…gerechtfertigten Judikaturänderung rechnen muss (vgl. JBl 1998, 241 Kein Rückwirkungsverbot bei Rechtsprechungsänderungen). Im Steuerrecht besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein eingeschränkter Vertrauensschutz für Dispositionen des Steuerpflichtigen, die er im Vertrauen auf eine ihm von der zuständigen Abgabenbehörde erteilte Rechtsauskunft vornimmt. Eine Bindung an Treu und Glauben…
…seien allerdings enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Neben dem sich aus Art 7 EMRK ergebenen absoluten Rückwirkungsverbots im Strafrecht sei dies primär das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Prinzip des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Demnach sei eine rückwirkende und für den Einzelnem nachteilige Änderung einer gesetzlichen Bestimmung dann verfassungswidrig…
…seien allerdings enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Neben dem sich aus Art 7 EMRK ergebenen absoluten Rückwirkungsverbots im Strafrecht sei dies primär das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Prinzip des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Demnach sei eine rückwirkende und für den Einzelnem nachteilige Änderung einer gesetzlichen Bestimmung dann verfassungswidrig…
…seien allerdings enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Neben dem sich aus Art 7 EMRK ergebenen absoluten Rückwirkungsverbots im Strafrecht sei dies primär das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Prinzip des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Demnach sei eine rückwirkende und für den Einzelnen nachteilige Änderung einer gesetzlichen Bestimmung dann verfassungswidrig…
…seien allerdings enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Neben dem sich aus Art 7 EMRK ergebenen absoluten Rückwirkungsverbots im Strafrecht sei dies primär das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Prinzip des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Demnach sei eine rückwirkende und für den Einzelnem nachteilige Änderung einer gesetzlichen Bestimmung dann verfassungswidrig…
…seien allerdings enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Neben dem sich aus Art 7 EMRK ergebenen absoluten Rückwirkungsverbots im Strafrecht sei dies primär das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Prinzip des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Demnach sei eine rückwirkende und für den Einzelnen nachteilige Änderung einer gesetzlichen Bestimmung dann verfassungswidrig…
…seien allerdings enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Neben dem sich aus Art 7 EMRK ergebenen absoluten Rückwirkungsverbots im Strafrecht sei dies primär das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Prinzip des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Demnach sei eine rückwirkende und für den Einzelnen nachteilige Änderung einer gesetzlichen Bestimmung dann verfassungswidrig…
…seien allerdings enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Neben dem sich aus Art 7 EMRK ergebenen absoluten Rückwirkungsverbots im Strafrecht sei dies primär das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Prinzip des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Demnach sei eine rückwirkende und für den Einzelnem nachteilige Änderung einer gesetzlichen Bestimmung dann verfassungswidrig…
…seien allerdings enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Neben dem sich aus Art 7 EMRK ergebenen absoluten Rückwirkungsverbots im Strafrecht sei dies primär das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Prinzip des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Demnach sei eine rückwirkende und für den Einzelnem nachteilige Änderung einer gesetzlichen Bestimmung dann verfassungswidrig…
…seien allerdings enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Neben dem sich aus Art 7 EMRK ergebenen absoluten Rückwirkungsverbots im Strafrecht sei dies primär das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Prinzip des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Demnach sei eine rückwirkende und für den Einzelnen nachteilige Änderung einer gesetzlichen Bestimmung dann verfassungswidrig…
…enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Neben dem sich aus Art. 7 EMRK ergebenen absoluten Rückwirkungsverbot im Strafrecht sei dies primär das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Prinzip des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Demnach sei eine rückwirkende und für den Einzelnem nachteilige Änderung einer gesetzlichen Bestimmung dann verfassungswidrig, wenn "die…
…enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Neben dem sich aus Art. 7 EMRK ergebenen absoluten Rückwirkungsverbot im Strafrecht sei dies primär das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Prinzip des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Demnach sei eine rückwirkende und für den Einzelnen nachteilige Änderung einer gesetzlichen Bestimmung dann verfassungswidrig, wenn "die…
Ein explizites Rückwirkungsverbot findet sich in der österreichischen Rechtsordnung lediglich in der Verfassungsnorm des Art. 7 Abs. 1 EMRK im Strafrecht. Darüber hinaus ist dieser Gedanke positivrechtlich in § 5 ABGB verankert: "Gesetze wirkten nicht zurück; sie haben daher auf vorhergegangene Handlungen und auf vorher erworbene…
…seien allerdings enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Neben dem sich aus Art 7 EMRK ergebenen absoluten Rückwirkungsverbots im Strafrecht sei dies primär das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Prinzip des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Demnach sei eine rückwirkende und für den Einzelnem nachteilige Änderung einer gesetzlichen Bestimmung dann verfassungswidrig…
…seien allerdings enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Neben dem sich aus Art 7 EMRK ergebenen absoluten Rückwirkungsverbots im Strafrecht sei dies primär das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Prinzip des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes. Demnach sei eine rückwirkende und für den Einzelnem nachteilige Änderung einer gesetzlichen Bestimmung dann verfassungswidrig…
…Dazu ist zunächst festzuhalten, dass es in der österreichischen Rechtsordnung kein allgemeines Verbot rückwirkender Gesetze auf verfassungsrechtlicher Ebene gibt. Ein explizites derartiges Rückwirkungsverbot ist lediglich in der das Strafrecht betreffenden Verfassungsnorm des Art. 7 Abs.1 EMRK zu finden. Positivrechtlich ist in § 5 ABGB folgender…
…die Verletzung des Gebotes der Einräumung von Parteiengehör vor. Die in den bekämpften Bescheiden angeführte Steuernummer sei der Beschwerdeführerin unbekannt. Die Bescheide verstießen weiter "gegen das Rückwirkungsverbot im Sinn des Art 7 EMRK, Art 18 B-VG". Der Fixkostenzuschuss sei nach damals geltendem Recht bewilligt…
…C-385/18, BLC). Behördenversagen: Weder das BMF noch die COFAG oder die Gutachter erkannten den angeblichen Beihilfenverstoß - wie soll dies von einem Laien erwartet werden? 7. Verstoß gegen Rückwirkungsverbot (Art. 7 EMRK, Art. 18 B-VG) Die Spätantragsrichtlinien wurden erst im Dezember 2023 erlassen…
…im Streitfall - eine gesetzliche Ermächtigung zur rückwirkenden Inkraftsetzung von Gesetzen, so verstoße eine rückwirkende Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz und sei somit verfassungswidrig. Das Rückwirkungsverbot beruhe auf dem Rechtsstaatsprinzip mit den darin verankerten Grundsätzen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes. Eine Rückwirkung komme nur dann in Betracht…
…auch aus rechtsstaatlicher Sicht seit jeher als bedenklich angesehen wird, so fehlt es an einem ausdrücklichen steuerrechtlichen Rückwirkungsverbot in der österreichischen Rechtsordnung. Während auf einfachgesetzlicher Ebene mit § 5 ABGB ein allgemeines, jedoch zahnloses Rückwirkungsverbot vorherrscht, fehlt es auf verfassungsgesetzlicher Ebene gänzlich an einem allgemeinen Verbot…