…Teilbetrieben um Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 2 UmgrStG handle. Im übergebenen Spaltungsplan werde eine frühzeitige Ermittlungshandlung in Bezug auf den zukünftigen Steuerbescheid gesehen und seien gegenteilige Feststellungen nach cirka dreieinhalb Jahren unzulässig. Aus § 12 Abs. 2 Z 1 UmgrStG sei kein Hinweis auf…
… 24 Abs 1 Z 2 iVm § 13 Abs 1 UmgrStG). Die Einkünfte der Zusammenschließenden sind hinsichtlich des betroffenen Vermögens so zu ermitteln, als ob der Vermögensübergang mit Ablauf des Zusammenschlussstichtages erfolgt wäre (§ 25 Abs 2 iVm § 14 Abs 2 UmgrStG). Der Begriff der Mitunternehmerschaft ist…
…und als Stichtag des Zusammenschlusses der 1. Oktober 2010 vereinbart. Die Anschaffung der gegenständlichen Wertpapiere ist jedoch nicht zwischen den genannten beiden Tagen, sondern erst danach - im November 2010 erfolgt. Gemäß § 14 Abs. 2 UmgrStG sind die Einkünfte des Einbringenden hinsichtlich des einzubringenden Vermögens so…
…Z 14 lit b Satz 2 EStG auch für bestimmte Einbringungsvorgänge außerhalb des Anwendungsbereiches des Art III UmgrStG, wenn sie Vermögen iSd § 12 Abs 2 UmgrStG - also auch Mitunternehmeranteile - betreffen (Rabel in Wiesner/Hirschler/Mayr, Handbuch der Umgründungen, § 13 Rz 3). Die ertragsteuerliche Rückwirkungsfiktion ist…
…Abs. 7) EStG 1988 finden sollten. Im Übrigen wird explizit und logisch nachvollziehbar darauf verwiesen, dass aus der Wortinterpretation des § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 der Umkehrschluss gezogen werden müsse, dass die Rückwirkungsfiktion nicht gelten könne, wenn nicht unter § 12 Abs. 2 UmgrStG…
…Sinne des § 12 Abs. 2 iVm § 32 Abs. 2 UmgrStG (Vorliegen eines Teilbetriebes) streitgegenständlich. Im weiteren Beschwerdeverfahren erlangte die Frage nach dem Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Nichtvorliegen qualifizierten Vermögens (Rückwirkungsfiktion/Aufdeckung stiller Reserven) maßgebliche Bedeutung. Zu dieser Rechtsfrage fehlt es noch an einer Rechtsprechung des…
… 12 Abs 2 UmgrStG keine Anwendung. Vielmehr ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Übertragung, die in der Regel mit der Vertragsunterfertigung bzw tatsächlichen Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums zu datieren ist, maßgeblich. e) Spekulationsgeschäft Gemäß § 6 Z 14 lit a EStG 1988 liegt beim Tausch von Wirtschaftsgütern…
…Berichtigung des Jahresabschlusses 2006 veröffentlicht worden, die jedoch lediglich aus dem Grund erfolgt wäre, um die Konsequenzen einer abweichenden steuerlichen Behandlung in Deutschland zu verhindern. Aus § 18 Abs 1 Z 5 UmgrStG folge, dass § 14 Abs 2 UmgrStG bei der übernehmenden Körperschaft mit Beginn des…
…verhindert, dass die entnommenen Beträge aufgrund der sonst geltenden umgründungssteuerrechtlichen Rückwirkungsfiktion (§ 14 Abs. 2 UmgrStG und § 18 Abs. 1 Z 5 UmgrStG) bereits am Folgetag des Umgründungsstichtages dem von der Kapitalgesellschaft übernommenen Vermögen zugerechnet werden. Das so verminderte Vermögen prägt damit die Kapitalausstattung der übernehmenden…
…wenn das Vermögen im Erbwege erworben wurde und eine Buchwerteinbringung (§§ 16 und 17) erfolgt. (Anmerkung: Bei dieser in § 202 Abs. 2 des vormaligen Handelsgesetzbuches genannten "Frist" handelt es sich um die "Neunmonatsfrist"). Zum anderen lautet § 13 UmgrStG mit Wirkung ab 21. August 2003, BGBl. Nr…
