…oder unerwartete Ereignissen die Kontrolle und seinen Einfluß auf die GmbH bewahren wollte. Die vom Vertreter vorgebrachten Beweggründe für den Abschluss des Anbotes vom 12.3.2004 sind damit zwar außersteuerlicher Natur und schließen damit einen Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes im…
…und 24.9.2014, 2011/13/0092, der "Auftrag" abzuleiten sei, einer Missbrauchsprüfung besonderes Augenmerk zu schenken). § 22 BAO in der für den Beschwerdefall maßgeblichen Fassung vor BGBl I 62/2018 lautet: "(1) Durch Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabepflicht…
…Pkt 9) und durch das umsatzabhängige Entgelt für die Beschwerdeführerin die Möglichkeit bestanden hätte, bei Umsatzrückgängen auch die Kosten sofort entsprechend anzupassen (Ergänzung der Beschwerde vom 14. April 2015). 3. Rechtslage: § 22 Abs 1 BAO bestimmt, dass durch Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen…
…lautet: (1) Durch Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. (2) Liegt ein Mißbrauch (Abs. 1) vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen…
…lautet: "(1) Durch Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. (2) Liegt ein Mißbrauch (Abs. 1) vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen…
…lautet: "(1) Durch Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. (2) Liegt ein Mißbrauch (Abs. 1) vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen…
…rechtliche Beurteilung als Missbrauch der Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts. Damit wird übersehen, dass die Missbrauchsbegründung als Eventualbegründung ins Treffen geführt wurde, denn die primäre tragende Begründung des Vorerkenntnisses stützt sich auf § 75 Abs 2 AktG, wonach juristische Personen sowie Personengesellschaften von der Vorstandstätigkeit…
…sei bei derartigen Konstellationen der wahre wirtschaftliche Gehalt maßgebend und könne durch einen Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts eine Abgabenpflicht nicht umgangen werden. Deshalb sei auch auf die Judikatur des VwGH und VfGH zur Monatsfrist und deren Unterbrechungsmöglichkeit nicht weiter einzugehen. Gegen…
…2 lit. a UStG 1994 den Vorsteuerabzug versagt. Dies stößt auf keine vom Verwaltungsgericht aufzugreifenden Bedenken, da diese Rechtsansicht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entspricht. Die Frage, ob ein Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten vorliegt, ist nicht relevant, da der Vorsteuerausschluss des § 12 Abs. 2…
…lautet: "(1) Durch Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. (2) Liegt ein Mißbrauch (Abs. 1) vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen…
…eine Miete in Höhe von € 3,-- pro m2 umbauten Raumes zahlen würde (Auswirkungen auf den Ertragswert). Tz. 7 Kaufpreis Mietrecht - Mißbrauch Anlässlich der Schlussbesprechung am 23. Juni 2010 wurde auch ein möglicher Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten (§§ 21 und 22 BAO) besprochen. Außersteuerliche Gründe…
…dem Ablauf ersichtlich, dass de facto der Kaufpreis für die Eigentumswohnung von der KG entrichtet wurde und die nachträgliche Aufteilung könnte nur als Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts zur Steuerersparnis beurteilt werden. Zum anderen ist bei der Sachlage davon auszugehen, dass auch…
…dem Ablauf ersichtlich, dass de facto der Kaufpreis für die Eigentumswohnung von der KG entrichtet wurde und die nachträgliche Aufteilung könnte nur als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts zur Steuerersparnis beurteilt werden. Zum anderen ist bei der Sachlage davon auszugehen, dass auch…
… 22 Abs. 1 BAO kann durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Lt. Judikatur des VwGH vom 19.12.2006, 2006/15/0275 und 30.09.2009, 2004/13/0168 findet die Gewährung der Investitionszuwachsprämie bei…
…1 BAO kann durch Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Mißbrauch vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben…
…Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten (§§ 21 und 22 BAO) besprochen. Außersteuerliche Gründe für diese Gestaltung wurden von Herrn B A. folgendermaßen vorgebracht: Die Rückführung des Darlehens bei der Raika Region Melk war zu kurzfristig ausgelegt. Daher kam es zum Zahlungsverzug. Aus diesem Grund wurde von…
…werden (VfGH 8. Mai 1980, V 14/80). Bis zum AbgÄG 2005 bestand offenkundig ein großer Gestaltungsspielraum, dessen bloße Ausnützung für sich noch kein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes nach § 22 BAO darstellt (vgl auch UFS 28. Juni 2006, RV/0225-K…
…Auch eine Veränderung der Eigen- und Fremdkapital Relation ist nach den Vorgaben im Unternehmen möglich, allerdings nur bei Versteuerung der über die unbare Entnahme hinausgehenden Ausschüttungen. § 22 BAO bestimmt: ,(1) Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabepflicht nicht umgangen oder…
…ist der Abgabepflichtige nicht gehindert, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts so einzusetzen, dass er die geringste Steuerbelastung erzielt. Das gilt auch dann, wenn er bestimmte rechtliche Wege ausschließlich zum Zweck der Steuerersparnis einschlägt. Zum Mißbrauch bedarf es einer rechtlichen Gestaltung, die im Hinblick auf…
…Anfall von Zwischensteuer nach § 13 (3) KStG aufzuschieben. 2. Stand des Verfahrens ….. 3. Stellungnahme Das BFG geht im Vorhalt vom 7. April 2015 davon aus, dass es sich beim vorliegenden Sachverhalt um einen Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 22 (1) BAO handelt und…