…der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 2. Juni 2025 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 28. Mai 2025 betreffend zwei Ordnungsstrafen, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an…
…das Einkommensteuerverfahren 2021) eine Ordnungsstrafe in Höhe von 200,00 Euro verhängt. II. Über den Beschwerdeführer wird gemäß § 112 Abs. 3 BAO wegen beleidigender Schreibweise in der Beschwerde vom 23. August 2023 (betreffend das Einkommen-steuerverfahren 2022) eine weitere Ordnungsstrafe in Höhe von 400,00…
…zufolge § 56 Abs. 2 FinStrG - nur bedeuten, dass anstelle einer Abgabenbehörde eine Finanzstrafbehörde mit der Einhebung und zwangsweisen Einbringung zu beauftragen ist, zumal die Einhebung von Zwangs- und Ordnungstrafen im Finanzstrafverfahren gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG der Finanzstrafbehörde obliegt. Wäre hingegen eine Abgabenbehörde zu beauftragen…
Bei der Registrierkasse kam es zu Schwierigkeiten bei der Erfassung des AES Schlüssels. Die Unterlagen hätte der Beschuldigte rechtzeitig gebracht. Die Verhandlungsleiterin weist darauf hin, dass die Schlussbesprechung am 25.6.2018 stattgefunden hat, die Kasse jedoch erst ein Jahr später (5.6.2019) über…
§ 6. (1) Übersteigt die Abstellzeit fünfzehn Minuten, ist für die elektronischen Parkscheine ein Entgelt zu entrichten. Dieses wird durch die Verordnung des Wiener Gemeinderates, mit der für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen die Entrichtung einer Abgabe vorgeschrieben wird (Parkometerabgabeverordnung), festgesetzt. (2) Zur Entrichtung…
lm Falle der Uneinbringlichkeit ist gemäß § 16 Abs. 1 Wiener Gebrauchsabgabegesetz 1966 eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen festzusetzen. Die Ersatzfreiheitsstrafe entspricht ebenfalls dem festgestellten Verschulden des Beschuldigten in der Vernachlässigung abgabenrechtlicher Verpflichtungen der durch ihn vertretenen Gesellschaft. In jedem Straferkenntnis ist gemäß § 64…
Für das Verwaltungsstrafverfahren gilt beim Zusammentreffen mehrerer Verwaltungsübertretungen, anders als im gerichtlichen Strafverfahren, nach § 22 Abs 2 erster Satz VStG das Kumulationsprinzip. Danach ist grundsätzlich jede gesetzwidrige Einzelhandlung, durch die der Tatbestand verwirklicht wird, als Verwaltungsübertretung zu bestrafen (VwGH 14.9.2020, Ra 2020/02…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Ing. ***1*** ***2***, ***3***, ***4***/***5***/***6***, vom 17. Juni 2021 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung, 1200 Wien, Dresdner Straße 81-85…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde der Sabine R*****, *****Adresse*****, vom 10 3. 2015 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 Parkraumüberwachung, 1200 Wien, Dresdner Straße 81-85, vom 25. 2. 2015…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Deutschland, vom 17. November 2022, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 4. November 2022, GZ. MA67/Zahl/2022, wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri über die Beschwerden des K vom 28.3.2014 und 7. Mai 2014 gegen die Straferkenntnisse des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung…
Bei der Strafbemessung war gemäß § 19 VStG zu berücksichtigen, dass ein öffentliches Interesse an der ordnungsgemäßen und fristgerechten Abgabenentrichtung - und dem vorgelagert - am vorschriftsgemäßen Aktivieren eines elektronischen Parkscheines und Verweilen beim Fahrzeug bis zur Bestätigung besteht. Wird die Bestätigung nicht beim Fahrzeug abgewartet, ist nicht…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. N über die Bescheidbeschwerden im Schritsatz vom c Juni 2014 des Bf., gegen nachfolgend genannte Straferkenntnisse betreffend Nichterfüllung der Lenkerauskunft, Übertetung gemäß §§ 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter RI in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/2005, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006, Landesgesetzblatt für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Seywald in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/2005, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 14. Dezember 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. Dezember 2025 betreffend Ordnungsstrafen 2025 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision…
…die Pfändungsgebühren, die Barauslagenersätze und die Zwangs-/Mutwillens-/Ordnungsstrafen mangels alternativer Zuordnungsmöglichkeit im Verhältnis zwischen Einkommen- und Umsatzsteuer aufzuteilen seien, werden von der Summe der Pfändungsgebühren (7.077,04 €), der Barauslagenersätze (26,97 €) und der Zwangs-/Mutwillens-/Ordnungsstrafen (965,35 €), ds 8…
…Darin wurden aushaftende Abgabenschuldigkeiten an Einkommensteuer, Vermögensteuer, Säumniszuschlägen, Verspätungszuschlägen, Zwangs- und Ordnungsstrafen, Umsatzsteuer, Pfändungsgebühren und Anspruchszinsen aus dem Zeitraum von 1982 bis 2001 in der Höhe von insgesamt € 30.697,02 aufgelistet. Zudem wurde ausgeführt, es sei die Einbringlichmachung des Abgabenrückstandes wegen gesetzter Unterbrechungshandlungen…
Die Einwendungen des Beschwerdeführers waren daher nicht geeignet, der Beschwerde zum Erfolg zu verhelfen. Die objektive Tatseite der angelasteten Verwaltungsübertretung ist zweifelsfrei gegeben. Gemäß § 5 Abs. 1 VStG genügt, wenn eine Verwaltungsvorschrift über das Verschulden nicht anderes bestimmt, zur Strafbarkeit fahrlässiges Verhalten. Die den Straftatbestand…
Gemäß § 19 Abs. 1 VStG sind Grundlage für die Bemessung der Strafe die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat. Gemäß § 19 Abs. 2 VStG sind die nach dem Zweck der Strafdrohung in Betracht kommenden Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit…