IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache B, Str, 11 C, vertreten durch D, über die Beschwerde vom 8.8.2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes E betreffend die Einkommensteuer 2006 und 2007 mit Ausfertigungsdatum 12.7…
Dem ist entgegenzuhalten, dass das Baurecht gemäß § 1 Abs. 1 BauRG das dingliche, veräußerliche und vererbliche Recht darstellt, auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk zu haben. Das Baurecht selbst stellt keine Sache, sondern ein dingliches Recht sui generis dar. Von seinem Inhalt her ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin I. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schäning & Stocker Wirtschaftstreuhand GmbH, Poststraße 5, 8530 Deutschlandsberg, I. über die Beschwerde vom 14. November 2016 gegen die Bescheide vom 27. Oktober 2016 betreffend a. Umsatzsteuer…
Die belangte Behörde beantragte im Vorlagebericht vom 29.9.2010, eingelangt am 1.10.2010, die Abweisung der Beschwerden betreffend die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 15. 4. 2010, 19. 4. 2010 und 20.4.2010, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Umsatzsteuer 2005, 2006…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Bf., X., über die Beschwerde (Z.) gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 25. September 2015, StrNr. 123 betreffend Gebühren zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Natalie Brennsteiner, den Richter Mag. Dr. Thomas Leitner, sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rupert Mayr, BEd und Christine Höll, B.iur.oec, LLM oec, in der Beschwerdesache ***Bf*** (RNF d ***T_OG***), ***Bf_Adr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pagitsch in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere 4, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 30. November 2017 gegen den Umsatz- und Körperschaftsteuer-bescheid…
4. der Mieter den Mietgegenstand mit oder ohne Beistellung von Einrichtungsgegenständen ganz weitergegeben hat und ihn offenbar in naher Zeit nicht für sich oder die eintrittsberechtigten Personen (§ 14 Abs. 3) dringend benötigt oder, wenngleich auch nur teilweise, durch Überlassung an einen Dritten gegen eine im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde der Miteigentümergemeinschaft ***1*** ***2*** und ***19*** ***14*** ***39***, ***3***, ***4***, vertreten durch Dr. Peter Stempfer, Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater, 5061 Elsbethen, Stanzingstraße 7/1, vom 9. Oktober 2017 gegen die Bescheide…
…EUR 4,52/qm (in ATS: 62,20/qm) zu entrichten. Wenn die Bf argumentieren, dass die ungleich günstigere Mietzinsvereinbarung für Top 10 im 3. Geschoss wegen des fehlenden Liftes abgeschlossen worden sei, so überzeugt dies nicht: Lage und Ausstattung der Wohnungen sind in jeder…
Gemäß § 279 Abs. 1 2. Satz BAO ist das Verwaltungsgericht berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung ihre Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Beschwerde als unbegründet abzuweisen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Mag. Werner Obermüller, Maderspergerstrasse 22 A, 4020 Linz , über die Beschwerde vom 21.03.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel zu ErfNr.: xxx…
Straße2 PLZ2Ort2 www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Name in der Beschwerdesache Titel Vorname1 Vorname2 Nachname, Straße, PLZ Ort, vertreten durch steuerl.Verrtr. GmbH, Straße1, PLZ1 Ort1, gegen die Bescheide des FA XX vom 27.04.2005…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache [...], [...], vertreten durch ***1***, über die Beschwerde vom 6. Dezember 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch betreffend Umsatz- und Einkommensteuer der Jahre 2011 bis 2016 mit Ausfertigungsdatum 25.10.2017 nach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 28. September 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 5. Juli…
- der Mieter eine Vertragspflicht beharrlich verletzt. Eine solche beharrliche Verletzung liegt vor, wenn der Mieter die Verletzung seiner Vertragspflicht trotz eingeschriebener Mahnung unter angemessener Nachfristsetzung fortsetzt oder die Vertragspflicht erneut verletzt. 7.5 Kündigungen müssen zur Wirksamkeit schriftlich erfolgen und - sofern vorstehend keine Spezialregelung getroffen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Senatsmitglieder Mag.a Ingrid Enengel, Mag. Herwig Draxler und Joachim Rinösl in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch X-GmbH, Adresse1, über die Beschwerde vom 14.07.2011 gegen…
12. Der Bf. monierte im Schreiben vom 18.4.2016, es bestünden Widersprüche zu den Feststellungen des Prüfers im Bericht vom 28.2.1994 und den Feststellungen im Bericht vom 6.10.1995, unterließ allerdings eine nähere Ausführung und eine Gegendarstellung dazu. Tatsache ist, dass…
…Berücksichtigung der Sanierungskosten annähernd der Renditemiete entspreche. Daraus leite sich die Annahme ab, dass bei Vertragsabschluss im Dezember 2011 von einer Mietzinsvereinbarung für das sanierte Gebäude und die benötigten Parkplatzflächen ausgegangen worden sei. Das Vorbringen des steuerlichen Vertreters, dass die Vermietung eine zusätzliche Altersvorsorge für…
…es handelt sich eindeutig um keine freie Mietzinsvereinbarung sondern um eine Kategorie Miete in Höhe von S 2.000,- = 19,76 Schilling pro m2 im Abschlusszeitpunkt 1985 Finanzamt: Es handelt sich um einen frei vereinbarten Mietzins der zum damaligen Zeitpunkt natürlich sehr nieder war…