… 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist somit die vom Eventualvorsatz umfasste Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr von Selbstbemessungsabgaben bis zum fünften Tag der Fälligkeit. Strafbefreiend wirkt aber, wenn der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesen Zeitpunkten die Höhe der geschuldeten Beträge bekanntgegeben wurde. Ob den Beschuldigten ein…
…um den Täter von der Begehung weiterer Finanzvergehen abzuhalten. (7) Die Festsetzung der Abgabenerhöhung stellt keine Verfolgungshandlung dar. Die strafrechtliche Verfolgung einer weiteren, hinsichtlich derselben Abgabenart und desselben Erhebungszeitraumes bewirkten Abgabenverkürzung oder einer Nichtentrichtung (Nichtabfuhr) von Selbstbemessungsabgaben wird dadurch nicht gehindert. (8) Die Abgabenerhöhung gilt…
…Juli 2011 wurde R von der damals zuständigen Finanzstrafbehörde beim FA 8/16/17 (SN ***) vorgeladen, weil er in Verdacht stand, eine Abgabenverkürzung nach § 33 FinStrG betreffend Sa, SoGmbH und Su durch Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen sowie Nichtabfuhr von Lohnabgaben begangen zu haben. Dieser Ladung leistete…
…eines Finanzstraftäters, etwa in Form einer selbst vorgenommenen Entrichtung einer zuvor von ihm verkürzten Selbstbemessungsabgabe, ist laut Verwaltungsübung möglich. Ob eine solche Willenserklärung vorliegt, ist im Einzelfall Gegenstand einer Beweiswürdigung. War mit der Verfehlung eine Abgabenverkürzung verbunden (beispielsweise im Falle einer Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen), so…
…fällige Umsatzsteuervorauszahlungen bzw. Lohnabgaben vom jeweiligen Entscheidungsträger des Verbandes nicht fristgerecht der Abgabenbehörde bekannt gegeben und auch nicht für den Verband bezahlt werden) oder 2. durch die Finanzstraftat Pflichten verletzt worden sind, die den Verband treffen (etwa seine abgabenrechtliche Verpflichtung zur fristgerechten Übersendung von Umsatzsteuervoranmeldungen…
…FinStrG unter Verletzung der Pflicht zur Führung von Lohnkonten und die Haftung für die Lohnsteuer setzen demnach dieselben rechtlich bedeutsamen Tatsachen voraus: einen Dienstgeber, einen oder mehrere Dienstnehmer und die Nichtabfuhr von Lohnsteuer. Der Spruchsenat hat mit seinem Urteilsspruch sowohl dem Grunde wie der Höhe…
…Hinsicht ist nicht erfolgt. Er beschränkt sich lediglich uaf einen Hinweis auf ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts, worin er wegen des Verdachtes der Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen und Nichtabfuhr von Lohnabgaben verantwortlich gemacht wurde bzw. keine finanzstrafrechtliche Bestrafung erfolgte, hinzuweisen. Für aushaftende Abfuhrabgaben wie die Lohnsteuer gelten…
…Bundesfinanzgerichts, worin nicht sie, sondern ihr Ehemann bzw. ihr Sohn wegen des Verdachtes der Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen und Nichtabfuhr von Lohnabgaben verantwortlich gemacht wurde bzw. keine finanzstrafrechtliche Bestrafung erfolgte, hinzuweisen. Für aushaftende Abfuhrabgaben wie die Lohnsteuer gelten Ausnahmen vom Gleichheitsgrundsatz (VwGH 29.1.2004, 2000…
…dass es sich um echte Abfuhrdifferenz handle. Der Prüfer hat somit anhand der vom Unternehmen geführten Lohnkonten und den der Abgabenbehörde gegenüber erklärten Zahllasten die Nichtabfuhr von lohnabhängigen Abgaben berechnen können. Es handelt sich lediglich um einen Ausweis dieser Beträge jeweils in einer Summe für…
…sondern es genügte, dass er zumindest bedingt vorsätzlich seine Verpflichtung zur zeitgerechten Abgabe von Voranmeldungen verletzt und weiß, dass durch sein weiteres Verhalten pflichtwidrig auch eine fristgerechte Leistung der Umsatzsteuervorauszahlung unterbleibt, er sohin eine - allenfalls lediglich vorläufige - Verkürzung der (Vorauszahlung an) Umsatzsteuer für gewiss hält…
