…Kapitalgesellschaft durchgeführt werden. Dies sei der Fall, weil im Zuge der Upstream-Verschmelzung das Nennkapital sowie die Kapitalrücklage der übertragenden Gesellschaft zu einer Kapitalrücklage bei der übernehmenden Gesellschaft geworden sei. In weiterer Folge müssten die Eigenmittel bereits einmal der Gesellschaftsteuer unterlegen sein. Auch das sei…
…zu (zB Einlagen oder freiwillige Gesellschafterzuschüsse), so könne dadurch die Übertragung stiller Reserven nur erreicht werden, wenn diese gemeinsam mit dem Nennkapital geleistet würden. Da die Gesellschafterzuschüsse erst über vier Monate nach Einzahlung des Stammkapitals erfolgt seien, käme es nicht zu einer Übertragung stiller Reserven…
…genannten Geschäftsanteile an der „HGesmbH“ im Privatvermögen. Sie ist über vorgenannte Geschäftsanteile ohne Beschränkungen (wie durch Stimmrechte oder Fruchtgenussrechte) frei verfügungsberechtigt. Diese Kapitalanteile umfassen mehr als ein Viertel des gesamten Nennkapitales, es liegt demgemäß einbringungsfähiges Vermögen gemäß Paragraph 12 (zwölf) Absatz 2 (zwei) Ziffer 3…
…würde nachvollziehbar, wenn man sich den gegenständlichen Fall in Entsprechung der zitierten VwGH-Judikatur durchdenke. Hätte die TO 100 % des Nennkapitals an der Bf1 gehabt und hätte die TO einen verpflichtend weiter zu leitenden Großmutterzuschuss an die Bf2 gewährt, wäre ebenfalls keine Gesellschaftsteuerpflicht eingetreten. Aus…
…überwiegend davon aus, dass es auf das stimmberechtigte Kapital ankommt. Dies wird aus dem Gesellschaftsrecht abgeleitet, wonach ab 75 % der Anteile am Nennkapital wesentliche Entscheidungsbefugnisse ausgeübt werden können. Die 75 %-Grenze ist allerdings nach der Judikatur des VwGH keine schematische, sondern allenfalls ein Richtwert; es…
…€ bei einer Bilanzsumme von 6.149.431,20 € bestanden. Das Eigenkapital sei damals aufgrund von Verlusten mit 899.813,13 € unter dem Nennkapital in der Höhe von 908.460,00 € gelegen. Durch entsprechend anhaltende Verluste, aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gesellschaft…
…des Bezugsrechtes der bisherigen Alleingesellschafterin (Bf.) von den beiden Mitarbeitern MT und MC zu gleichen Teilen (Beteiligung nach Kapitalerhöhung je 24,5 %) übernommen wurde. Seitens der neuen Gesellschafter wurde lediglich das Nennkapital iHv 17.500 € geleistet. Weiters verpflichteten sich diese zur Wahrung der Äquivalenz…
…sofern diese Anteile folgendes umfassen: mindestens ein Viertel des gesamten Nennkapitals (wesentliche Beteiligung) oder des rechnerischen Wertes der Gesamtanteile umfassen oder wenn die eingebrachten Anteile der übernehmenden Gesellschaft für sich oder gemeinsam mit ihr bereits vor der Einbringung gehörenden Anteilen unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte…
…aus einer Nennkapitalerhöhung vorgelegen. Es werde daher beantragt die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftssteuer von € 2.815.000,00 auf € 1.407.500,00 zu reduzieren und die Gesellschaftssteuer mit € 14.075,00 neu festzusetzten. Diese Beschwerde wies die belangte Behörde mit Beschwerdevorentscheidung vom…
… 12 Abs. 2 Z 3 UmgrStG hat die X-GmbH durch die Übernahme der genannten Anteile die Stimmrechtsmehrheit (zusammen 99,9 % des Nennkapitals) an der Y-GmbH erlangt. Die Einbringung der Geschäftsanteile erfolgt ausschließlich gegen Gewährung neuer Anteile an der übernehmenden GmbH aus der Erhöhung…
