabenrückstandes in Höhe von EUR 617.669,94 zu bewilligen, dass der Abgabepflichtige 20 gleiche Monatsraten in Höhe von EUR 29.500,00, beginnend mit 25.10.2022 und…
…2 BAO die Entrichtung von zumindest 40 % des überwiegend COVID- 19-bedingten Abgabenrückstandes voraussetze. Da der Beschwerdefüher während der Phase I des Covid-Ratenzahlungsmodells nicht 40% des ursprünglichen Rückstandes beglichen habe, seien die Voraussetzungen für eine Bewilligung der Phase II nicht gegeben. In der dagegen…
…Bf Adr***, über die Beschwerde vom 13. August 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. Juli 2021, mit dem das COVID-19-Ratenzahlungsansuchen vom 30.06.2021 abgewiesen wurde, zu Steuernummer ***Bf StNr***, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
…gewährte Zahlungserleichterung nur ex nunc wirkt, kann nach Verstreichen des Termins, bis zu welchem ein Abgabepflichtiger die Ratenzahlung begehrt hat, die Behörde bei Erlassen ihres Bescheides die begehrte Ratenzahlung nicht mehr (rückwirkend - ex tunc) gewähren (VwGH 24.5.1985, 85/17/0074; 24.3.2009…
…auch Dritte) künftig von der Begehung weiterer strafbarer Handlungen nach dem Finanzstrafgesetz abhalten soll und wäre insbesondere dann nicht mehr (ausreichend) erfüllt, wenn dem Bestraften eine "bequeme" Ratenzahlung einer Geldstrafe - gleichsam in Art der Kaufpreisabstattung für einen Bedarfsgegenstand -bewilligt (vgl. etwa VwGH 25.11.2010…
…Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. Juli 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. Juli 2021 betreffend Abweisung eines COVID-19-Ratenzahlungsansuchens, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis…