…von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Wiederaufnahme des Verfahrens zulässig ist sowie das Erfordernis der Darstellung der herangezogenen Wiederaufnahmegründe war…
…diese die vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegründe für die Umsatz- und Einkommensteuer 2014 betreffen: Ergänzung im zweiten Absatz der Pkt 1b der endgültigen NS (gegenüber der am 16.6.2016 an den BF übermittelteten Variante, Pkt. 1c): "... Am 4.12.2014 scheint am Bankkonto der ***5…
…4 BAO hinsichtlich der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2006, 2007, 2008. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Wiederaufnahme des Verfahrens zulässig ist sowie das Erfordernis der Darstellung der herangezogenen Wiederaufnahmegründe war wiederholt Gegenstand höchstgerichtlicher Entscheidungen. Von dieser Rechtsprechung wird nicht abgewichen. Anspruchszinsenbescheide für die Jahre…
…bestritten. Begründung: Für jedermann leicht erkennbar sind nämlich die für die Abweisung herangezogenen Gründe offensichtlich falsch. Entscheidend für das Vorliegen oder Nichtvorliegen neuer Tatsachen ist nämlich nicht die allfällige Möglichkeit einer Antragstellung nach § 299 Abs 1 BAO zur Beseitigung der darauf zu Unrecht einbehaltenen KESt…
…als Wiederaufnahmegründe herangezogen wurden, wurde in der Sache lediglich eine bekämpft, nämlich jene betreffend Teilwertabschreibungen bzw. das Nichtvorliegen der hierfür notwendigen Optionserklärung gemäß § 10 Abs. 3 KStG 1988. Gegen die übrigen Feststellungen wurden von den beschwerdeführenden Parteien keine Einwände erhoben. Stellt man der Erhöhung der…
…die bei Kenntnis ihrer bei Bescheiderlassung gegebenen Existenz und bei Ausschöpfung der damals objektiv vorhandenen Beweismittel einen anders lautenden Bescheid zur Folge haben hätten können (vgl. Stoll, BAO, S. 2923 f.). Vom BFG zu entscheidende "Sache" ist begrenzt durch die von der Abgabenbehörde herangezogenen Wiederaufnahmsgründe…
…2015, 2011/13/0067) ist ausreichend geklärt, dass bei Nichtvorliegen des vom Finanzamt angenommenen Wiederaufnahmegrundes der angefochtene Wiederaufnahmebescheid ersatzlos zu beheben ist. Hingegen ist die Beurteilung, ob Tatsachen neu hervorgekommen und damit der vom Finanzamt herangezogene Neuerungstatbestand gegeben ist, eine auf Sachverhaltsebene abzuklärende Tatfrage. Innsbruck…
…dass bei Nichtvorliegen des vom Finanzamt angenommenen Wiederaufnahmegrundes der angefochtene Wiederaufnahmebescheid ersatzlos zu beheben ist. Hingegen ist die Beurteilung, ob Tatsachen neu hervorgekommen und damit der vom Finanzamt herangezogene Neuerungstatbestand gegeben ist, eine auf Sachverhaltsebene abzuklärende Tatfrage. Der Beschluss über die Gegenstandsloserklärung der Beschwerden gegen…
…um das Nichtvorliegen der der Wiederaufnahmegründe anzunehmen. Die Beschwerdeführer führen zu Recht aus, dass die Änderung der Textziffer 3 des Betriebsprüfungsberichtes ("Die Feststellungen zu Tz 3 werden […] nicht aufrechterhalten") eine Wiederaufnahme nicht rechtfertigen konnte, obwohl diese von der belangten Behörde (weiterhin) als maßgebend für…
…den Beweis eines Wiederaufnahmegrundes - an das Erwiesen-Sein von Tatsachen, die als WA-Gründe in Betracht kommen - sind keine höheren Anforderungen zu stellen als an andere Tatsachen, die der Besteuerung zugrunde zu legen sind. Es ist aber nicht Sache des Abgabepflichtigen, das Nichtvorliegen eines WA…
…2011 die Tauglichkeit der von der belangten Behörde für nämliche Gestion in den Tz 1 bis 6 des BP-Berichtes herangezogenen Wiederaufnahmegründe zu prüfen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es nämlich nicht Sache des Abgabepflichtigen, das Nichtvorliegen eines Wiederaufnahmegrundes nachzuweisen, sondern Aufgabe der Abgabenbehörde…
…der von ihm gegründeten KFT bedient (UFSW 3.4.2013, ZRV/0020-Z1W/12 „drittes Zwischenergebnis", S 10). Es ist daher auch unabhängig von dem Nichtvorliegen eines Wiederaufnahmegrundes die bisherige Vorgehensweise der Berücksichtigung der ungarischen Einkünfte in Österreich unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehaltes (unter Anwendung der…
…das Nichtvorliegen von Wiederaufnahmegründen nachzuweisen, sondern Aufgabe der Abgabenbehörde, die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen seien. Welche Beweismittel genau hervorgekommen seien, die vorher nicht bekannt gewesen seien, werde aber von der…
…das Nichtvorliegen eines Wiederaufnahmegrundes nachzuweisen, sondern Aufgabe der Abgabenbehörde, die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (VwGH 30.9.1987, 87/13/0006). An das Erwiesensein von Tatsachen, die als Wiederaufnahmegründe…
…ist darin keine neu hervorgekommene Tatsache zu erblicken, geht die private Veranlassung doch bereits aus der offen gelegten Wechselerklärung hervor. 10. Es ist nicht Sache des Abgabepflichtigen, das Nichtvorliegen eines Wiederaufnahmegrundes nachzuweisen, sondern Aufgabe der Abgabenbehörde, die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf…
…Wiederaufnahme aus den vom Finanzamt laut Spruch des Bescheides herangezogenen Gründen, demnach jenen wesentlichen Sachverhaltsmomenten, die das Finanzamt als Wiederaufnahmegrund herangezogen hat (VwGH 13.9.2018, Ro 2016/15/0012). Es ist nicht Sache des Abgabepflichtigen, das Nichtvorliegen eines Wiederaufnahmegrundes nachzuweisen, sondern Aufgabe der Abgabenbehörde…
…jedoch für unwesentlich gehalten, so sind solche Umstände keine Wiederaufnahmegründe (vgl. VwGH 08.11.1973, 1428/72). Den Beweis des Wiederaufnahmegrundes hat die Abgabenbehörde zu erbringen, da es nicht Sache des Abgabenpflichtigen ist, das Nichtvorliegen eines Wiederaufnahmegrundes nachzuweisen, sondern Aufgabe der Abgabenbehörde, die von ihr…
…jedoch für unwesentlich gehalten, so sind solche Umstände keine Wiederaufnahmegründe (vgl. VwGH 08.11.1973, 1428/72). Den Beweis des Wiederaufnahmegrundes hat die Abgabenbehörde zu erbringen, da es nicht Sache des Abgabenpflichtigen ist, das Nichtvorliegen eines Wiederaufnahmegrundes nachzuweisen, sondern Aufgabe der Abgabenbehörde, die von ihr…
…Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die gemäß § 305 Abs. 1 BAO für die Entscheidung über die Wiederaufnahme zuständige Behörde. Gemäß § 303 Abs. 4 BAO in der in…
…zu entscheiden hat, nur die Wiederaufnahme aus den vom Finanzamt herangezogenen Gründen, also jene wesentlichen Sachverhaltsmomente, die das Finanzamt als Wiederaufnahmegrund beurteilt hat. Unter Sache in diesem Zusammenhang ist die Angelegenheit zu verstehen, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Abgabenbehörde I. Instanz gebildet…