…eine Regelung für die Fälle getroffen in denen Haupt- und Ersatztatbestand nebeneinander verwirklicht werden. ... Die Steuer ist nur dann aus der Differenz zu berechnen, wenn der Erwerber beim vorausgegangenen und beim nachfolgenden Erwerbsvorgang die gleiche Person ist (Notwendigkeit der Personenidentität, vgl dazu UFS Wien 23…
…Die Judikatur hat diese Konstellation bereits behandelt: Der VwGH hat in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass bei Personenidentität zwischen dem Geschäftsführer der ausstellenden Gesellschaft und dem Empfänger der Urkunde von einer Aushändigung auszugehen ist, solange sich die Urkunde im Machtbereich der betreffenden Person befunden hat…
…im 1. Rechtsvorgang von A (der zB Treugeber für den B ist) auf C und der späteren Übertragung des Eigentums von B auf C. In dieser Konstellation fehlt nach der ständigen Judikatur die für eine Differenzbesteuerung notwendige Personenidentität (vgl. Allram/Pinetz/Klokar aao, Rz 972…
…verschleiern und die Waren von Anfang an steuerfrei in den Wirtschaftskreislauf bringen wollten. Gleichfalls ist im Hinblick auf die Personenidentität zwischen Empfänger (Importeur) und Verbringer von einem Wissenmüssen um die Steuerhinterziehung auszugehen. Die Beförderungsnachweise vermögen aus den gleichen Gründen wie oben umschrieben nicht den sicheren…
…die Befreiung von lohnabhängigen Abgaben nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) würde nicht zustehen. Dies deshalb, da Personenidentität (Anm.: bei den Betriebsinhabern) gegeben wäre, der Ort der Geschäftsleitung überwiegend gegeben, und der Geschäftszweig nicht völlig anders wäre. Diese Begründung aus dem Prüfungsbericht dorthin übernehmend setzte das…
…auf folgenden Überlegungen: Aus den seit Jahren unverändert praktizierten Berechnungs- und Honorarmodellen ergibt sich zweifelsfrei, dass sowohl den Geschäftsführern der bfP als auch den Geschäftsführern der WT-GmbHs (Personenidentität) die konkrete Vorteilsgewährung bekannt war und von ihnen gebilligt wurde. Die wiederholte Anwendung desselben Modells zeigt…
…an der Adresse in S*** bestehe. Ein gemeinsamer Haushalt könne auch an mehreren Andressen geführt werden, solange Personenidentität bei den an den Adressen wohnhaften Personen bestehe. Die Tochter der Beschwerdeführer gehöre zweifelsfrei zum Haushalt der Beschwerdeführerin. Die einheitliche Wirtschaftsführung der Beschwerdeführerin und deren Tochter verlagere…
…dahingestellt bleiben. Denn nach der Rechtsprechung des OGH ist in Fällen, in denen Personenidentität des Grundstückseigentümers mit dem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer der erbauenden Kapitalgesellschaft (Ein-Mann-GmbH) besteht, auch bei einem von vornherein zeitlich begrenzten Grundnutzungsverhältnis eine mangelnde Belassungsabsicht der erbauenden Kapitalgesellschaft nach außen objektiv…
…G.P.C., Betreiberin eines Restaurants in Triest, ausfindig machbar gewesen. Allerdings sei eine Personenidentität trotz Namensidentität nicht erwiesen. Ermittlungen im Ausland seien für das Finanzamt nur sehr eingeschränkt möglich. Eventuell würde ein Amtshilfeersuchen bei den italienischen Behörden zu einem Ergebnis führen, was jedoch einige…
…3, 4): Es seien notwendige Betriebsmittel in der OG verfügbar (KFZ, Sozialversicherungsbeiträge, Zahlung sonstiger Kosten) Es gebe keine Personenidentität zwischen den Geschäftsführern der operativen Gesellschaften mbH und den Mitunternehmern der OG. Es bestehe eine einwandfreie, schriftlich dokumentierte Vertragsgestaltung, die seit 2006 durchgängig verfolgt werde (S…
