…Patronatserklärungen, Kredit- oder Eigenkapitalzuschüsse in international agierenden Konzernen sind weder im Allgemeinen ungewöhnlich noch im zu beurteilenden Einzelfall, sondern sind gängige Praxis der Konzernfinanzierung. Dass Kreditfinanzierungen dabei möglicherweise einer Rückzahlungssperre des EKEG unterliegen, stellt dabei auch keine Besonderheit dar. Ebenso nicht der Umstand, dass es…
…ein Reorganisationsbedarf aktuell nicht vorliegt. Sollte diese Einschätzung aber unzutreffend sein oder werden - eine Haftung für diese Einschätzung wird ausdrücklich abgelehnt - und sollte ein Eigenkapitalersatz angenommen werden, führt dies zu einer Rückzahlungssperre, sodass das Gesellschafterdarlehen erst dann zurückbezahlt werden kann, wenn alle übrigen Gläubiger befriedigt…
…Die nunmehr in § 14 Abs. 1 EKEG normierte Rückzahlungssperre deckt sich im Wesentlichen mit den zuvor durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen. Zur Rechtslage vor Inkrafttreten des EKEG wurde vom Obersten Gerichtshof ausgesprochen, dass ein Eigenkapital ersetzendes Gesellschafterdarlehen bis zur nachhaltigen Sanierung der Gesellschaft weder unmittelbar…
…ist. Wenn ein solcher Gesellschafter seiner Gesellschaft einen Kredit bzw. ein Darlehen in der Krise gewährt, so ist dieses für die Zeit der Krise eigenkapitalersetzend. Daraus folgt, dass eine Rückzahlungssperre während der Zeit der Krise vorliegt (Marschner, Einlagen in Kapitalgesellschaften, 5.5. Verdecktes Eigenkapital, 2015)…
…zur Einzahlung gebracht und somit die gesamte Steuerschuld beglichen. Weil ein etwaiger Rückzahlungsanspruch bereits verjährt sei, bzw. auch eine Rückzahlungssperre zur Anwendung komme, bleibe der bekämpfte Zuteilungsbescheid ohne praktischen Anwendungsbereich, weshalb schon aus Gründen der Sparsamkeit der Verwaltung der Zuteilungsbescheid für gegenstandlos zu erklären sei. …
…Die nunmehr in § 14 Abs. 1 EKEG normierte Rückzahlungssperre deckt sich im Wesentlichen mit den zuvor durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen. Zur Rechtslage vor Inkrafttreten des EKEG wurde vom Obersten Gerichtshof ausgesprochen, dass ein Eigenkapital ersetzendes Gesellschafterdarlehen bis zur nachhaltigen Sanierung der Gesellschaft weder unmittelbar…
…19,25 | 066 | 36.838,20 | 60.974,99 | sonstige Berichtigungen | 090 | -215.589,89 | -689.560,74 | Umsatzsteuer | | 186.578,20 | -209.496,29 8. Hinweis auf die Rückzahlungssperre gemäß § 239a BAO: Nach …
…bei der Rückstehung der Ehegatten ***Bf*** angesichts dessen, dass die Insolvenzeröffnung erst knapp fünf Jahren nach Abschluss des Bestandvertrages erfolgte, um eine (nicht eigenkapitalersetzende und damit nicht der Rückzahlungssperre des § 14 EKEG unterliegende) Verlängerung bzw. Stundung eines vor der Krise gewährten Kredites im Sinne des …
…Die nunmehr in § 14 Abs. 1 EKEG normierte Rückzahlungssperre deckt sich im Wesentlichen mit den zuvor durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen. Zur Rechtslage vor Inkrafttreten des EKEG wurde vom Obersten Gerichtshof ausgesprochen, dass ein Eigenkapital ersetzendes Gesellschafterdarlehen bis zur nachhaltigen Sanierung der Gesellschaft weder unmittelbar…
…auch der Intention des Eigenkapitalersatzrechts. Die in § 14 Abs. 1 EKEG normierte Rückzahlungssperre deckt sich im Wesentlichen mit den zuvor durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen. Zur Rechtslage vor Inkrafttreten des EKEG wurde vom Obersten Gerichtshof ausgesprochen, dass ein Eigenkapital ersetzendes Gesellschafterdarlehen bis zur nachhaltigen Sanierung…
…Abgabenschuld durch diese gerechnet werden könne. Die Bf bot dazu an, nach Rückbuchung der Haftungssumme das am Abgabenkonto der Bf jeweils bestehende Guthaben mit einer Rückzahlungssperre zu versehen. Dadurch solle auch verhindert werden, dass durch die Haftungsinanspruchnahme der Bf bei gleichzeitigen Zahlungen der GmbH rückzahlbare…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3*** ***4***, ***4*** ***5***, ***6***, vom 14.2.2018 gegen den Bescheid des "Finanzamt 12/13/14 Purkersdorf" (richtig: Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf), nunmehr Finanzamt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 15.3.2016, ergänzt am 29.3.2016, gegen den Bescheid des damaligen Finanzamtes Waldviertel, nunmehr Finanzamt Österreich, 3500 Krems an der Donau, Rechte Kremszeile…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den_Senat im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, vertreten durch fh-wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Rennbahnstraße 43, 3100 St. Pölten, über die Beschwerde vom 6.5.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 28…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, betreffend die Beschwerde vom 12. Jänner 2021 gegen den Bescheid des damaligen Finanzamtes ***FA**** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 18. Dezember 2020, zu Versicherungsnummer ***000***, über die Rückforderung zu Unrecht bezogener…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt, über die Beschwerde vom 08.05.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 09.04.2015, betreffend Rückzahlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Deutschland, über die Beschwerde vom 20. Juli 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 15. Juli 2021, mit dem der Rückzahlungsantrag vom 5. Juli 2021 abgewiesen wurde…
Der Bf. hat im September 2009 mit dem Handel von Diesel begonnen und diesen Handel wiederum Ende Dezember 2009 beendet. Der Diesel wurde vom Bf. bei der Fa. M in Wien bestellt. Der von dieser Fa. an den Bf. verkaufte bzw. verrechnete Diesel befand sich…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Stb, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Linz betreffend die Anträge vom 29.7.2013 und 20.8…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ihren Sohn ***K***, über die Beschwerde vom 16. Februar 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 10. Jänner 2022 zu Ordnungsbegriff ***10***, mit dem für das…