…des Inkrafttretens bereits abgelaufene Veranlagungsjahre zu beziehen, denn nach Rechtsprechung und Lehre (vgl. VwGH 12.12.2007, 2006/15/0004; Stoll, BAO-Kommentar, 62) können Normen des Verfahrensrechts auch auf Verfahrensschritte angewendet werden, die Zeiträume vor dem Inkrafttreten der Norm betreffen." 4. Zur Anwendbarkeit des…
…4 Abs 2 Z 2 EStG idF des AbgÄG 2012 mit 1.1.2013 in Kraft und ist erstmals auf Fehler anzuwenden, die Veranlagungszeiträume ab 2003 betreffen. Nach einhelliger Lehre und ständiger Rechtsprechung gilt der Grundsatz: Während Normen des Verfahrensrechtes auch für Verfahrensschritte Anwendung finden…
…fristgerecht Beschwerde erhoben wird. Wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung (zuletzt Ra 2019/13/0111 vom 23. Juni 2021) judiziert, sind verfahrensrechtliche Bestimmungen (Normen des Verfahrensrechts) im Allgemeinen ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens auch auf Sachverhalte bzw. Rechtsvorgänge anzuwenden, die sich davor ereignet haben (vgl…
…worden zu sein. Beim Institut der Wiederaufnahme handle es sich lediglich um Normen des Verfahrensrechts, die so auszulegen seien, dass "die Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren für die Kalenderjahre 2012 bis 2017 möglich ist und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gewährleistet ist". Des Weiteren führte er aus, dass …
…Zur Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Einkommensteuer 1996, 1997, 1998, 1999, 2000, 2001 und 2002 Die Bestimmungen über die Wiederaufnahme sind keine Normen des materiellen Rechts, sondern des Verfahrensrechts. Bei Änderungen verfahrensrechtlicher Rechtsvorschriften ist im Allgemeinen das neue Recht ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens anzuwenden…
… 304 (und auch § 207) BAO am 01.01.2005 in Kraft. Die diesbezüglichen Erläuterungen zur Regierungsvorlage lauten: „Zu Z 5 (§ 323): Verjährungsbestimmungen sind Normen des Verfahrensrechts (…). Daher bedeutet ein In-Kraft-Treten von Änderungen solcher Bestimmungen, dass ab In-Kraft-Treten grundsätzlich die neue…
…hat also aufgrund des entstandenen Abgabenanspruches einen Bescheid zu erlassen. Im Hinblick auf die für das Jahr 2008 eingetretene Verjährung ist dem in der mündlichen Verhandlung vorgebrachten Argument des Beschwerdeführers insoweit zuzustimmen, dass die Verjährungsbestimmungen keine Normen des materiellen Rechts, sondern solche des Verfahrensrechts sind…
…folgendes: Während Normen des Verfahrensrechtes auch für Verfahrensschritte Anwendung finden, die sich auf vor dem Inkrafttreten verwirklichte Sachverhalte beziehen (VwGH 12.12.2007, 2006/15/0004; Stoll, BAO Kommentar, 62), erfassen materielle Abgabengesetze grundsätzlich erst Tatbestände, die sich ab dem Inkrafttreten verwirklichen. Die Bestimmung des …
…Ritz, BAO, 4. Auflage, Tz 42 zu § 209, und den dort zitierten Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofs sind abgabenrechtliche Verjährungsbestimmungen Normen des Verfahrensrechts (z.B. VwGH vom 22.09.1989, 87/17/0271; VwGH vom 30.04.2003, 2002/16/0076; VwGH vom 16.12.2004, 2004…
…es zulässig, die Anwendung der Bestimmung auch auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits abgelaufene Veranlagungsjahre zu beziehen, denn nach Rechtsprechung und Lehre (vgl. VwGH 12.12.2007, 2006/15/0004; Stoll, BAO-Kommentar, 62) können Normen des Verfahrensrechts auch auf Verfahrensschritte angewendet werden, die Zeiträume…