…136 Abs. 1 und 157 FinStrG einzustellen. Zu den Fakten Hinterziehung von Lohnabgaben für die Lohnzahlungszeiträume Juli bis November 2006 und Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr von Lohnabgaben für die Lohnzahlungszeiträume März 2005 bis April 2006, Juni 2006 bei der B-GmbH: Der tatsächliche Machthaber bei der…
…Umsatzsteuern im Zweifel nicht erweislich, erfüllt die bloß allenfalls grob fahrlässige Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für die Voranmeldungszeiträume des Jahres 2013 keinen finanzstrafrechtlichen Tatbestand. Auch ein Schuldspruch wegen grob fahrlässiger Verkürzung von Umsatzsteuer für das Veranlagungsjahr 2013 kommt nicht in Betracht, weil der Sachverhalt und damit…
…33 Abs. 2 lit. a FinStrG wird durch dort pönalisiertes Verhalten (Zuwiderhandeln gegen die Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und zur fristgerechten Entrichtung der entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlungen) in Bezug auf Voranmeldungszeiträume begangen, sodass sachverhaltsmäßig hinsichtlich eines jeden solchen Zeitraums eine selbständige Tat im materiellen Sinn (§ 21…
…Jahr 2013 um EUR 22.401,00 ll. durch Nichtanmeldung und Nichtabfuhr der Kapitalertragsteuer binnen 1 Woche nach dem jeweiligen Zufließen der an sie als Alleingesellschafterin ausgeschütteten Kapitalerträge eine Verkürzung an Kapitalertragsteuer von insgesamt EUR 258.340,29, nämlich im Jahr 2009 um monatlich EUR…
…1 lit. a FinStrG ist somit die vom Eventualvorsatz umfasste Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr von Selbstbemessungsabgaben bis zum fünften Tag der Fälligkeit. Strafbefreiend wirkt aber, wenn der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesen Zeitpunkten die Höhe der geschuldeten Beträge bekanntgegeben wurde. Ob den Beschuldigten ein Verschulden an…
…bzw. ihn diesbezüglich keineswegs von diesen Pflichten befreien können. Zudem kann in diesem Zusammenhang nicht übersehen werden, dass ein Teil der abgabenrechtlichen Malversationen betreffend die GmbH, nämlich Umsatzsteuervorauszahlungen 07/2013 sowie Lohnabgaben 02 und 08/2013 bereits vor dem Verkauf des betrieblichen Anlagevermögens mit 30…
…anzusehen, dass die Zahlungen der gegenständlichen Lohnabgaben durch den Erstbeschuldigten ***1*** erfolgen hätten müssen und ist in subjektiver Hinsicht von zumindest bedingtem Vorsatz auszugehen. In Zusammenschau mit den Verfehlungen in Bezug auf die Lohnabgaben erscheint auch die Nichtabfuhr der Umsatzsteuervorauszahlung nicht als einmaliges Versehen, sondern…
…der subjektiven Tatseite Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlung. In Bezug auf die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen genügt - ebenso wie für diese Verfehlung allein, siehe vorhin - bedingter Vorsatz. Eine bloß fahrlässig nicht fristgerecht erfolgte Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen und / oder bloß fahrlässig nicht…
…gehalten zu haben. Über ihn wurde eine Geldstrafe in Höhe von € 6.000,00 verhängt. Die Ersatzfreiheitsstrafe wurde mit 25 Tagen festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer für die Voranmeldungszeiträume die Umsatzsteuervorauszahlungen nicht in tatsächlicher Höhe offengelegt und auch keine entsprechenden Vorauszahlungen geleistet…
…manifestiert von der Einleitung eines Strafverfahrens unter Berücksichtigung aller sonstigen Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige abgesehen werden." Mit Stellungnahme des Amtsbeauftragten vom 13. Juni 2014 wurden die Akten an den Spruchsenat zur Entscheidung vorgelegt, wobei der strafbestimmende Wertbetrag für die Umsatzsteuervorauszahlungen 8-12/2013 mit €…