…StPO14 § 51 Rz 6 f). Die erwähnte gegebenenfalls unabdingbare Befugnis zur vorläufigen Begrenzung der Akteneinsicht hat gemäß § 99 Abs. 2 Satz 2 FinStrG idF BGBl I 2012/112 auch in den Fällen gegolten, in welchen bei finanzstrafbehördlicher oder gerichtlicher Zuständigkeit zur Klärung einer finanzstrafrechtlichen Verdachtslage…
…über einen Prüfungsauftrag gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG im Zusammenhang mit § 147 BAO für die Kalenderjahre 2007 bis 2015 ausgehändigt worden. Auch wurde ihnen […] eine Lebenshaltungskostenrechnung für 2007 bis einschließlich 2015 (ausgefertigt vom Betriebsprüfer) vorgelegt. Im Besprechungsprotokoll vom 06.05.2019 (2 Seiten beiliegend…
…Beschlusses bzw. der Anordnung gegeben sei. Diese Vorgaben seien selbstverständlich auch bei einer Anordnung gemäß § 99 Abs. 6 FinStrG beachtlich. 3.8. Eine Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte durch die Finanzstrafbehörde Graz-Stadt aufgrund einer Bewilligung des [Vorsitzenden des] Spruchsenates dürfe lediglich angeordnet werden, soferne…
…und Einkommensteuer 1998-2005 mit zahlreichen Feststellungen abgeschlossen, wobei der im Prüfungsauftrag gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG geäußerte Verdacht des unrechtmäßigen Schuldzinsenabzuges aus einem Beteiligungserwerb und der Verschleierung von Erträgen aus Anteilsabtretungen von der Betriebsprüfung nicht nachgewiesen werden konnte (Tz. 1 des Berichtes). Mit Einleitungsbescheid…
… 99 Abs 2 FinstrG). Der Prüfungsauftrag wird diesfalls von der zuständigen Finanzstrafbehörde erteilt. Der Ausweispflicht nach § 146 ist durch die Vorlage einer Legitimation darüber, dass das Organ zu derartigen Amtshandlungen im allgemeinen berechtigt ist, Genüge getan (Stoll, BAO, S 1618). Gemäß § 147 Abs 1 BAO…
…vom 29.11.2017 wurde der Antrag auf Aufhebung des Prüfungsauftrages vom 28.06.2017 abgewiesen. In der Begründung wurde zu den einzelnen von der Antragstellerin angeführten Aufhebungsgründen Folgendes angeführt: Ad 1) Unzuständigkeit der bescheidausstellenden Behörde: Die Finanzstrafbehörde sei gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG befugt…
…Beschwerde ausführt, erhielt er am 22.09.2017 einen Bescheid der Abgabenbehörde Wien 2/20/21/22 über einen Prüfungsauftrag zur Durchführung einer Außenprüfung gemäß § 147 BAO in Verbindung mit § 99 FinStrG betreffend Verdacht der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG u.a. hinsichtlich der…
…Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis mit Sitz in Wien zuständig wäre." Für die Führung eines allfälligen Finanzstrafverfahrens und die Ausstellung eines Prüfungsauftrages gemäß § 99 Abs 2 FinStrG zuständig wäre im gegebenen Fall nicht das Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf sondern das Finanzamt 9/18/19…
…stellte den Antrag gemäß § 201 BAO, die Wettgebühren 2014 und die Glücksspielabgaben 2014 jeweils mit Null Euro festzusetzen. Am 27. April 2015 erließ das Finanzamt zur Überprüfung der gegenständlichen Wettgebühren und Glücksspielabgaben einen Bescheid über einen Prüfungsauftrag gemäß § 147 VAO iVm § 99 Abs. 2 FinStrG. …
…die Jahre 1999 bis 2008 fand beim Abgabepflichtigen eine abgabenbehördliche Prüfung gemäß § 147 Abs. 1 BAO in Verbindung mit § 99 Abs. 2 FinStrG statt. Für die Jahre 2009 und 2010 wurden in weiterer Folge Nachschauaufträge ausgefertigt. Dabei wurden im Bericht vom 14. Dezember 2012 gemäß …
…Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis mit Sitz in Wien zuständig wäre." Für die Führung eines allfälligen Finanzstrafverfahrens und die Ausstellung eines Prüfungsauftrages gemäß § 99 Abs 2 FinStrG zuständig wäre im gegebenen Fall nicht das Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf sondern das Finanzamt 9/18/19…
…unvollständige Akteneinsicht kann daher nicht zu einer Aufhebung des Prüfungsauftrages gemäß § 299 Abs. 1 BAO führen. - Unzuständigkeit der „bescheid"ausstellenden Behörde Wie die belangte Behörde in der Begründung des bekämpften Bescheides zutreffend ausführt, ist eine abgabenbehördliche Prüfung gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG keine finanzstrafbehördliche Amtshandlung…
… 99 FinStrG rechtfertigen sollen, sind in keiner Weise ausgeführt und ausreichend konkretisiert. Im Prüfungsauftrag ist festzuhalten, worin der Tatverdacht liegt (Sachverhalt) und gegen wen sich der Verdacht richtet (vgl. Organisationshandbuch der Finanzverwaltung, 8.5. Prüfungsauftrag gemäß § 99 Abs 2 FinStrG). Es bleibt vollkommen unklar gegen…
…mit Herrn ***2*** (***FA***, Dienststelle FA) per E-Mail schon (siehe beiliegendes E-Mail vom 08.03,2019 um 10:47 Uhr) über eine plausible und nachvollziehbare Lebenshaltungskostenrechnung korrespondiert und in diesem Schreiben eine Prüfung gemäß § 147 BAO iVm § 99 Abs. 2 FinStrG bei Herrn *…
…Abs. 1 lit. d) oder neuer Tatsachen und Beweise (§ 270). (4) Gegen den Prüfungsauftrag ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. (5) Außenprüfungen sind dem Abgabepflichtigen oder seinem Bevollmächtigten tunlichst eine Woche vorher anzukündigen, sofern hiedurch der Prüfungszweck nicht vereitelt wird ." Gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG…
…Löschung der Bf. wurde im Firmenbuch am 25.3.2011 registriert und die Gesellschaft aufgelöst. Am 28.6.2017 wurde vom Finanzamt Wien 2/20/21/22 ein Bescheid über einen Prüfungsauftrag gemäß § 147 BAO in Verbindung mit § 99 Abs. 2 FinStrG ausgefertigt. Gegenstand der…
…Außenprüfung gemäß § 147 BAO iVm § 99 Abs. 2 FinStrG bei der seit mehr als siebeneinhalb Jahren im Firmenbuch gelöschten A-GmbH & Co KG, die der Abgabenhinterziehung für die Jahre 2006 bis 2011 verdächtig ist, und somit am Bestand eines mit 28.6.2017 datierten Prüfungsauftrags…
…sowie die Einkommensteuer für die Jahre 2009-2015 und kann unstrittig gemäß § 29 Abs. 3 lit. a FinStrG deswegen nicht strafbefreiend wirken, weil zum Zeitpunkt der Selbstanzeige durch den Bescheid über den Prüfungsauftrag gemäß § 147 BAO und § 99 Abs. 2 FinStrG vom 06.10.2017…
…nicht für Prüfungen gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG. 8. Anträge lt. Beschwerdeergänzung vom 29.8.2019 a. Während der steuerliche Vertreter im Aufhebungsantrag ausdrücklich die Zuständigkeit des Finanzamtes Wien ### geltend machte, wendete er im Schriftsatz vom 29.8.2019 ein, dass der Prüfungsauftrag wegen der…
…der Prüfungsauftrag gemäß § 147 BAO iVm § 99 Abs. 2 FinStrG betreffend die Einkommensteuer für die Jahre 2003 bis 2011 unter ausdrücklicher Anführung des Verdachtes auf Hinterziehung von Erlösen ausgehändigt. Diese innerhalb der Verjährungsfrist nach außen erkennbare Amtshandlung zur Geltendmachung des Abgabenanspruches würde an sich gemäß…