…14/11, SWK 2011, S 621 und BFG 07.07.2015, RV/6100343/2010). In dem zitierten Artikel von Wiesner/Schwarzinger, der sich mit der Fremdfinanzierung rückbezogener Einlagen befasst, weisen die Autoren darauf hin, dass die rückwirkenden Korrekturen iSd § 16 Abs. 5 UmgrStG idF des…
…Vermögen eingebracht werden, weil § 14 Abs 2 UmgrStG nicht auf die Existenz der aufnehmenden Gesellschaft abstellt (arg. "als ob", vgl VwGH 18.10.2012, 2012/15/0114). Überschießend erschiene es angesichts des Gesetzeswortlautes, der sich nur auf den begünstigtes Vermögen Übertragenden bezieht, die Zurechnungsvoraussetzungen auch…
…der Betriebsprüfung nicht behauptet. Die in Rz 1373 UmgrStR geäußerte Ansicht, dass auch eine im Zusammenschlussvertrag vereinbarte Geldeinlage bis zum letzten Tag der Neunmonatsfrist zu erbringen sei, finde im § 23 UmgrStG keine Deckung. Zu Tz. 14 Anwendbarkeit der Verlustausgleichsbeschränkung des § 2 Abs. 2a EStG 1988…
…Vermögen, dass nicht in § 23 Abs. 2 UmgrStG genannt ist) erstreckt. Dies erscheint nur sachgerecht - es sind auch jene Zusammenschlusspartner, die kein begünstigtes Vermögen (sondern zB bloße Geldeinlagen) leisten, von der Rückwirkungsfiktion des Art. IV UmgrStG umfasst (Mühlehner in Hügel/Mühlener/Hirschler, Umgründungssteuergesetz: Kommentar, 1…
…eines Übergangsergebnisses. Da bei Inanspruchnahme der Begünstigungen des Art. Ill UmgrStG nunmehr ein Anwendungsfall des § 4 Abs 10 EStG nicht mehr gegeben ist, kommt die Anwendung der Regelung über die Verschiebung der Besteuerung eines Übergangsgewinnes in den "ersten Gewinnermittlungszeitraum nach den Wechsel" (Z 1 2…
… 7 Abs.1 Z 2 UmgrStG sind Umwandlungen iSd Gesetzes verschmelzende Umwandlungen nach dem UmwG, wenn - bei Umwandlung auf eine natürliche Person - am Umwandlungsstichtag UND am Tag des Umwandlungsbeschlusses ein Betrieb vorhanden ist. BETRIEB: Allgemein kann der Begriff Betrieb als die Zusammenfassung menschlicher Arbeitskraft und…
…sein, somit eine selbständige organisatorische Einheit zur Erzielung von Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988 (siehe dazu EStR 2000 Rz 409 ff). Die Beurteilung der Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft als Liebhabereibetrieb stelle einen Ausschlussgrund für Art. II UmgrStG dar…
…ist eine Anwendungsvoraussetzung des Art. III UmgrStG verletzt. Es kommt daher in diesem Fall zum Veräußerungstatbestand gemäß § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 bzw. § 20 Abs. 1 Z 2 KStG 1988 auf den ursprünglich gewählten (vereinbarten) Einbringungsstichtag." Vorlageantrag vom 29.1.2023 Mit Schreiben…
…KG. Letztlich sei durch die Vielzahl unbestimmter Gesetzesbegriffe zweifelhaft, ob § 2 Abs 2a EStG das Bestimmtheitsgebot des Art 18 B-VG erfülle. Zu Art 23 UmgrStG führt die Bf aus, im KG-Vertrag sei vorgesehen, dass eine Beteiligung treuhändig über die Treuhandkommanditistin durch Einlageleistung möglich…
…Indizien dafür, dass der Gesetzgeber die Übertragung von Vermögen im Rahmen von Umgründungen im Rahmen der "erweiterten Rückwirkungsfiktion" des § 2 Abs. 5 (über die normale Rückwirkungsfiktion des UmgrStG hinaus) behandeln wollte: Wenn nach den EB bereits Umgründungen mit einem Stichtag ab 2010 die Anwendbarkeit von §…