…Tag des Vertragsabschlusses gewährt und bei der Bw. aufwandswirksam gebucht wurden, als Ausfluss von Rechtsbeziehungen, die sich auf das eingebrachte Vermögen beziehen, und in weiterer Folge als solche Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 18 Abs. 3 UmgrStG zu qualifizieren, die von der Rückwirkungsfiktion des § 14 Abs. 2 UmgrStG…
…Teilbetrieben um Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 2 UmgrStG handle. Im übergebenen Spaltungsplan werde eine frühzeitige Ermittlungshandlung in Bezug auf den zukünftigen Steuerbescheid gesehen und seien gegenteilige Feststellungen nach cirka dreieinhalb Jahren unzulässig. Aus § 12 Abs. 2 Z 1 UmgrStG sei kein Hinweis auf…
…23 Abs. 2 UmgrStG nur dann sinnvoll wirksam, wenn auch der nur einzelne Wirtschaftsgüter Übertragende bzw. eine Bareinlage leistende Partner in die Rückwirkungsfiktion eingebunden wird. Die Gleichstellung mit dem begünstigten Übertragenden gilt jedoch nicht hinsichtlich der Bewertung . Soweit Privatvermögen übertragen wird, kommt der Einlagentatbestand des…
… 14 Abs. 1 UmgrStG endet für das einzubringende Vermögen das Wirtschaftsjahr des Einbringenden mit diesem Einbringungsstichtag. Dabei ist das Betriebsvermögen mit dem Wert anzusetzen, der sich nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt. Gemäß § 14 Abs. 2 UmgrStG sind die Einkünfte des Einbringenden hinsichtlich…
…und sind daher von der Fiktion des Vermögensüberganges mit Ablauf des Einbringungsstichtages ausgenommen. Damit ist aber auch die Einkunftsquelle, aus der die Mieteinnahmen fließen, nicht auf die Z. M. GmbH übergegangen. Die gemäß § 18 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 UmgrStG getroffene Festlegung…
… 24 Abs 1 Z 2 iVm § 13 Abs 1 UmgrStG). Die Einkünfte der Zusammenschließenden sind hinsichtlich des betroffenen Vermögens so zu ermitteln, als ob der Vermögensübergang mit Ablauf des Zusammenschlussstichtages erfolgt wäre (§ 25 Abs 2 iVm § 14 Abs 2 UmgrStG). Der Begriff der Mitunternehmerschaft ist…
…und als Stichtag des Zusammenschlusses der 1. Oktober 2010 vereinbart. Die Anschaffung der gegenständlichen Wertpapiere ist jedoch nicht zwischen den genannten beiden Tagen, sondern erst danach - im November 2010 erfolgt. Gemäß § 14 Abs. 2 UmgrStG sind die Einkünfte des Einbringenden hinsichtlich des einzubringenden Vermögens so…
…Z 14 lit b Satz 2 EStG auch für bestimmte Einbringungsvorgänge außerhalb des Anwendungsbereiches des Art III UmgrStG, wenn sie Vermögen iSd § 12 Abs 2 UmgrStG - also auch Mitunternehmeranteile - betreffen (Rabel in Wiesner/Hirschler/Mayr, Handbuch der Umgründungen, § 13 Rz 3). Die ertragsteuerliche Rückwirkungsfiktion ist…
…Abs. 7) EStG 1988 finden sollten. Im Übrigen wird explizit und logisch nachvollziehbar darauf verwiesen, dass aus der Wortinterpretation des § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 der Umkehrschluss gezogen werden müsse, dass die Rückwirkungsfiktion nicht gelten könne, wenn nicht unter § 12 Abs. 2 UmgrStG…
…Sinne des § 12 Abs. 2 iVm § 32 Abs. 2 UmgrStG (Vorliegen eines Teilbetriebes) streitgegenständlich. Im weiteren Beschwerdeverfahren erlangte die Frage nach dem Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Nichtvorliegen qualifizierten Vermögens (Rückwirkungsfiktion/Aufdeckung stiller Reserven) maßgebliche Bedeutung. Zu dieser Rechtsfrage fehlt es noch an einer Rechtsprechung des…