…R**** A****. Diese Personenidentität hat zur Folge, dass die T**** Privatstiftung zu jedem Zeitpunkt über denselben Wissensstand verfügte wie die Beschwerdeführerin. Die K****-Anleihe und der Lombardkredit der C****-Bank wurden in der Bilanz der T**** Privatstiftung in voller Höhe ausgewiesen. Einwände oder Maßnahmen der…
…Zahlung sonstiger Kosten, wie z.B. Sozialversicherungsbeiträge). Es gebe keine Personenidentität zwischen den Geschäftsführern der GmbH und den Mitunternehmern der OG. Die vertragsrechtliche Gestaltung bestehe mit 6 Unternehmen; es sei eine jederzeitige Tätigkeit am freien Markt möglich, sofern freie Kapazitäten vorlägen. Es bestehe eine einwandfreie…
…Die diesen zugrundeliegenden Leistungen seien genauso auch an andere Architekten und Dienstleister permanent ausgelagert worden. Der Umstand der Personenidentität zwischen Eigentümern und Dienstleistern führe nicht dazu, in deren Leistungen einen Ausfluss der Geschäftsführertätigkeit zu sehen. Der Verwaltungsgerichtshof habe im Erkenntnis vom 21.11.2013 (2012…
…im Wesentlichen mit der Begründung, als keine Eingliederung in den wirtschaftlichen Organismus vorläge, die OG über eigene Betriebsmittel verfüge, keinerlei Personenidentität zwischen den Geschäftsführern der operativen Gesellschaften und den Mitunternehmern der OG bestünde, vertragsrechtliche Gestaltungen mit sechs weiteren Unternehmungen bestünden und eine jederzeitige Tätigkeit am…
…im Wesentlichen mit der Begründung, als keine Eingliederung in den wirtschaftlichen Organismus vorläge, die OG über eigene Betriebsmittel verfüge, keinerlei Personenidentität zwischen den Geschäftsführern der operativen Gesellschaften und den Mitunternehmern der OG bestünde, vertragsrechtliche Gestaltungen mit sechs weiteren Unternehmungen bestünden und eine jederzeitige Tätigkeit am…
…im Wesentlichen mit der Begründung, als keine Eingliederung in den wirtschaftlichen Organismus vorläge, die OG über eigene Betriebsmittel verfüge, keinerlei Personenidentität zwischen den Geschäftsführern der operativen Gesellschaften und den Mitunternehmern der OG bestünde, vertragsrechtliche Gestaltungen mit sechs weiteren Unternehmungen bestünden und eine jederzeitige Tätigkeit am…
…im Wesentlichen mit der Begründung, als keine Eingliederung in den wirtschaftlichen Organismus vorläge, die OG über eigene Betriebsmittel verfüge, keinerlei Personenidentität zwischen den Geschäftsführern der operativen Gesellschaften und den Mitunternehmern der OG bestünde, vertragsrechtliche Gestaltungen mit sechs weiteren Unternehmungen bestünden und eine jederzeitige Tätigkeit am…
…im Wesentlichen mit der Begründung, als keine Eingliederung in den wirtschaftlichen Organismus vorläge, die OG über eigene Betriebsmittel verfüge, keinerlei Personenidentität zwischen den Geschäftsführern der operativen Gesellschaften und den Mitunternehmern der OG bestünde, vertragsrechtliche Gestaltungen mit sechs weiteren Unternehmungen bestünden und eine jederzeitige Tätigkeit am…
…im Wesentlichen mit der Begründung, als keine Eingliederung in den wirtschaftlichen Organismus vorläge, die OG über eigene Betriebsmittel verfüge, keinerlei Personenidentität zwischen den Geschäftsführern der operativen Gesellschaften und den Mitunternehmern der OG bestünde, vertragsrechtliche Gestaltungen mit sechs weiteren Unternehmungen bestünden und eine jederzeitige Tätigkeit am…
…im Wesentlichen mit der Begründung, als keine Eingliederung in den wirtschaftlichen Organismus vorläge, die OG über eigene Betriebsmittel verfüge, keinerlei Personenidentität zwischen den Geschäftsführern der operativen Gesellschaften und den Mitunternehmern der OG bestünde, vertragsrechtliche Gestaltungen mit sechs weiteren Unternehmungen bestünden und eine jederzeitige Tätigkeit am…