…und Verhältnisse (vgl. VwGH 18.12.1997, 96/16/0143). Ist eine Schätzung zulässig, so steht die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde im Allgemeinen frei. Ausgehend von obigen Ausführungen ist festzuhalten, dass im Zeitpunkt des Prüfungsverfahrens ob Nichtvorlage von Abgabenerklärungen sowie Jahresabschlüssen einzig und…
…dieser wegen Nichtvorlage von Unterlagen. Im beiliegenden Schreiben (Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens) wird ersichtlich, dass diese Vorschreibung zu Unrecht erfolgt ist und durch die Wiederaufnahme der Abgabenrückstand wegfallen wird. Durch die GPLA-Prüfung wurden die im Jahresabschluss 2010 angeführten Fremdleistungen in Höhe von €…
…a priori zur Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit die Abgabenerklärungen einzureichen. Wenn auch durchaus zu konzedieren ist, dass durch eine mangelnde Mitarbeit der Geschäftsführung und Nichtvorlage von geforderten Unterlagen die Erstellung und Übermittlung der Abgabenerklärungen erschwert ist, war sehr wohl, wie von der belangten Behörde überzeugend dargelegt…
…unabhängig davon, ob die GS-GFin von ihrer Ausbildung oder/und ihrem beruflichen Werdegang her befähigt gewesen wäre, eine solche Tätigkeit durchführen) dem Bundesfinanzgericht nicht vorgelegt. Die GS-GFin war daher für die Bf. nicht im Bereich der eigenbetrieblichen F&E tätig. Unterlagen, aus denen…
…Einreichung von Abgabenerklärungen Hilfeleistung bei Amtshandlungen gemäß § 141 BAO Auskunftserteilungen gemäß § 143 BAO Vorlage von Unterlagen Duldung einer Nachschau bzw. einer Außenprüfung Zeugenaussagen (vgl. Ritz, BAO5, § 111 Tz. 2). Nach § 131 Abs. 1 BAO muss gewährleistet sein, dass auch bei Führung der Bücher und Aufzeichnungen…
…den Wissensstand der Behörde (auf Grund der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen) im jeweiligen Veranlagungsjahr an (vgl. das hg. Erkenntnis vom 29. Juli 2010, 2006/15/0006, mwN). Bei einem verfahrensrechtlichen Bescheid wie dem der Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens von Amts wegen wird die Identität der Sache…
…als Geschäftsführer nicht befrage und dann erkläre er müsse für eine unrichtig festgestellte Umsatzsteuerschuld haften. Der Bf. sei seit Datum nicht mehr Geschäftsführer der Primärschuldnerin und verfüge über keinerlei Unterlagen zum Nachweis der Gleichbehandlung. Aus diesem Grund würde die normalerweise von der Judikatur geforderte Umkehr…
…dass ich Angaben gemacht hätte, die nun bezweifelt werden. Es sind weder die konkreten Zweifel angeführt noch ist eine Begründung zu ersehen. Dem Abgabepflichtigen aufgrund der Nichtvorlage von Kontoauszügen nachweislich die Konteneinschau anzudrohen und damit Zweifel zu begründen, ist nicht ausreichend. Gesetzliche Voraussetzung einer Kontenöffnung…
…glaubhaft zu machen. Bereits mit Ergänzungsersuchen vom 21.01.2020 forderte die Abgabenbehörde den Bf auf Nachweise für die als außergewöhnliche Belastungen beantragten Kosten des Jahres 2017 vorzulegen und wurde er auch darauf hingewiesen, dass eine Anerkennung ohne Vorlage von Unterlagen grundsätzlich nicht möglich ist…
…Höhe von 4.666,07€ (KZ9170) anerkannt. Begründet wurde dies durch das Finanzamt mit der mangelnden Zuordbarkeit der beantragten Parkscheinkosten und Parkgaragengebühren anhand der vorliegenden Unterlagen zu einem bestimmten Geschäftstermin, sodass diese Kosten lediglich zur Hälfte als betrieblich veranlasst berücksichtigt würden. Infolge der Nichtvorlage eines…
