…Die bloße Duldung oder Mitwisserschaft einer Tat (zB eines Schmuggels) kann die Annahme eines sonstigen Tatbeitrages nicht decken: Wenn nicht eine Bestärkung des unmittelbaren Täters in seinem Tatentschluss bewirkt wird (psychische Unterstützung) kann eine kausale Förderung (in Form einer physischen Unterstützung) durch bloßes Wissen davon…
…sind zum Scheitern verurteilt, da einerseits keine stichhältigen Beweise für einaktives Tätigwerden in betrügerischer Absicht vorgelegt werden konnten und andererseits Zeugenaussagen (***15***) , aus denen die Betriebsprüfung der ***Bf1*** GmbH eine Mitwisserschaft nachweisen will, falsch zitiert werden. (Siehe Pt 3) Somit ist der ***Bf1*** GmbH der…
…habe. Eine Mitwisserschaft der Bf an einem möglichen Umsatzsteuerbetrug liege nicht vor. Das Finanzamt legte am 09.10.2015 die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Am 29.05.2018 erging schließlich der Umsatzsteuer(jahres)bescheid 2015 unter Hinweis auf die Ergebnisse der Außenprüfung. Der…
…widersprochen. Diesbezügliche Hinweise aus Dänemark könne es nicht gegeben haben, weil es keine dänische CO2-Börse gebe und die Geschäftspartner12 beim britischen Emissionsregister registriert gewesen sei. Die begründungslosen Unterstellungen in dem vom Betriebsprüfer wiedergegebenen Telefonat mit dem deutschen Steuerfahnder (Mitwisserschaft, Pseudokontrolle) würden bestritten bzw. werde…
…und einer Verdachtsfirma (schux Handels GmbH), welche ebenso wie die Lohnzettelmalversationen der Bf. betreffend dn111 Miroslav eine aktive Beteiligung und eine Mitwisserschaft der Bf. (etwa über die Regelzumeldungszeiträume zu den Betrugsfirmen) im Zusammenhang mit der Zumeldung zu Betrugsfirmen dartun, zumal der Personaleinsatz von der Bf…
…sein könne; diesfalls wären keine Vorsteuern der L2-GmbH zum Abzug bei der Bf. zuzulassen. Im Fall der unterstellten (von Beginn weg bestehenden) Gf.-Mitwisserschaft wäre beinahe zwingend auch kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen der L1-GmbH bei der Bf. zulässig,da I.Ab. von der…
…worden (Tz 13). Laut Bf sei für das Reinigungsunternehmen und die Rechnungsmanipulationen nur X. verantwortlich. Aus dem Gerichtsakt sei jedoch eine Beteiligung und Mitwisserschaft der Bf objektiviert. Sie habe 2007 und 2008 gemeinsam mit X. auf mündlicher Basis eine gemeinschaftliche Erwerbstätigkeit zwecks gemeinschaftlicher Einkünfte ausgeübt…
…hätte (in seiner Diktion: "Es trifft zu, dass 99% aller Stiftungen in Liechtenstein als transparent ansehen sind ..."); würde sich doch ansonsten die Vermutung einer standeswidrigen Fehlberatung oder bedenklichen Mitwisserschaft aufdrängen, wofür dem BFG aber keinerlei Anhaltspunkte vorliegen. Auch in diesem Zusammenhang hat die Bw mindestens…
…mehr in der Lage sei, eine tatsächliche Hinterziehung der gegenständlichen Umsatzsteuer zu beweisen. Jedenfalls werde seitens des Finanzamtes auch gar keine Mitwisserschaft der Bf an der Hinterziehung behauptet. Nach Ansicht des Finanzamtes liege aber jedenfalls eine Sorgfaltsverletzung durch die Bf vor, weil diese bei einer…
…bekannt" (Niederschrift vom 23.2.2015). Damit kann die Aussage von CM nicht als Beweis der Mitwisserschaft und der auch von EH geduldeten Hinterziehung herangezogen werden. Gegen eine Mitbeteiligung des EH spricht die Aussage des Ing WS, wonach die Erlöse aus dem Schrottverkauf "Thema des…
…auf §§ 93, 95 EStG gestützt werden, wobei dieser Bescheid im Übrigen auch unzureichend begründet sei. Ausgehend von den Feststellungen des Finanzamtes und einer angeblichen Beteiligung und Mitwisserschaft von N.N. wäre für Beträge ab 1.4.2012 auch nur ihm eine Zahlung vorzuschreiben (§ 95 Abs…
…Die bloße Duldung oder Mitwisserschaft einer Tat (zB eines Schmuggels) kann die Annahme eines sonstigen Tatbeitrages nicht decken: Wenn nicht eine Bestärkung des unmittelbaren Täters in seinem Tatentschluss bewirkt wird (psychische Unterstützung) kann eine kausale Förderung (in Form einer physischen Unterstützung) durch bloßes Wissen davon…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Mag. Dr. Gerhard Podovsovnik, Löwensteingasse 31, 1220 Wien,gegen die Bescheide des Zollamtes Wien vom 000, betreffend Eingangsabgaben , zu den Zahlen: 1) Zl. A , 2) B, 3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 3 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende ***33***, den Richter ***34*** und die fachkundigen Laienrichter ***35*** und ***36*** ***51*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a und…
Der Erstangeklagte hat beim Bezirksgericht zzz am 4. Mai 2007 einen Antrag auf Eröffnung des Schuldregulierungsverfahrens eingebracht. Bereits bei diesem Antrag hat er entgegen den Tatsächlichkeiten seine Wohnadresse mit Scheinadresse2 , angegeben, sohin eine Adresse, bei welcher er tatsächlich nie gewohnt hat. Des Weiteren führte er…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Alois Winklbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Rudolf Lehner und Johann Möslinger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Angestellte, wohnhaft in XXX, vertreten durch…
weitere GZ. RV/5300038/2013 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Dr. Karl Penninger und Ing. Johannes Gruber in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Frau A., Wien, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Bernhard Eigner, Wipplingerstraße 13/1/5, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung als Beteiligte gemäß §§ 11, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde vom 22.4.2014 des zwischenzeitig verstorbenen H**** R**** sen., StNr **-***/****, zuletzt [Adresse], nunmehr der Verlassenschaft nach H**** R**** sen., vertreten durch Mag. Xe**** No****, öffentliche Notarin, [Adresse], als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache GesbR, vertreten durch Braschel & Braunstein Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH, Krenngasse 12, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 26.01.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 18.12…