…österr. Quellensteuer grundsätzlich nicht in Betracht. Eine Doppelnichtbesteuerung oder Niedrigbesteuerung entspricht weder dem Ziel und Zweck der mit Österreich vereinbarten Doppelbesteuerungsabkommen noch ist das ein aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht erwünschtes Ergebnis. Bei einer vollständigen Rückerstattung der österr. Quellensteuer an eine generell steuerbefreite Investmentgesellschaft (wie die Bf…
…eine Doppelbesteuerung zu beseitigen, ohne Möglichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung (unter anderem durch missbräuchliche Gestaltungen mit dem Ziel des Erhalts von in diesem Abkommen vorgesehenen Erleichterungen zum mittelbaren Nutzen von in Drittstaaten oder -gebieten ansässigen Personen) zu schaffen, SIND ÜBEREINGEKOMMEN WIE…
…Präambel des DBA-Malta gestützt, die als Ziel dieses Abkommens explizit nicht nur die Beseitigung der Doppelbesteuerung, sondern auch die Notwendigkeit der Vermeidung der Nicht- oder Niedrigbesteuerung vorsieht. Dementsprechend ist der auszulegenden DBA-Bestimmung unter mehreren möglichen Interpretationen derjenige Sinn beizumessen, welcher ihre effektive Anwendung…
…ebenso für die Jahre 2019 und 2020. Ohne den Verlustausgleich im Jahr 2018 wäre auch in diesem Jahr eine Niedrigbesteuerung eingetreten. Somit müssen nach Ansicht der Ap die Zinsaufwendungen auch im Jahr 2018 hinzugerechnet werden. Eine Stellungnahme sowohl von der steuerlichen Vertretung als auch der…
…Die Versagung der Abzugsfähigkeit darf weiters nur insoweit eingeschränkt werden, als die Zinsen im Empfängerstaat auch tatsächlich von der Niedrigbesteuerung aufgrund eines besonderen Steuerregimes (schädliche Steuerbegünstigung) profitieren. Im Falle einer Verlustsituation kann von einer vollen Abzugsfähigkeit der Zinsen ausgegangen werden. Aufgrund dieser Beurteilung ist - selbst…
…Vermeidung von Nichtbesteuerung auf die Vermeidung von Niedrigbesteuerung Bezug genommen. Dasselbe gilt für den Gesetzgeber im Rahmen der Normierung der Verordnungsermächtigung in § 3a Abs. 16 UStG. Schließlich sind sowohl im internationalen Steuerrecht als auch im österreichischen Steuerrecht Regelungen, die auf eine Niedrigbesteuerung im Ausland abstellen…
…Präambel des DBA-Malta gestützt, die als Ziel dieses Abkommens explizit nicht nur die Beseitigung der Doppelbesteuerung, sondern auch die Notwendigkeit der Vermeidung der Nicht- oder Niedrigbesteuerung vorsieht. Dementsprechend ist der auszulegenden DBA-Bestimmung unter mehreren möglichen Interpretationen derjenige Sinn beizumessen, welcher ihre effektive Anwendung…
…Möglichkeit zu einer Replik. Der Richter wies auf das Erkenntnis VfGH 13.3.2003, G 334/02 hin, stellte für den Fall der Anwendung der nF die Niedrigbesteuerungs- und Passivgesellschaftsproblematik des § 10 Abs. 4 KStG 1988 dar und gab der Bf. Gelegenheit sich dazu zu…
…die Zahlungsflüsse aufgrund der Abschirmwirkung des § 10 Abs. 4 KStG 1988 (Niedrigbesteuerung und Passivgesellschaft - siehe unten) bei der Zwischenholding der österreichischen Körperschaftsteuer zu unterziehen gewesen. Allerdings wäre es hier (über Antrag) zur gleichen Anrechnung der ausländischen Körperschaftsteuer gekommen, wie sie nach der nF möglich ist…
…Kommission betonte Ungleichbehandlung beseitige und andererseits den mit den bisherigen Bestimmungen verfolgten Zielen Rechnung trage. Das neue Konzept basiere daher im Wesentlichen auf einer nunmehr formalrechtlichen Anknüpfung an den Investmentfondsbegriff, werde aber zusätzlich an Missbrauchsvermeidungsvorschriften (Niedrigbesteuerung im Ausland) gekoppelt. Seitens der Kommission sei signalisiert worden…
…von ihrem Wahlrecht auf Einkommensteuerbefreiung Gebrauch gemacht hat, sodass ein Besteuerungsverzicht des Quellenstaates in jenen Fällen zu einer Nichtbesteuerung oder Niedrigbesteuerung führt, in denen der Ansässigkeitsstaat der Anteilsinhaber (das sind nicht nur die USA) die ausgeschütteten Fondserträge nicht oder nur niedrig besteuert. Die Gleichbehandlung von…
…Ausland gewähren. Als typische Kennzeichen einer „klassischen Steueroase“ können folgende Merkmale angeführt werden: Steuerfreiheit bzw. Niedrigbesteuerung für alle Einkünfte und Vermögenswerte oder bestimmte Teile davon. Ein ausgeprägtes Bank- und Geschäftsgeheimnis; mitunter sogar Befreiung von Erstellung von Jahresabschlüssen. Keine oder geringe Devisenkontrolle. Erhöhte Bedeutung des Bankenapparates…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde der Bf., geb. GebDatum, D-PLZ1 P., Adresse1, vormals: 1xxx Wien, Siebensterngasse 30, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des A B, Adresse_Ö, vom 10.3.2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf-Platz 2, vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des ***[1]*** ***[2]***, ***[3]*** ***[4]***, ***[5]***, vertreten durch Stöger & Partner Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH, 3580 Horn, Riedenburgstraße 3, im Beschwerdeverfahren auch durch Quintax, gerlich-fischer-kopp steuerberatungsgmbh…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Halbwachs Schmitt & Partner STB, Mariahilfer Straße 126/24, 1070 Wien, über die Beschwerde gegen den Bescheid des ***FA*** vom 12. März 2013, betreffend Körperschaftsteuer 2011 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des ***[1]*** ***[2]***, ***[3]*** ***[4]***, ***[5]***, vertreten durch Stöger & Partner Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH, 3580 Horn, Riedenburgstraße 3, im Beschwerdeverfahren auch durch Quintax, gerlich-fischer-kopp steuerberatungsgmbh…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Mag. Dieter Fröhlich, den Richter Mag. Christian Seywald sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Markus Fischer und Regina Groß über die Bescheidbeschwerde vom 8.03.2021 der ***Bf1***, Steuernummer: ***BF1StNr1***, ***Bf1-Adr*** wohnhaft, vertreten durch Dr…