…das Aufgeben des "Familienwohnsitzes" an. 8. Das Bundesfinanzgericht zieht nicht in Zweifel, dass zwischen der Bf. und Herrn E in den Beschwerdejahren eine gewisse Partnerschaft vorgelegen hat, die in regelmäßigen Besuchen durch die Bf. mündete. Ein Familienwohnsitz einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft erfordert allerdings ebenso wie bei…
…am ***25***) gehabt hätte. Beweismittel: ZMR-Auszüge Stellungnahme: Die Ausführungen im Vorlageantrag, wonach die Beschwerdeführerin keine Ehe oder Partnerschaft führe und es keinen anderen Partener geben würde, seien in der Gegenwartsform gehalten und würden sich daher auf das Datum des Vorlageantrages beziehen (18.7.2022)…
…als Bemessungsgrundlage der Grundstückswert in Höhe von € 48.882,66 bekanntgegeben wurde. Überdies wurden die Vergleichsausfertigung vom ***4***2022 (Zahl ***5*** des Bezirksgerichts ***6***) betreffend die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft der Vertragsparteien, ein Auszug über die Namensführung des Standesamtes ***14*** vom 10.4.2024…
…dass der Beschwerdeführer seit 1. September 2024 mit der Kindsmutter (Kindsmutter) in einer Partnerschaft lebe und änderte den angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2024 dahingehend ab, dass der halbe Familienbonus plus für das Kind Kind I für die Monate September bis Dezember 2024 in Höhe von 116,68…
…in Österreich in 2015 weder über einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt. Er war im Beschwerdejahr weder verheiratet, noch lebte er in einer Partnerschaft und hatte keine Kinder. Er bezog in 2015 ausschließlich Einkünfte aus einer Pension aus einer früheren Tätigkeit im Bundesdienst. 2…
…durch ihren ausgewiesenen Rechtsvertreter, fristgerecht Berufung. Sie beantragte die ersatzlose Aufhebung des bekämpften Bescheides. Es seien im Zeitpunkt der Unterfertigung des verfahrensgegenständlichen Partnerschafts-und Ehevertrages keine Ansprüche vorgelegen, die hätten bereinigt werden können, da zu diesem Zeitpunkt die Vertragspartner die Ehe noch nicht geschlossen hatten…
…mit der Familienbeihilfe) bezogen haben. Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag steht dann zu, wenn ein Pensionsbezieher mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft lebt und von seinem Ehegatten/eingetragenen Partner nicht dauernd getrennt lebt. Da diese Voraussetzungen in Ihrem Fall nicht zutreffen…
…ihre zu versteuernden Pensionseinkünfte hätten 2017 14.567,64 Euro betragen. Sie sei seit 2015 geschieden und lebe seither in keiner Ehe oder eingetragenen Partnerschaft. Aus diesem Grund lägen die Voraussetzungen für die Gewährung des erhöhten Pensionistenabsatzbetrages nicht vor. Über die Beschwerde wurde erwogen: Folgender…
…Alleinverdienerabsetzbetrag berücksichtigt. Die gegen diesen Bescheid eingebrachte Berufung wurde abgewiesen. Im Vorlageantrag teilte der Beschwerdeführer mit, seit Anfang 2009 mit seiner Lebensgefährtin in einer Partnerschaft zu leben. Im Jänner 2011 sei der gemeinsame Sohn geboren worden. Eine Prüfung der Angaben des Beschwerdeführers durch das Finanzamt…
…des § 98 ABGB) ebenso wie die sonstigen Aufwendungen zur Abgeltung familienhafter Mitarbeit nicht abzugsfähig sind. Helfen Ehepartner im Betrieb des Ehepartners mit, tun sie dies im Regelfall aus partnerschaftlicher Solidarität. Lässt der Ehepartner dem helfenden Ehepartner dafür etwas zukommen, entspringt dies idR Dankbarkeit und Anstand…
…nicht berücksichtigt werden. Den Alleinverdienerabsetzbetrag haben wir nicht berücksichtigt. Der Grund: Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht Personen in eheähnlicher Gemeinschaft nur unter diesen Voraussetzungen zu: Die Partnerschaft besteht im Kalenderjahr länger als 6 Monate Einer der Partner bezieht für ein Kind länger als 6 Monate den Kinderabsetzbetrag…
…3 leg cit ist eine Person, mit der der Familienbeihilfen-berechtigte verheiratet ist, eine eingetragene Partnerschaft nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz - EPG begründet hat oder für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in einer Lebensgemeinschaft lebt. […]. Im Hinblick darauf, dass der Beschwerdeführer im Veranlagungsjahr…
…des § 26a GGG zählenden Personenkreis gilt gemäß § 7 Abs 1 Z 1 lit c GrEStG als unentgeltlich. Zum Familienverband gehören Ehegatten oder eingetragene Partner während aufrechter Ehe (Partnerschaft) oder iZm der Auflösung der Ehe (Partnerschaft), Lebensgefährten, sofern die Lebensgefährten einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben oder hatten…
…2014 § 4 Abs 1 Z 1 der Pendlerverordnung vor, dass der Familienwohnsitz dort liegt, wo ein in (Ehe)Partnerschaft lebender Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Bindungen und einen Hausstand hat, wobei als Hausstand (Abs 2 leg cit) der Besitz einer Wohnung gilt, die seinen Lebensbedürfnissen entspricht…
…und Nachweise im Rahmen der Beweiswürdigung (§ 167 Abs 2 BAO) zu beurteilen. Im gegenständlichen Fall wurde der Anwartschaftsvertrag am 10.05.2017 unterschrieben und die Partnerschaft mit 31.10.2017 (Datum der Aufgabe des gemeinsamen Hauptwohnsitzes) aufgelöst. Am 28.01.2020 wurde der Wohnungseigentumsvertrag unterschrieben…
…sollen, sofern sie nur jemals einen gemeinsamen Hauptwohnsitz gehabt haben, ist gesetzlich nicht gedeckt. Eine solche extensive Auslegung würde zu einer Begünstigung von Lebensgemeinschaften gegenüber Ehen und Partnerschaften führen, die als systemwidrig einzustufen ist. Durch Aufnahme der Gruppe der Lebensgefährten in den begünstigten Personenkreis des …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch PZP Paar Zwanzger Praschl-Bichler Rechtsanwälte Partnerschaft, Argentinierstraße 21 Tür 10, 1040 Wien, über die Beschwerden vom 8. Oktober 2025 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgeric ht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch PZP Paar Zwanzger Praschl-Bichler Rechtsanwälte Partnerschaft, Argentinierstraße 21 Tür 10, 1040 Wien, über die Beschwerden vom 11. September 2025 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch PARLAW Rechtsanwalts-Partnerschaft, Hegelgasse 19 Tür 5+6, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 17. Oktober 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. Oktober…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin ***Ri*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Dr. Roland Gabl Rechtsanwalts- Kommandit-Partnerschaft, Museumstraße 31a, 4020 Linz, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG), über die…