…überwiegend davon aus, dass es auf das stimmberechtigte Kapital ankommt. Dies wird aus dem Gesellschaftsrecht abgeleitet, wonach ab 75% der Anteile am Nennkapital wesentliche Entscheidungsbefugnisse ausgeübt werden können. Die 75%-Grenze ist allerdings nach der Judikatur des VwGH keine schematische, sondern allenfalls ein Richtwert; es…
…im Hinblick auf die verwendeten Gesetzesbegriffe keine eigenständigen Definitionen verwende. Demnach gebe es gemäß § 224 Abs. 2 UGB unter dem Punkt Eigenkapital neben dem Nennkapital die Kapitalrücklagen und die Gewinnrücklagen. Die Abzugsposition in § 2 Abs. 2 Z 2 StabAbgG umfasse neben dem gezeichneten Kapital auch…
…eines Joint Venture), sind die Investitionen im Verhältnis der Anteile der Beitragsschuldner bzw. Gruppen von Beitragsschuldnern am Stamm- oder Nennkapital des investierenden Unternehmens aufzuteilen. Die einer Gruppe von Beitragsschuldnern zugerechneten Investitionen sind innerhalb der Gruppe nach Z 2 aufzuteilen. (3) In Fällen, in denen eine…
…Partnerunternehmen eines Joint Venture), sind die Investitionen im Verhältnis der Anteile der Beitragsschuldner bzw. Gruppen von Beitragsschuldnern am Stamm- oder Nennkapital des investierenden Unternehmens aufzuteilen. Die einer Gruppe von Beitragsschuldnern zugerechneten Investitionen sind innerhalb der Gruppe nach Z 2 aufzuteilen. 4. In den Erhebungszeiträumen 2…
…zwingend anzuwendende Bestimmung des § 3 Abs. 4 KapitalberichtigungsG an, dass die neuen Anteilsrechte den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Anteile am bisherigen Nennkapital kraft Gesetzes zustehen; ein entgegenstehender Beschluss ist nichtig. Die Verwendung der Worte "neue Anteilsrechte" durch den Gesetzgeber spricht dafür, dass im Zuge der…
…zuzuführen ist, also durch das Aufgeld nicht mehr Gesellschaftsrechte begründet werden, sondern das Aufgeld zunächst Teil des nicht in Nennkapital bestehenden Gesellschaftsvermögens wird. Wenn in der Beschwerde gegen den GesSt-Bescheid darauf verwiesen wird, dass im Gesellschafterbeschluss vom 13.3.2015 ausdrücklich bestimmt wurde, dass…
…zwingend anzuwendende Bestimmung des § 3 Abs. 4 KapitalberichtigungsG an, dass die neuen Anteilsrechte den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Anteile am bisherigen Nennkapital kraft Gesetzes zustehen; ein entgegenstehender Beschluss ist nichtig. Die Verwendung der Worte "neue Anteilsrechte" durch den Gesetzgeber spricht dafür, dass im Zuge der…
…zuzuführen ist, also durch das Aufgeld nicht mehr Gesellschaftsrechte begründet werden, sondern das Aufgeld zunächst Teil des nicht in Nennkapital bestehenden Gesellschaftsvermögens wird. Wenn in der Beschwerde gegen den GesSt-Bescheid darauf verwiesen wird, dass im Gesellschafterbeschluss vom 13.3.2015 ausdrücklich bestimmt wurde, dass…
…sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen. Hierbei liegt im Zweifel eine Beteiligung vor, wenn mehr als 20% des Nennkapitals bzw. - wenn dieses nicht vorhanden ist - mehr als 20% der Kapitalanteile gehalten werden (§ 271 Absatz 1 S. 3…
…beispielsweise vorliegen bei Rückzahlung von Kapitalrücklagen im Wege der Auflösung zu Gunsten des Bilanzgewinnkontos und nachfolgender oder späterer Ausschüttung, bei Rückzahlung von aufgebrachten Nennkapital- und Kapitalrücklagenbeträgen durch direkte Auszahlung oder Verrechnung, soweit nicht der Tatbestand einer verdeckten Ausschüttung gegeben ist (vgl VwGH 19.2.1991…