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BFG RV/7103344/2024Zur steuerlichen Anerkennung von Eventmarketing, zum Empfängerbenennungsverlangen nach § 22 Abs 3 KStG 1988 und zum Neuerungsverbot nach § 270 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.09.2026Teil 1/3

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 23. August 2024 gegen die Feststellungsbescheide Gruppenträger 2017 bis…

BFG RM/5100007/2018Als Dienstaufsichtsbeschwerde bezeichnete Maßnahmenbeschwerde.
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.03.2019

…an Belegen in vielfach ungeordneter Form mittels Mail übermittelt. Da eine ordnungsgemäße Buchführung nicht existiere, würde eine Sichtung all dieser Belege dem Prüfungszweck zuwider laufen. Es werde davon ausgegangen, dass der Geschäftsführer diese Form der Belegübermittlung bewusst wähle, um die Prüfungsverfahren zumindest erheblich zu erschweren…

BFG RV/7102846/2021Bescheidmäßige Feststellung, ob ein Kapitalabfluss vorliegt?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.06.2022Teil 6/7

…den Prüfungsauftrag ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. (5) Außenprüfungen sind dem Abgabepflichtigen oder seinem Bevollmächtigten tunlichst eine Woche vorher anzukündigen, sofern hiedurch der Prüfungszweck nicht vereitelt wird. Kapitalabfluss-Meldegesetz Das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen und von Kapitalzuflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz) BGBl. I Nr…

BFG RV/7102838/2021Befugnisse eines Finanzamts bzw bestimmter Organwalter bei Durchführung einer Außenprüfung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.02.2022Teil 10/11

…FinStrG sowie 7. im Falle einer Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG. (4) Gegen den Prüfungsauftrag ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. (5) Außenprüfungen sind dem Abgabepflichtigen oder seinem Bevollmächtigten tunlichst eine Woche vorher anzukündigen, sofern hiedurch der Prüfungszweck nicht vereitelt wird. § 177 BAO i. d. g…

BFG RV/7102162/2021Rechtliche Existenz bzw. Rechtswidrigkeit eines Prüfungsauftrags
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.11.2021Teil 2/7

…im Falle einer Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG. (4) Gegen den Prüfungsauftrag ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. (5) Außenprüfungen sind dem Abgabepflichtigen oder seinem Bevollmächtigten tunlichst eine Woche vorher anzukündigen, sofern hiedurch der Prüfungszweck nicht vereitelt wird. Einkommensteuergesetz 1988 § 22. Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind…

BFG RV/7102162/2021Rechtliche Existenz bzw. Rechtswidrigkeit eines Prüfungsauftrags
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.11.2021Teil 5/7

…FinStrG sowie 7. im Falle einer Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG. (4) Gegen den Prüfungsauftrag ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. (5) Außenprüfungen sind dem Abgabepflichtigen oder seinem Bevollmächtigten tunlichst eine Woche vorher anzukündigen, sofern hiedurch der Prüfungszweck nicht vereitelt wird. § 149 BAO lautet: § 149. (1)…

BFG RV/7103178/2013Einkünftezurechnung einer FL-Stiftung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.12.2020Teil 3/3

…eine Ankündigung einer Außenprüfung iSd § 148 Abs 5 BAO ist. § 148 Abs 5 BAO lautet: "(5) Außenprüfungen sind dem Abgabepflichtigen oder seinem Bevollmächtigten tunlichst eine Woche vorher anzukündigen, sofern hiedurch der Prüfungszweck nicht vereitelt wird." Nach Ritz BAO6, § 148, Tz 15,16 mwN bezieht sich…

BFG RS/7100043/2019Aufhebung eines Prüfungsauftrages gem. § 299 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.11.2019

…oder neuer Tatsachen und Beweise (§ 270). (4) Gegen den Prüfungsauftrag ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. (5) Außenprüfungen sind dem Abgabepflichtigen oder seinem Bevollmächtigten tunlichst eine Woche vorher anzukündigen, sofern hiedurch der Prüfungszweck nicht vereitelt wird ." Gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG ist die Finanzstrafbehörde auch…

BFG RV/4100089/2011DB- und DZ-Beitragspflicht von Managementvergütungszahlungen einer Alleingesellschafterin (organisatorische Eingliederung) Ansatz eines KFZ-Sachbezuges, wenn die Privatnutzung eines Firmen-KFZ mangels geeigneter Nachweisführung nicht auszuschließen ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.10.2019

…zulässig. (5) Außenprüfungen sind dem Abgabepflichtigen oder seinem Bevollmächtigten tunlichst eine Woche vorher anzukündigen, sofern hiedurch der Prüfungszweck nicht vereitelt wird." Unter dem Gesichtspunkt der Verletzung von Verfahrensvorschriften wurde vom steuerlichen Vertreter gerügt, dass die belangte Behörde den gegenständlichen GPLA-Prüfungsauftrag (ABNr.: 456) von einer…

BFG RS/7100050/2019Aufhebung eines Prüfungsauftrages gemäß § 299 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.09.2019

…oder neuer Tatsachen und Beweise (§ 270). (4) Gegen den Prüfungsauftrag ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. (5) Außenprüfungen sind dem Abgabepflichtigen oder seinem Bevollmächtigten tunlichst eine Woche vorher anzukündigen, sofern hiedurch der Prüfungszweck nicht vereitelt wird ." Gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG ist die Finanzstrafbehörde auch…