…dass Unterlagen und andere Dinge verloren gehen können bzw. unauffindbar seien. Ihm könne eine Mitwirkungspflicht gar nicht treffen, da er gar nicht in der Lage sei, diese Aufforderung des Finanzamtes zu erfüllen. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe von 300 EUR und die Androhung einer weiteren Zwangsstrafe…
…Unterlassen der Vorlage von Grundaufzeichnungen die Schätzungsberechtigung (VwGH 27.02.2014, 2009/15/0212). Ob dem Bf an der Nichtvorlage der erforderlichen Unterlagen ein Verschulden anzulasten war, obwohl er wegen der Eröffnung des Konkursverfahrens zum Zeitpunkt der Prüfung nicht mehr Vertreter der Gesellschaft war und…
…für die Entscheidung über die Beschwerde wesentliche Sachverhalt wurde nicht erhoben und Ermittlungen unterlassen. Die Nichtvorlage von Beilagen (Einnahmen-Ausgabenrechnung) zu den Abgabenerklärungen, deren Vorlage vom Finanzamt nur empfohlen wurde, befreit die belangte Behörde nicht von ihrer Ermittlungspflicht. Wenn die belangte Behörde stattdessen die Bemessungsgrundlagen…
…schätzen, soweit die Abgabenbehörde diese nicht ermitteln oder berechnen kann. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. Wird durch die Nichtvorlage von zweckentsprechenden Unterlagen Anlass zur Schätzung gegeben, hat der Abgabepflichtige etwaige Unsicherheiten, die einer Schätzung immanent sind, hinzunehmen…
…Kauf im Wert von EUR 7.000,00 aus dem Jahr 2015 (27/15) doppelt erfasst worden seien. Die neu hervorgekommenen Tatsachen seien konkretisiert worden. Auch das Ermessen sei entsprechend begründet worden. Reparaturaufträge (=Arbeitsaufträge) seien entgegen den Beschwerdeausführungen Grundaufzeichnungen. Bei Rechnungen zugrundeliegenden Aufzeichnungen und Unterlagen…
…16/0028; VwGH 29.9.2010, 2009/16/0054 ua. - Schätzungsbefugnis des Finanzamtes: (VwGH 21.12.2010, 2009/15/0040 – Schätzung betreffend KÖSt und USt von Wettbüro/Nichtvorlage der Wettscheine [UFS 7.1.2009, RV/1071-L/06 ua]; VwGH 28.5.2008, 2006/15…
…nicht erkennbar.1.2. Körperschaftsteuer Mangels Vorlage von Unterlagen wird gem. oa Prüfbericht geltend gemachten Fremdleistungen der Betriebsausgabenabzug für das gegenständliche Verfahren für die Jahre 2016 und 2017 versagt. Eine Feststellung durch die Abgabenprüfung für das Jahr 2018 ist nicht erfolgt. Dennoch wird meiner Mandantin…
…dass der Bf. auf Grund der Nichtvorlage der maßgeblichen Unterlagen eine Abgabenverkürzung ernsthaft für möglich gehalten und sich damit offenkundig abgefunden hat. Dem ist entgegenzuhalten, dass allein die Nichtvorlage von Unterlagen kein nach außen in Erscheinung tretendes Verhalten ist, aus dem sich ein Verkürzungsvorsatz erschließen…
…die zusätzliche Nichtvorlage von den dazugehörigen Kontoauszügen untermauere die Zweifel der Behörde. Den Ursprung der jeweiligen Kontostände bzw die Bewegungen darauf habe der Pflichtige bisher nicht nachweisen wollen. b.3) Nichtaufklärbare Kapitalabflüsse Die folgenden Kapitalabflussmeldungen wären hinsichtlich der Mittelherkunft nicht geklärt worden und daher bei…
…keine Rechtsfragen aufgeworfen wurden, denen im Sinne des Art 133 Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme. Die Nichanerkennung der Werbungskosten und Sonderausgaben bei Nichtvorlage von Belegen und Unterlagen entspricht der Judikatur des Verwaltungsgerichthofes. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 22. Juli 2014