… 12 Abs 2 UmgrStG keine Anwendung. Vielmehr ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Übertragung, die in der Regel mit der Vertragsunterfertigung bzw tatsächlichen Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums zu datieren ist, maßgeblich. e) Spekulationsgeschäft Gemäß § 6 Z 14 lit a EStG 1988 liegt beim Tausch von Wirtschaftsgütern…
…Meldung ausgeübt. § 6 Z 14 lit. b EStG 1988: Danach ist die Rückwirkungsfiktion des UmgrStG generell für die Einbringung von Vermögen im Sinne § 12 Abs. 2 UmgrStG nach den Regeln des § 13 UmgrStG anwendbar, auch wenn eine/mehrere der anderen umgründungssteuerrechtlichen Voraussetzungen (Anwendungsvoraussetzungen) nicht gegeben…
…Sinne des § 23 Abs. 2 UmgrStG ist nur dann sinnvoll wirksam, wenn auch der nur einzelne Wirtschaftsgüter übertragende bzw. eine Bareinlage leistende Partner in die Rückwirkungsfiktion eingebunden wird. Die Gleichstellung mit dem begünstigtes Vermögen Übertragenden gilt jedoch nicht hinsichtlich der Bewertung. Da das UmgrStG keine…
…Vorschrift ausdrücklich oder schlüssig (nach der der Vorschrift offenbar zugrunde liegenden Absicht) durchbrochen. Nach der Formulierung der hier anzuwendenden Bestimmungen des UmgrStG (§ 24 Abs. 1 iVm § 14 Abs. 2) wird die Rückwirkung für die Ermittlung der "Einkünfte des Einbringenden" und somit für das Ertragsteuerrecht normiert…
…den Busverkäufen statt- laut Akteninhalt unzutreffend ist. Der gesellschaftsrechtliche Beschluss wurde jedenfalls erst in der Gesellschafterversammlung am 14.9.2002 wirksam getroffen, da laut §5 Abs. 2 UmwG bzw. § 98 GmbHG die notarielle Beglaubigung des Beschlusses erforderlich ist. Allfällige vorherige Absichtserklärungen der Gesellschafter entfalteten mangels…
… 14 Abs. 2 des Umgründungssteuergesetzes, BGBl. Nr. 699/1991, in der maßgeblichen Fassung, sind zwar die Einkünfte des Einbringenden hinsichtlich des einzubringenden Vermögens so zu ermitteln, als ob der Vermögensübergang mit Ablauf des Einbringungsstichtages erfolgt wäre. Allerdings sind gemäß § 18 Abs. 3 des Umgründungssteuergesetzes Rechtsbeziehungen…
…Berichtigung des Jahresabschlusses 2006 veröffentlicht worden, die jedoch lediglich aus dem Grund erfolgt wäre, um die Konsequenzen einer abweichenden steuerlichen Behandlung in Deutschland zu verhindern. Aus § 18 Abs 1 Z 5 UmgrStG folge, dass § 14 Abs 2 UmgrStG bei der übernehmenden Körperschaft mit Beginn des…
…mit einer Geldeinlage oder sonstigen Wirtschaftsgütern beitreten, die Rückwirkungsfiktion des § 24 Abs. 7 EStG 1988 nicht anwendbar ist. 6. Kapitalerhöhung ohne Leistung eines Agios zu Gunsten von den Gesellschaftern nahestehenden Personen 6.1. Bezughabende Norm § 8 KStG 1988, § 27 EStG 1988 6.2. Sachverhalt Ausgangslage: …
…verhindert, dass die entnommenen Beträge aufgrund der sonst geltenden umgründungssteuerrechtlichen Rückwirkungsfiktion (§ 14 Abs. 2 UmgrStG und § 18 Abs. 1 Z 5 UmgrStG) bereits am Folgetag des Umgründungsstichtages dem von der Kapitalgesellschaft übernommenen Vermögen zugerechnet werden. Das so verminderte Vermögen prägt damit die Kapitalausstattung der übernehmenden…
…wenn das Vermögen im Erbwege erworben wurde und eine Buchwerteinbringung (§§ 16 und 17) erfolgt. (Anmerkung: Bei dieser in § 202 Abs. 2 des vormaligen Handelsgesetzbuches genannten "Frist" handelt es sich um die "Neunmonatsfrist"). Zum anderen lautet § 13 UmgrStG mit Wirkung ab 21. August 2003, BGBl. Nr…