IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Unternehmensberater, whft. XXX, vertreten durch Mag. Josef Herr, Rechtsanwalt, Thunstraße 16, 5400 Hallein, wegen versuchter Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 iVm § 13 des Finanzstrafgesetzes…
BESCHLUSS Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende***1***, die Richterin***2*** und die fachkundigen Laienrichter ***3*** und ***4*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Wolfgang Vacarescu, RA, Jakominiplatz 16/II, 8010 Graz wegen der Finanzvergehen der fahrlässigen…
…Verjährungsfrist neuerlich ein Finanzvergehen, so tritt gem. § 31 Abs. 3 FinStrG Verjährung für früher begangene Taten nicht ein, bevor auch für die Nachtat die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Gem. § 31 Abs. 5 FinStrG erlischt bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, die Strafbarkeit jedenfalls…
…vermeiden (VwGH 22.10.2015, Ro 2015/16/0029). Bei Konsumation einer Nachtat (hier zu einer scheinbaren Realkonkurrenz) wird in Bezug auf eine allfällige Verjährung die Meinung vertreten, dass die Verdrängung der Nachtat durch Verjährung der Haupttat nicht tangiert werde (Burgstaller, Die Scheinkonkurrenz im Strafrecht…
…über die Unterlagen auch unter Anwendung von Gewalt entzogen werden würde, ist dieser Verhalten der Finanzstraftäterin eine straflose Nachtat zu ihrer vorherigen Verletzung der Anmeldepflicht bei der Ausreise aus der EU in die Schweiz bzw. zu allfälligen vormaligen Tatbeiträgen zur Verletzung der Anmeldepflicht dritter Personen…
…die jedoch bereits nach Vollendung der Abgabenverkürzung der Jahresumsatzsteuer vorgenommen wurde. Die Einreichung der unrichtigen Jahreserklärung stellt ein Nachtatverhalten dar. Es ist jedoch wegen Teilrechtskraft des Schuldspruches dem BFG verwehrt eine Richtigstellung der Anlastung vorzunehmen. Es ist von einer Verkürzung der bescheidmäßig festzusetzenden Umsatzsteuer 2017…
…in Kenntnis der Entstehung eines Abgabenanspruches war. Die verspätete Bekanntgabe einer die Schätzung übersteigenden Zahllast von € 1.276,23 stellt ein Nachtatverhalten dar. Es verbleibt wegen der Teilrechtskraft jedoch der Schuldspruch zur versuchten Verkürzung der Jahresumsatzsteuer 2018 im Ausmaß von € 7.103,82…
…zu verstehen. Dadurch wird der vom Vortäter geschaffene rechtswidrige Zustand aufrechterhalten, ohne dass damit aber auch eine Besitzerlangung im rechtlichen Sinn durch den als Nachtäter handelnden Hehler verbunden sein müsste (EvBl 1977/183). Ob der Gewahrsamserwerb für den Täter selbst oder einen anderen, ob er…
…der Tat zur Zeit der Begehung und zur Zeit der Entscheidung miteinander zu vergleichen sind, sind im Falle einer Änderung der Selbstanzeigebestimmungen zwischen Tatzeit- und Entscheidungszeitpunkt auch die Selbstanzeigebestimmungen miteinander zu vergleichen. Für eine Differenzierung zwischen Tat und Nachtatverhalten bietet der Wortlaut des § 4 Abs…
…Auskunftsperson steht, ob sie Fragen mündlich im Rahmen einer Amtshandlung beantwortet oder zeitversetzt eine schriftliche Stellungnahme dazu abgibt. Die nachfolgende Beantwortung ist als Nachtatverhalten lediglich bei einer Strafbemessung zu berücksichtigen. Täterin und subjektiver Tatbestand: Gemäß § 143 BAO betrifft die Auskunftspflicht nicht nur natürliche Personen, sondern…
