…Für die erfolgten offenen Ausschüttungen hat die Bf. dementsprechend keinen KESt-Abzug vorgenommen und so ihr Wahlrecht ausgeübt. Die Missbrauchsbestimmung nach der Mutter-Tochterrichtlinie (VO zur KESt-Erstattung Mutter-TochterGes, BGBl 56/1995) sieht bei offenkundigen verdeckten Ausschüttungen einen KESt-Abzug verbunden mit einer gegebenenfalls…
…1 tritt jeweils an die Stelle der Wortfolge "zwei Jahren" die Wortfolge "einem Jahr". Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Einbehaltung von Kapitalertragsteuer und deren Erstattung bei Mutter- und Tochtergesellschaften im Sinne der Mutter-Tochter-Richtlinie idF BGBl Nr 56/1995 (VO) lautet auszugsweise: "…
…EStG hafte der Abzugsverpflichtete dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer. Nachforderungen seien mittels Haftungsbescheid geltend zu machen. (2) Ausländische Privatstiftungen zählten nicht zu den begünstigten Gesellschaften im Sinne der Mutter-Tochter-Richtlinie. Eine Befreiung vom Abzug der KESt an der Quelle gemäß …
…dass die Begünstigungen der Mutter-Tochter-Richtlinie nicht missbräuchlich verwendet werden. Der Gesetzgeber will vermeiden, dass Gewinne österreichischer Kapitalgesellschaften durch Zwischenschaltung funktionsloser (Mutter-)Gesellschaften steuerfrei ins EU-Ausland gelangen und von dort unbesteuert in Steueroasen weitergeleitet werden. Die Voraussetzungen für eine Befreiung vom Kapitalertragsteuerabzug wurden…
…entspricht der ständigen Rechtsprechung des VwGH. Auch gemeinschaftsrechtlich erlaubt die Mutter-Tochter-Richtlinie in solchen Fällen statt einer Befreiung die Entlastung im Wege der Rückerstattung vorzusehen (Art 1 Abs 2 der RL 90/435/EWG). 6. Am 25.6.2015 fand ein Gespräch zwischen dem…
Rz 917 (zum Dienstverhältnis, allgemein): "Bei anzuerkennenden Dienstverhältnissen steht die Prüfung der Angemessenheit der Bezahlung im Vordergrund. Ist die Vergütung unangemessen hoch, liegt insoweit eine verdeckte Ausschüttung vor. Maßstab ist die Entlohnung gesellschaftsfremder Personen, bei Anteilsinhabern ist dieser umso strenger anzuwenden, je höher das Ausmaß…
…April 2018 stellte die Beschwerdeführerin Ltd 1 einen Antrag gemäß § 94 Z 2 EStG 1988 und der Mutter-Tochter-Richtlinie (2011/96/EU) auf Rückzahlung der österreichischen Kapitalertragsteuer für in den Jahren 2012 bis 2017 zugeflossene Dividenden, wobei sie die Rückerstattung für folgende Kapitalertragssteuerbeträge begehrte: …
…Der von Seiten des Bundesfinanzgerichts vorzunehmenden rechtlichen Beurteilung ist klarstellend vorauszuschicken, dass die Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom 30.11.2011 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2015/121 vom…
…Der von Seiten des Bundesfinanzgerichts vorzunehmenden rechtlichen Beurteilung ist klarstellend vorauszuschicken, dass die Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom 30.11.2011 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2015/121 vom…
…Der einzig erkennbare Zweck der gewählten Gesellschaftsstruktur ist die Durchleitung von Gewinnausschüttungen der L AG nach Cayman Islands - möglichst unter Ausnutzung der Mutter-Tochter-Richtlinie (welche ja ausschließlich von in der EU nicht missbräuchlich eingesetzten Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen werden können). In wirtschaftlicher Betrachtungsweise ist…
…Funktionen innerhalb der Unternehmensgruppe als Holding jedenfalls aus ertragsteuerlicher Sicht und Zurechnungssubjekt der AT1-SE-Beteiligung anzuerkennen. Dies würde zu einer Anwendbarkeit der Mutter-Tochter-Richtlinie (in weiterer Folge "MTR") - nämlich im Verhältnis Ltd. 2 - AT1-SE - und zum Erfordernis einer Steuerfreistellung der Dividende führen…
…auf weitere Judikate zitiert, bezweckt die Mutter-Tochter-Richtlinie durch die Schaffung eines gemeinsamen Steuersystems jede Benachteiligung der Zusammenarbeit zwischen Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten gegenüber der Zusammenarbeit zwischen Gesellschaften desselben Mitgliedstaats zu beseitigen und so den Zusammenschluss von Gesellschaften auf Unionsebene zu erleichtern. Die Richtlinie soll…
…internationaler Beteiligungen - vermag sich der Senat nicht anzuschließen. Wie das Finanzamt zutreffend aufzeigt, hat die Bf. lediglich eine Beteiligung einer Schwestergesellschaft bei gleich bleibender Mutter erworben. Gegen diese Ansicht brachte die Bf. im Beschwerdeverfahren keine konkreten Einwände vor, auf die einzugehen gewesen wäre. Kein "Briefkasten…
…gem Anlage 2 zu § 94a Abs 1 Z 3 bzw § 94 Z 2 EStG eine Gesellschaft im Sinne der Mutter-Tochter-Richtlinie ist, erfolgte die Ausschüttung der Dividenden zu Recht ohne Kapitalertragsteuerabzug. Die Einforderung einer allfälligen Kapitalertragsteuer von jemand anderem als dem Empfänger der Kapitalerträge…
… 94 Z. 2 EStG und der Mutter-Tochter-Richtlinie (2011/96/EU) auf Rückzahlung der österreichischen Kapitalertragsteuer für in den Jahren 2012 bis 2014 zugeflossene Dividenden. Der Antrag vom 16.09.2015 betraf die Rückzahlung der KESt für die 2015 und der Antrag vom 01…
…Juli 1990, Abl. EG Nr. L 225 S. 6 (Mutter/Tochter - Richtlinie) entsprechende Entlastung von der Kapitalertragsteuer vorsieht. Diesen Antrag wies das Finanzamt - nach Vornahme internationaler Wirtschaftsdatenabfragen - mit der Begründung ab, dass die Beteiligung der Bf. an der G SE im Hinblick auf § 22 Abs…
…Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist auch insoweit nicht gegeben. Zur Anwendbarkeit der Mutter-Tochter-Richtlinie und damit zur Frage der Steuerfreiheit der verdeckten Ausschüttung in Österreich: Auch in diesem Zusammenhang ergibt sich keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung. Die zum KESt-Abzug verpflichtete Bf ist…
…Tz. 4 vom 1.12.2009). Die Mutter-Tochter-Richtlinie findet nur Anwendung, wenn die Beteiligungserträge an eine empfangende EU-Muttergesellschaft geleistet werden." Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Berufung (nunmehr Beschwerde) führte aus: "Die E-GmbH (Steuemummer 05 XXX/XXXX) befindet sich seit ihrer Gründung am…
…Kapitalertragsteuer bei verdeckten Ausschüttungen kein Vollstreckungsabkommen bestehe. Die objektive Uneinbringlichkeit sei daher gegeben. Die Mutter-Tochter-Richtlinie sei gegenüber der Schweiz nicht anwendbar. Die Kapitalertragsteuer wäre daher jedenfalls von der abzugsverpflichteten Primärschuldnerin einzubehalten gewesen und habe daher mittels Haftungsbescheid nach § 9 BAO bei den Vertretern…
…Kapitalertragsteuer bei verdeckten Ausschüttungen kein Vollstreckungsabkommen bestehe. Die objektive Uneinbringlichkeit sei daher gegeben. Die Mutter-Tochter-Richtlinie sei gegenüber der Schweiz nicht anwendbar. Die Kapitalertragsteuer wäre daher jedenfalls von der abzugsverpflichteten Primärschuldnerin einzubehalten gewesen und habe daher mittels Haftungsbescheid nach § 9 BAO bei den Vertretern…