…erschienen, die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft zu bestätigen. Mit diesen Feststellungen wurde eine Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben nicht dargelegt. Nicht der Bf. hat die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft nachzuweisen, sondern das Finanzamt die objektive Uneinbringlichkeit der Abgaben (und nicht nur Erschwernisse bei der Einbringung) festzustellen. Unbestritten ist…
…maßgebliche Geschäftsanschrift verfüge. Der Bf war vom 3. Oktober 2016 bis 20. Oktober 2017 als gewerberechtlicher Geschäftsführer der M GmbH eingetragen. 3. Die objektive Uneinbringlichkeit der aushaftenden Abgabenschulden im Zeitpunkt der Haftungsinanspruchnahme des Bf wurde nicht hinreichend festgestellt. III. Beweiswürdigung, Rechtslage und Erwägungen 1. Gemäß …
…den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden könnten. Die Haftung gemäß § 9 BAO sei eine Ausfallshaftung und setze die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Uneinbringlichkeit liege vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos gewesen seien oder voraussichtlich erfolglos wären. Die Haftung…
…24.2.1997, 96/17/0066). Voraussetzung ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 3.7.1996, 96/13/0025). Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (VwGH 26.5.2004, 99/14/0218…
…Ausfallshaftung (z.B. VwGH 29.05.2001, 99/14/0277) wobei die Voraussetzung die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden ist, Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären. Tatsächlich wurden seitens der Abgabensicherung diesbezüglich keine Maßnahmen durchgeführt, es wurde vielmehr…
…98/15/0129). Die Uneinbringlichkeit bei der GmbH-2 (Anmerkung: gemeint wohl GmbH-1 ) stehe objektiv fest und werde auch nicht bestritten. Die finanziellen Mittel seien ab der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit insoweit an alle Gläubiger zu verteilen, als jeder einen aliquoten Betrag im Verhältnis der…
…eine Ausfallshaftung (vgl. z.B. VwGH 28.4.2011, 2011/16/0082). Voraussetzung für eine Haftungsinanspruchnahme ist die objektive Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten im Zeitpunkt der Haftungsinanspruchnahme, die dann vorliegt, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (vgl. z.B. VwGH 8.7.2009…
…Von einer Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden bei der Primärschuldnerin kann nicht ausgegangen werden, wenn zwar Abgabenausfall möglich ist, dieser jedoch in keiner Weise feststeht. Ein voraussichtlicher Abgabenausfall ist nicht Tatbestand der Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO. Lediglich die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt…
…laufen. Uneinbringlichkeit der Abgaben nach Insolvenzverfahren: Die Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO ist eine Ausfallshaftung (VwGH 24.2.1997, 96/17/0066). Voraussetzung ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 3.7.1996, 96/13/0025). Uneinbringlichkeit…
…ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 3.7.1996, 96/13/0025). Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (VwGH 26.5.2004, 99/14/0218). Im gegenständlichen Fall steht die Uneinbringlichkeit fest…
…2. Zur Uneinbringlichkeit der Abgaben Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung und setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus (VwGH 22.9.1999, 96/15/0049). Die objektive Uneinbringlichkeit der verfahrensgegenständlichen Abgaben steht zweifelsfrei fest, da…
…Februar 2016 hingewiesen. Die Haftung des § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung, welche die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben bei der Primärschuldnerin im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraussetzt. Diese Tatbestandsvoraussetzung ist im Beschwerdefall grundsätzlich gegeben, weil die Primärschuldnerin nach den unwidersprochen gebliebenen Feststellungen der belangten…
…der Pflichtverletzung - Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit der Abgaben (Kausalität) Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen Die Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO ist eine Ausfallshaftung (VwGH 24.2.1997, 96/17/0066). Voraussetzung ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden…
…2022) wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen angeführt, dass Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Haftenden die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben sei und eine Uneinbringlichkeit bereits dann anzunehmen sei, wenn im Laufe des Insolvenzverfahrens feststeht, dass die Agabenforderung mangels Vermögens nicht…
…die Frage über das Bestehen des diesbezüglichen Abgabenanspruches im Rahmen des Verfahrens nach § 248 BAO zu klären sein werde. Unter Hinweis auf die Rechtsprechung wurde vorgebracht, dass eine Haftungsinanspruchnahme die objektive Uneinbringlichkeit bei allen Gesamtschuldnern voraussetze, weil die Haftung nach § 9 BAO eine Ausfallshaftung sei…
…die Frage über das Bestehen des diesbezüglichen Abgabenanspruches im Rahmen eines Verfahrens nach § 248 BAO zu klären sein werde. Unter Hinweis auf die Rechtsprechung wurde vorgebracht, dass eine Haftungsinanspruchnahme die objektive Uneinbringlichkeit bei allen Gesamtschuldnern voraussetze, weil die Haftung nach § 9 BAO eine Ausfallshaftung sei…
…RV/7103107/2023). Uneinbringlichkeit Die Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO ist eine Ausfallshaftung (VwGH 24.2.1997, 96/17/0066). Voraussetzung ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 3.7.1996, 96/13/0025). Uneinbringlichkeit liegt vor…
…davor fälligen Kapitalertragsteuern. Uneinbringlichkeit Die Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO ist eine Ausfallshaftung (VwGH 24.2.1997, 96/17/0066). Voraussetzung ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 3.7.1996, 96/13/0025). Uneinbringlichkeit liegt vor…
…Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die objektive Uneinbringlichkeit der entsprechenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 03.07.1996, 96/13/0025), die Stellung als Vertreter, dessen schuldhafte Pflichtverletzung sowie die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit sind (VwGH 10.11.1993, 91/13/0181…
…96/15/0049). Die objektive Uneinbringlichkeit der verfahrensgegenständlichen Abgaben durch den rechtskräftigen Abschluss des Konkursverfahrens vom ***32***.2016 fest. Auch wenn der BF in der mündlichen Verhandlung vom 01.06.2023 bekräftigte, dass die Uneinbringlichkeit aus seiner Sicht schon lange vor der Konkurseröffnung bestand (2010…