…der Bf. ausschließlich auf den Irrtum. Der Bf. mag im späteren Verfahrensverlauf möglicherweise erkannt haben, dass der vorgebrachte Irrtum seitens des erkennenden Gerichtes als (unbeachtlicher) Motivirrtum beurteilt werden könnte, und daher die weiteren Argumente ergänzt haben. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung…
…| SUMME | 15.278,40 | 17.496,02 | 5.042,00 | 10.354,34 | 6.451,50 | 54.622,26 Die Zuwendung dieser Beträge an den Beschwerdeführer ist aus privaten, außerhalb des Dienstverhältnisses liegenden Motiven erfolgt. 2. Beweiswürdigung Gemäß …
…und damit weiterarbeiten. Die Bf. liebe ihre Tätigkeit so sehr, dass trotz der vielen schmerzhaften Niederlagen über die Jahre, noch immer eine Motivation zum Weiterarbeiten bestehe. An den Titel der "Liebhaberei" müsse sich die Bf. noch gewöhnen. Die Rückseite der Eingabe vom 13. Jänner 2010…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Wolfgang Nemec in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Intercura Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH, Bösendorferstraße 2, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 23. Oktober 2008, betreffend Einkommensteuer 2007…
Einer vom Bw. vorgelegten Tabelle "Mittelaufbringung" betreffend der Wohnung in Niederösterreich ist unter "Kommentar zu den Eigenmittel" neben einem nicht berufungsgegenständlichen Grundstück ("geschätzter Wert € 150.000,00 bis 200.000,00") zu entnehmen: "Eigentumswohnung 90 qm + 4 qm Balkon in 1120 Wien, vermietbar ab…
…Dienstverträgen, wegen des zwischen Ehegatten - anders als bei Fremden - in der Regel fehlenden Interessengegensatzes diese rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen unbeschadet ihrer zivilrechtlichen Gültigkeit bestimmten Anforderungen genügen müssen, um der Gefahr der Verlagerung von privat motivierten Geldflüssen in einen steuerlich relevanten Bereich entgegenzuwirken (vgl. VwGH 22.2.2000…
…15/0211). Dieser Rechtsprechung ist der Grundgedanke zu entnehmen, dass ebenso wie bei privaten Bürgschaften bei gesetzlichen Haftungen ausschlaggebend ist, ob die Aufwendungen einem privat motivierten Willensentschluss entsprungen sind oder auf Handlungen beruhen, die nicht von persönlichen Erwägungen getragen wurden (vgl. BFG 12.6.2015…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die als Beschwerden zu erledigenden Berufungen der X-GmbH, vertreten durch die CONSULTATIO Revision und Treuhand Steuerberatung GmbH & Co KG, Karl-Waldbrunner-Platz 1, 1210 Wien, vom 06.06.2012 gegen die Bescheide des…
…ein wesentliches Versäumnis bei der Durchführung der notwendigen Ermittlungen dar und wäre daher von der belangten Behörde nachzuholen. Im Übrigen hat die belangte Behörde als Abweisungsgrund vermeintliche gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen herangezogen. Maßgeblich ist die objektive Gefährdungseignung, nicht die Motivation des Abgabepflichtigen (vgl VwGH 21. 12. 1999…
…nicht hingegen Collagen und ähnlich dekorative Bildwerke der Position 9701 KN. Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke sind aus Stücken verschiedener Stoffe so zusammengesetzt, dass ein Bild oder ein dekoratives Motiv entsteht, das auf eine Unterlage geklebt oder auf andere Weise auf ihr befestigt wird (vgl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des A B, Adresse, vertreten durch Ing. Mag. Hamza Ovacin, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Stadtstraße 33, vom 27.8.2017, Postaufgabe am 2.9.2017, gegen den Bescheid des Finanzamts Neunkirchen…
…eine Rechtslage bestanden hätte, bei der der Gesetzgeber bestimmte Verhaltensweisen gefördert hätte. Weder sind aus dem Gesetz "Anreize für Investitionen" ableitbar, noch "veranlasst oder motiviert" das Wiener Baumschutzgesetz zu Investitionen. Vielmehr dient bzw. hat die Vorschreibung der Ausgleichsabgabe immer schon dazu gedient, Bäume in ihrem…
…bei der Ablehnung (vgl. zuletzt OGH 14.12.2021, 1Ob83/21v und zahlreiche gleichlautende Vorjudikatur). Das Wesen der Befangenheit besteht in der Hemmung einer unparteiischen Entschließung durch unsachliche psychologische Motive. Dass ein Richter anlässlich der Erledigung einer Beschwerde an der Rechtsauffassung, die in einer in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerden der ***Bf1-KG***, ***Bf1-KG-Adr***, vertreten durch die AT Tax Advisory & Trustee Steuerberatung GmbH, Rudolfsplatz 9, 1010 Wien, und des ***Bf2***, ***Bf2-Adr***, vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs…
…Bedeutung, vielmehr ist entscheidend, ob sie nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt einer freiwilligen Abfertigung oder Abfindung entspricht. Von ausschlaggebender Bedeutung sind somit die Hintergründe und die Motive, die zur Zahlung führen. Es ist daher zu prüfen aus welchem Grund die Zahlung geleistet wird. 14) Unzweifelhaft ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache M.GmbH, (Bf.) vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 30.03.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 30.01.2017, betreffend Festsetzung einer Abgabenerhöhung in der…
…Festsetzung des Säumniszuschlages gegenüber dem Beschwerdeführer unzulässig und kann auch nicht damit begründet werden, dass die fristgerechte Entrichtung der Immobilienertragsteuer allein durch die von ihm (aus welchen Motiven immer) angestrengte Rückzahlung verhindert wurde, weil dadurch das (aus der gutschriftsmäßigen Verbuchung der Zahlung entstandene) Guthaben zum…
…jeden Anleger individuell geprüft werden. Ein steuerlicher Vorteil könne nur dann im Vordergrund stehen, wenn er gegenüber anderen Motiven zum Eingehen der Beteiligung überwiege. Für Art und Ausmaß der Bewerbung gehen weder aus dem Gesetz noch aus den Materialien Hinweise hervor. Aber auch hierfür müsse…
…müsse für jeden Anleger individuell geprüft werden. Ein steuerlicher Vorteil könne nur dann im Vordergrund stehen, wenn er gegenüber anderen Motiven zum Eingehen der Beteiligung überwiege. Für Art und Ausmaß der Bewerbung geben weder Gesetz noch Materialien Hinweise hervor. Aber auch hierfür müsse das Veröffentlichungsmaterial…
Schillerstraße 2 6800 Feldkirch www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Mag.a Renate Burtscher und Mag. Tino Ricker im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in…