…die schuldspruchgegenständlichen Einkommensteuerverkürzungen aus einem vom Beschuldigten akribischen geplanten und professionell verwirklichten gewerblichen Grundstückshandel resultieren. Die Richtigkeit der Prüfungsfeststellungen wird auch durch die von der Betriebsprüferin beigebrachten Erkenntnisse zum Nachtatverhalten des Beschuldigten erhärtet, zumal er im Jahr 2018 abermals in Österreich gemeinsam mit seiner - in…
…entsprechende Säumnisfolgen abzuwenden. Mit dieser Untätigkeit hat er es für möglich gehalten und sich damit abgefunden, dass es zu Verkürzungen kommt. Zum Versuch, mit einem Nachtatverhalten zu begründen, dass "aus diesem Verhalten eindeutig erkennbar ist, dass hier keinesfalls ein vorsätzliches Verhalten gegeben war. Auch ergibt…
…lit b FinStrG verwirklicht. Fehlt es zu diesen Zeitpunkten aber an einem subjektiven Tatbestandmerkmal, kann eine Abgabenhinterziehung nicht vorliegen, da"Nachtatverhalten" vom Tatbestand nicht mehr umfasst sind. In Anbetracht des Umstandes, dass sich sowohl die Bf. als auch der Geschäftsführer der Bf. zur Erledigung ihrer…
…dann eine Berichtigung zunächst unterblieb, ist jedoch nicht Gegenstand eines ergänzenden Ermittlungsverfahrens des BFG, weil hinsichtlich des Bewirkens eines Finanzvergehens auf die subjektive Tatseite bei Tatbegehung abzustellen ist und nicht auf ein Nachtatverhalten. Hat es der Bf. ernstlich für möglich gehalten, dass zu Unrecht auf…
…Bezug auf die Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG nicht auf den Tatzeitpunkt, wann das die Abgaben betreffende Finanzvergehen begangen wurde, sondern auf den Zeitpunkt des Nachtatverhaltens, der Erstattung der Selbstanzeige an (Vgl. abermals VfGH 10.10.2018. E 2751/2018; sowie VwGH 26.3…
…und wie folgt ausgeführt: "(...) § 29 (Abs 6) FinStrG regelt, unter welchen Voraussetzungen das Nachtatverhalten strafbefreiend wirkt. Dies ist von Regelungen zum Sachverhalt der Tatbegehung - wie etwa betreffend der objektiven und subjektiven Tatseite eines (Finanz-)Deliktes, Rechtfertigungsgründe oder Schuldausschließungsgründe - zu trennen. Es liegt in der Rechtsnatur…
…und wie folgt ausgeführt: "(...) § 29 (Abs 6) FinStrG regelt, unter welchen Voraussetzungen das Nachtatverhalten strafbefreiend wirkt. Dies ist von Regelungen zum Sachverhalt der Tatbegehung - wie etwa betreffend der objektiven und subjektiven Tatseite eines (Finanz-)Deliktes, Rechtfertigungsgründe oder Schuldausschließungsgründe - zu trennen. Es liegt in der Rechtsnatur…
…das Verhalten des Verbandes nach der Tat, und andere im Gesetz genannte Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Demnach könne insbesondere durch entsprechendes Nachtatverhalten in dem Sinn, dass der Verband Maßnahmen setze, mit denen in Zukunft einschlägigen Finanzvergehen durch Einführung eines geeigneten Tax-Compliance-Systems iS eines „Tax…
…durch Verjährung oder durch ein bestimmtes Nachtatverhalten - beseitigt. Die Frage des Günstigkeitsvergleichs nach Art 7 EMRK - dessen Anwendbarkeit im konkreten Fall vorausgesetzt - stellte sich im Hinblick auf § 29 FinStrG nur dann, wenn das (nach der alten Rechtslage günstiger behandelte) Nachtatverhalten bereits gesetzt wurde und nach…
…kann eine Abgabenhinterziehung nicht vorliegen, da - wie oben bereits ausgeführt - "Nachtatverhalten" vom Tatbestand nicht mehr umfasst sind. In Anbetracht des Umstandes, dass sich die Geschäftsführung der Beschwerdeführerin zur Erledigung ihrer abgabenrechtlichen Obliegenheiten zweier steuerlichen Vertretungen bedient hat und seitens dieser - im Verfahren unwiderlegt und unbestritten…