IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch StbGmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 25. November 2011 betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2010 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
c) die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über das dienende Grundstück gemäß Punkt II. dieses Vertrages über die braun markierte Teilfläche. III. WEITERE ERGÄNZUNGEN Die Parteien vereinbaren weiters folgende Anpassungen des vorgenannten Nutzungsvertrages an die derzeit vorliegende Sach- und Rechtslage. Aus diesem Grunde werden die…
Der Vorlagebericht vom 19.03.2015 des Finanzamtes 09 hinsichtlich meiner Bescheidbeschwerden betreffend Einkommensteuer 2011 - 2013 führt aus, dass seitens des Finanzamtes ersucht wird, die Beschwerden abzuweisen. Begründet wird dies damit, dass das mir zur Verfügung stehende Zimmer in der Wohnung meiner Stiefmutter nach Größe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des A B, Adresse_Ö, vom 10.3.2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf-Platz 2, vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
…Diesem Ergebnis stehe nicht entgegen, dass es dadurch im Streitfall infolge der Nicht-Wahrnehmung ihres Besteuerungsrechts durch die Schweiz zu einer - grundsätzlich nicht intendierten - doppelten Nichtbesteuerung komme. In der Revision wird eingewendet, es sei für Zwecke der abkommensrechtlichen Einordnung schweizerischer AHV-Renten "ebenso" eine Subsumtion…
…genutzt oder ausgewertet wird. Das gilt sinngemäß, wenn die Leistung von einer im Drittlandsgebiet gelegenen Betriebsstätte ausgeführt wird. (16) Der Bundesminister für Finanzen kann, um Doppelbesteuerungen, Nichtbesteuerungen oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, durch Verordnung festlegen, dass sich bei sonstigen Leistungen, deren Leistungsort sich nach Abs. 6…
…Doppelbesteuerungsabkommen sind Bestandteile des österreichischen Rechts. Es ist die Aufgabe dieser Abkommen, den österreichischen Besteuerungsanspruch einzuschränken; grundsätzlich sind daher sowohl Doppelbesteuerungen als auch doppelte Nichtbesteuerungen zu vermeiden (Jakom/Marschner EStG, 2019, § 1 Rz 16). Zu diesem Zweck wurde im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland ein…
…Drittlandgebiet aus betreibt, erbracht werden und die im Inland genutzt oder ausgewertet werden. Gem. § 3a Abs. 16 kann der Bundesminister für Finanzen, um Doppelbesteuerungen, Nichtbesteuerungen oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, durch Verordnung festlegen, dass sich bei sonstigen Leistungen, deren Leistungsort sich nach Abs. 14, Z. 6…
…genutzt oder ausgewertet wird. Das gilt sinngemäß, wenn die Leistung von einer im Drittlandsgebiet gelegenen Betriebsstätte ausgeführt wird. (16) Der Bundesminister für Finanzen kann, um Doppelbesteuerungen, Nichtbesteuerungen oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, durch Verordnung festlegen, dass sich bei sonstigen Leistungen, deren Leistungsort sich nach Abs. 6…
…Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet hat. 15 Nach § 3a Abs. 16 UStG 1994 in der angeführten Fassung kann der Bundesminister für Finanzen, um Doppelbesteuerungen, Nichtbesteuerungen oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, durch Verordnung festlegen, dass sich bei sonstigen Leistungen, deren Leistungsort sich u.a. nach Abs…
…Dies leuchtet schon daraus hervor, dass mit dieser Regelung verhindert werden sollte, dass es im Hinblick auf die Staaten, mit denen Österreich ein DBA abgeschlossen hat, zu einer doppelten Nichtbesteuerung von ausländischen Beteiligungserträgen kam (vgl. dazu Schuchter in Achatz/Kirchmayr, KStG, § 13 Tz 140 ff…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R. in der Beschwerdesache N.N. über die Beschwerde vom 4.12.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 11.11.2016, mit dem der Antrag vom 3.11.2016…
…zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, sei eine Wettbewerbsverzerrung durch Umsatzbesteuerung auszuschließen, da die Umsatzsteuer nach der Konzeption der MwStSystRL nicht zur Kostenbelastung führe. Eine (schädliche) Nichtbesteuerung oder eine Doppelbesteuerung, die eine Leistungsortverlagerung rechtfertigen könnte, könne konzeptionsgemäß im unternehmerischen Bereich nicht vorliegen. Nach Art. 59a der Richtlinie…
…er keinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet hat. Nach § 3a Abs. 16 UStG 1994 kann der Bundesminister für Finanzen, um Doppelbesteuerungen, Nichtbesteuerungen oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, durch Verordnung festlegen, dass sich bei sonstigen Leistungen, deren Leistungsort sich u.a. nach Abs. 13 lit…
…Höhe von über 20 % (dazu unten Abschnitt 6.), weshalb diese Leistungen nicht der österreichischen Umsatzsteuer unterliegen (das Erfordernis der Nichtbesteuerung ist für die Verlagerung des Leistungsortes nach Österreich nicht erfüllt). Nicht bestritten wird, dass die vom österreichischen Mobilfunkbetreiber an die Beschwerdeführerin erbrachten Leistungen in Österreich…
…7. Erfordernis der Vermeidung von Doppelbesteuerung oder Wettbewerbsverzerrung Nach Artikel 59a der MwStSystRL kann der Zweck der Verlagerung des Leistungsortes neben der Vermeidung von Nichtbesteuerung auch in der Vermeidung von Doppelbesteuerung oderWettbewerbsverzerrung liegen. Auch wenn das Finanzamt nicht vom Vorliegen einer dieser Voraussetzungen ausgegangen ist…
…können, wenn dies der Vermeidung von Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung oder Wettbewerbsverzerrung dient. 61 Dabei muss es sich um eine klar und eindeutig zu beantwortende Rechtsfrage handeln und die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig sein, dass keinerlei Raum für vernünftige Zweifel an der gestellten Frage besteht…
…er keinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet hat. Nach § 3a Abs. 16 UStG 1994 kann der Bundesminister für Finanzen, um Doppelbesteuerungen, Nichtbesteuerungen oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, durch Verordnung festlegen, dass sich bei sonstigen Leistungen, deren Leistungsort sich u.a. nach Abs. 13 lit…
…genutzt oder ausgewertet wird. Das gilt sinngemäß, wenn die Leistung von einer im Drittlandsgebiet gelegenen Betriebsstätte ausgeführt wird. (16) Der Bundesminister für Finanzen kann, um Doppelbesteuerungen, Nichtbesteuerungen oder Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, durch Verordnung festlegen, dass sich bei sonstigen Leistungen, deren Leistungsort sich nach Abs. 6…