IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Robert Grubhofer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs- u Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 03.11.2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg…
Auf die Frage des Richters, ob die Wohnung Top 2 abgesehen vom damaligen Ehepaar ***Nachname A*** noch jemand anderem zur Miete angeboten wurde, verneinte der Geschäftsführer der Bf. Auf die Frage des Richters, ob die Bf. weitere Liegenschaften angekauft bzw. verleast hat oder hatte, gab…
…zu können, kommt entscheidendes Gewicht dem Gesamtbild der Verhältnisse zu. Ein (moderates) Abweichen des tatsächlich vereinbarten vom fremdüblichen Mietentgelt kann daher für sich allein nicht dazu führen, eine Tätigkeit als nichtunternehmerisch einzustufen (VwGH 10.02.2016, 2013/15/0284). Anderes gilt wohl dann, wenn die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KRW Graz Steuerberatungsgesellschaft mbH, Klosterwiesgasse 62, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 22. August 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. Juli 2023 betreffend…
Bedenkenvorhalte sind tunlichst schriftlich zu erlassen (vgl Stoll, BAO, 1717). Vorhalte haben eine (angemessene) Frist zu setzen, weil die mit einem Vorhalt konfrontierte Partei Anspruch darauf hat, über die ihr zur Beantwortung des Vorhaltes zur Verfügung stehende Zeit Bescheid zu wissen (VwGH 9.7.1997…
…gelegten Honorarnoten, die er auf Basis seiner Eintragung im Zeiterfassungssystem der GmbH erstellt habe, entlohnt (Seiten 4- 9). Der Bf. sei daher als Nichtunternehmer für den Zeitraum 2010 bis 2016 anzusehen, da es keinen Hinweis gebe, dass er eine unternehmerische Tätigkeit ausgeübt habe. Dies würde…
…da dort, wie im deutschen Recht ebenso, Leistungen an Nichtunternehmer geregelt sind. Wir sehen den gesamten Sachverhalt ferner auch als nicht mit einem Grundstück in Zusammenhang stehend. Wir gehen davon aus, dass die Auslegung des entsprechenden Begriffs im deutschen Recht in etwa ähnlich der Auslegung…
…118/2015 wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass auch nichtunternehmerisch genutzte Fahrzeuge und nicht überwiegend betrieblich genutzte Fahrzeuge einen Anspruch auf Vergütung der NoVA begründen, wenn sie durch den Zulassungsbesitzer (Privater oder Unternehmer eines nicht überwiegend betrieblich genutzten Fahrzeuges) ins Ausland verbracht oder geliefert werden…
…auf das genannte Bankkonto zu überweisen ist. Festgestellt wird, dass die im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung vom Februar 2011 geltend gemachte Vorsteuer in Höhe von 18.000,00 € basierend auf der Rechnung vom 31.01.2011 von einem Nicht-Unternehmer ausgestellt wurde. 2. Beweiswürdigung Gemäß …
…MS hindeuten und es sich sohin bei diesem Schreiben der T vom 31.01.2011 mit dem Titel "Rechnung 11/007" um eine Scheinrechnung handelt, welche tatsächlich nicht von diesem Unternehmen, sondern von einem Nichtunternehmer ausgestellt wurde. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I…
…unentgeltlichen" Standorten vorlag und die Kosten für die fraglichen Dienstleistungen nicht zu den allgemeinen Aufwendungen des Steuerpflichtigen gehörten - mit jener Quote zu, die sich aus dem Verhältnis der Verwendung für steuerpflichtige Zwecke einerseits und für nichtunternehmerische Zwecke andererseits ergibt (vgl EuGH 12.2.2009, VNLTO…
…unentgeltlichen" Standorten vorlag und die Kosten für die fraglichen Dienstleistungen nicht zu den allgemeinen Aufwendungen des Steuerpflichtigen gehörten - mit jener Quote zu, die sich aus dem Verhältnis der Verwendung für steuerpflichtige Zwecke einerseits und für nichtunternehmerische Zwecke andererseits ergibt (vgl EuGH 12.2.2009, VNLTO…
… 12 Abs. 10 UStG 1994 für eine Vorsteuerberichtigung hinsichtlich der Aufwendungen für den hoheitlichen (und somit nichtunternehmerischen) Bereich und die Berichtigung der geltend gemachten Vorsteuerberichtigung in Höhe von 36.403,22 €. Wie aus dem VwGH-Erkenntnis ersichtlich, erwarb die revisionswerbende Partei zum Jahreswechsel 2007…
…entfaltet, sodass auch eine Aufteilung im Sinne der von der Bf. offensichtlich angesprochenen Bestimmung des § 5 Abs. 3 KommStG in einen unternehmerischen und einen nichtunternehmerischen Teil nicht in Betracht kommt ( VwGH vom 22. Oktober 1996, Zl. 95/14/0073). Auch die von der Bf. angesprochenen…
…jedoch nicht zur Erzielung von Einnahmen, sondern aufgrund anderweitiger Veranlassung, ist der Vorgang nicht der unternehmerischen, sondern der nichtunternehmerischen Sphäre des Unternehmers zuzuordnen. Derartige anderweitige Veranlassungen bei juristischen Personen wären bspw. bei Vereinen die Erfüllung der satzungsgemäßen Gemeinschaftsaufgaben oder generell Leistungen, die nach ihrem "inneren…
…die Festsetzung der Umsatzsteuergutschrift für das diesbezügliche Veranlagungsjahr in zu großer Höhe anstrebten und zu diesem Zwecke im steuerlichen Rechenwerk und in der Umsatzsteuerjahreserklärung auch die in Rechnungen ausgewiesenen Umsatzsteuern für Leistungen an den nichtunternehmerischen Bereich des Unternehmers zu Unrecht als Vorsteuern zum Ansatz brachten…
…jedoch nicht zur Erzielung von Einnahmen, sondern aufgrund anderweitiger Veranlassung, ist der Vorgang nicht der unternehmerischen, sondern der nichtunternehmerischen Sphäre des Unternehmers zuzuordnen. Derartige anderweitige Veranlassungen bei juristischen Personen wären bspw. bei Vereinen die Erfüllung der satzungsgemäßen Gemeinschaftsaufgaben oder generell Leistungen, die nach ihrem "inneren…
…die Festsetzung der Umsatzsteuergutschrift für das diesbezügliche Veranlagungsjahr in zu großer Höhe anstrebten und zu diesem Zwecke im steuerlichen Rechenwerk und in der Umsatzsteuerjahreserklärung auch die in Rechnungen ausgewiesenen Umsatzsteuern für Leistungen an den nichtunternehmerischen Bereich des Unternehmers zu Unrecht als Vorsteuern zum Ansatz brachten…
…jedoch nicht zur Erzielung von Einnahmen, sondern aufgrund anderweitiger Veranlassung, ist der Vorgang nicht der unternehmerischen, sondern der nichtunternehmerischen Sphäre des Unternehmers zuzuordnen. Derartige anderweitige Veranlassungen bei juristischen Personen wären bspw. bei Vereinen die Erfüllung der satzungsgemäßen Gemeinschaftsaufgaben oder generell Leistungen, die nach ihrem "inneren…
…die Festsetzung der Umsatzsteuergutschrift für das diesbezügliche Veranlagungsjahr in zu großer Höhe anstrebten und zu diesem Zwecke im steuerlichen Rechenwerk und in der Umsatzsteuerjahreserklärung auch die in Rechnungen ausgewiesenen Umsatzsteuern für Leistungen an den nichtunternehmerischen Bereich des Unternehmers zu Unrecht als Vorsteuern zum Ansatz brachten…