…Verjährungsbestimmungen Normen des Verfahrensrechts (VwGH 22. 9. 1989, 87/17/0271) sind, hat eine Änderung solcher Bestimmungen zur Folge, dass ab lnkrafttreten grundsätzlich die neue Rechtslage auch dann anzuwenden ist, wenn die betreffenden Abgabenansprüche vor dem ln-Kraft-Treten entstanden sind. Nach der Rechtsprechung des…
…Frage, in welcher Fassung die Verjährungsbestimmungen anzuwenden sind, ist zu beachten, dass abgabenrechtliche Verjährungsbestimmungen Normen des Verfahrensrechts sind, bei denen es nicht auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches, sondern auf die im Zeitpunkt von dessen Durchsetzung gegebenen Verhältnisse ankommt (Vgl. Ritz, BAO…
…Veranlagungen früherer Abgabenjahre? Den ErlRV ist hiezu nichts zu entnehmen. Es gilt allerdings in einhelliger Lehre und stRsp der Grundsatz: Während Normen des Verfahrensrechts auch für Verfahrensschritte Anwendung finden, die sich auf vor dem Inkrafttreten verwirklichte Sachverhalte beziehen (VwGH 12.12.2007, 2006/15/0004…
…die Möglichkeit nehmen, bislang nicht berücksichtigte aber notwendige Korrekturen des berichtigten Bescheides (fristgerecht) zu erwirken. § 300 BAO nimmt dem FA nicht die Kompetenz, einen gem. § 293b BAO berichtigten Bescheid nach Maßgabe des Verfahrensrechts abzuändern oder aufzuheben. Damit verfügte es hier über die Kompetenz zur Aufhebung…
…können die Gründe für Unbilligkeiten in der Einhebung auch solche sein, die in den unmittelbar vorhergehenden Stufen des Erhebungsverfahrens ihre Wurzeln haben. Dies ist vor allem dann gegeben, wenn verfahrensrechtsbedingt aus nicht vom Abgabepflichtigen zu verantwortenden Gründen, zu dieser Wurzel der Unbilligkeit nicht (nicht mehr)…
…daraus hervor, dass das Datum des genannten "Bescheides" sogar vor dem 23. Dezember 2002, an dem der Bericht über die Außenprüfung erstellt wurde, liegt. Welches Schriftstück hier wirklich gemeint war, konnte auch das FA nicht mehr aufklären. Verfahrensrechtlich wäre es hier damit notwendig gewesen, schon…
…Verfahrensrechtes auf dem Spiel stehen bzw wenn die in der angefochtenen Entscheidung getroffene Beurteilung grob fehlerhaft erfolgt wäre und zu einem die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Ergebnis geführt hätte (VwGH 22.12.2015, Ra 2015/06/0111). Ist die Rechtslage nach den in Betracht kommenden Normen…
… D. Rechtslage, rechtliche Würdigung und Entscheidung: D.1. In dieser Beschwerdesache sind die Verjährungsbestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden. Die Verjährungsbestimmungen sind Normen des Verfahrensrechtes (VwGH 22.09.1989, 87/17/0271); werden sie geändert, ist die neue Rechtslage auch dann ab ihrem Inkrafttreten anzuwenden, wenn der…
…folgenden im Beschwerdefall anzuwendenden Normen der BAO um verfahrensrechtliche Bestimmungen handelt. Bei Änderungen prozessualer Rechtsvorschriften ist das neue Recht ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens anzuwenden und zwar auch auf solche Rechtsvorgänge - wie im Beschwerdefall -, die sich vor dem Inkrafttreten des neuen Verfahrensrechts ereignet haben (vgl…
…Ebene trifft jedoch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes keine (vom innerstaatlichen Recht abweichende) Aussage zum verfahrensrechtlichen Verhältnis dieses die Ermächtigung zur Durchbrechung jedenfalls der Bestandskraft beinhaltenden Rechtsbehelfes zu anderen verfahrensrechtlichen Normen wie der Verjährung, auch der absoluten Verjährung. Nach Ansicht des Gerichtes hätte aber diese weitergehende…