BFG RS/7100023/2018Abweisung eines Antrags gemäß §299 BAO wegen Fehlens einer inhaltlichen Rechtswidrigkeit des Bescheides!
geltende FassungBFG-EntscheidungenSäumnisbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.05.2019Teil 1/2

…zulässig. (5) Außenprüfungen sind dem Abgabepflichtigen oder seinem Bevollmächtigten tunlichst eine Woche vorher anzukündigen, sofern hiedurch der Prüfungszweck nicht vereitelt wird." Alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden müssen gemäß § 96 BAO die Bezeichnung der Behörde enthalten sowie mit Datum und mit der Unterschrift dessen versehen sein…

BFG RV/7103951/2018Antrag auf Aufhebung eines Prüfungsauftrages gemäß § 299 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss25.02.2019Teil 2/2

…Rechtsmittel nicht zulässig. Außenprüfungen sind gemäß § 148 Abs 5 BAO dem Abgabepflichtigen oder seinem Bevollmächtigten tunlichst eine Woche vorher anzukündigen, sofern hiedurch der Prüfungszweck nicht vereitelt wird. Gemäß § 99 Abs 2 FinStrG ist die Finanzstrafbehörde auch befugt, zur Klärung des Sachverhaltes Nachschauen und Prüfungen im…

BFG RV/6100095/2014Wiederaufnahme von Amts wegen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.10.2018

…oder neuer Tatsachen und Beweise (§ 280). (4) Gegen den Prüfungsauftrag ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. (5) Außenprüfungen sind dem Abgabepflichtigen oder seinem Bevollmächtigten tunlichst eine Woche vorher anzukündigen, sofern hiedurch der Prüfungszweck nicht vereitelt wird. Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des…

BFG RV/7103486/2018Antrag auf Aufhebung eines Prüfungsauftrages gemäß § 299 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.11.2018

…Rechtsmittel nicht zulässig. Außenprüfungen sind gemäß § 148 Abs. 5 BAO dem Abgabepflichtigen oder seinem Bevollmächtigten tunlichst eine Woche vorher anzukündigen, sofern hiedurch der Prüfungszweck nicht vereitelt wird. Gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG ist die Finanzstrafbehörde auch befugt, zur Klärung des Sachverhaltes Nachschauen und Prüfungen im…

BFG RM/5100006/2018Als Dienstaufsichtsbeschwerde bezeichnete Maßnahmenbeschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.09.2018

…den Prüfungsauftrag ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. (5) Außenprüfungen sind dem Abgabepflichtigen oder seinem Bevollmächtigten tunlichst eine Woche vorher anzukündigen, sofern hiedurch der Prüfungszweck nicht vereitelt wird." Nach § 149 BAO lautet: "(1) Nach Beendigung der Außenprüfung ist über deren Ergebnis eine Besprechung abzuhalten (Schlußbesprechung)…

BFG RM/5100003/2018Maßnahmenbeschwerde bei Rechtmäßigkeit von Amtshandlungen während einer Betriebsprüfung
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.07.2018

…den Prüfungsauftrag ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. (5) Außenprüfungen sind dem Abgabepflichtigen oder seinem Bevollmächtigten tunlichst eine Woche vorher anzukündigen, sofern hiedurch der Prüfungszweck nicht vereitelt wird." Nach § 149 BAO lautet: "(1) Nach Beendigung der Außenprüfung ist über deren Ergebnis eine Besprechung abzuhalten (Schlußbesprechung)…

BFG RM/5100009/2016Rechtmäßigkeit von Amtshandlungen der Betriebsprüfung
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.07.2016

…den Prüfungsauftrag ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. (5) Außenprüfungen sind dem Abgabepflichtigen oder seinem Bevollmächtigten tunlichst eine Woche vorher anzukündigen, sofern hiedurch der Prüfungszweck nicht vereitelt wird." Nach § 149 BAO lautet: "(1) Nach Beendigung der Außenprüfung ist über deren Ergebnis eine Besprechung abzuhalten (Schlußbesprechung)…

BFG RV/2100286/2014Festsetzung von Lohnsteuer nach einer Sozialversicherungsprüfung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.09.2014

…Gemäß § 148 Abs. 5 BAO sind Außenprüfungen dem Abgabepflichtigen oder seinem Bevollmächtigten tunlichst eine Woche vorher anzukündigen, sofern hiedurch der Prüfungszweck nicht vereitelt wird. Bei der Verständigung der GKK über die Durchführung der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben vom 16.9.2011, wonach beabsichtigt ist…

BFG RV/7103181/2013Die Vorankündigung einer Außenprüfung ist keine verjährungsunterbrechende Amtshandlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.12.2015

…prüfen, ob das Schreiben eine Ankündigung einer Außenprüfung iSd § 148 Abs 5 BAO ist. § 148 Abs 5 BAO lautet: „ (5) Außenprüfungen sind dem Abgabepflichtigen oder seinem Bevollmächtigten tunlichst eine Woche vorher anzukündigen, sofern hiedurch der Prüfungszweck nicht vereitelt wird.“ Nach Ritz BAO, 5., überarbeitete Auflage, …

BFG RV/2101340/2015Verständigung über die Durchführung einer konkreten Außenprüfung verlängert die Verjährungsfrist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.11.2015

… 148 Abs. 5 BAO, wonach Außenprüfungen dem Abgabepflichtigen oder seinem Bevollmächtigten tunlichst eine Woche vorher anzukündigen sind, sofern hiedurch der Prüfungszweck nicht vereitelt wird, den Termin für den Beginn der Außenprüfung bei der X GmbH & Co KG, an der der Bf. als Gesellschafter beteiligt ist…