Hintere Zollamtsstraße 2b 9999 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Bf. vertreten durch Kopietz Treuhand und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Kamminer Straße 4, 10589 Berlin, Deutschland, vom 9. Oktober…
…unterstellt werden, dass der Berücksichtigung oder Nicht-Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts in den Methodenartikeln von Doppelbesteuerungsabkommen keine Bedeutung zukomme, zumal die Aufnahme des Progressionsvorbehaltes in den Methodenartikel Art 23 B OECD-MA (Anrechnungsmethode) von der OECD in 1992 sehr wohl für bedeutsam erachtet worden sei. Wie…
…selbständigen Einkünften der Bf, da dieser im Inland eine feste Einrichtung zur Verfügung steht, der diese Einkünfte zugerechnet werden können. Nach Art 23 Z 2 DBA neu (Methodenartikel) wird bei einer in der Russischen Föderation ansässigen Person, die Einkünfte in Österreich hat, welche nach dem…
…befindet (Malta), schränkt aber das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates des Flugpersonals (Österreich) nicht ein. Das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates des Flugpersonals (Österreich) ist daher weiterhin gegeben. 2/2 Methodenartikel • Die in Art 23 Abs. 1 DBA-Malta verankerte Befreiungsmethode beschränkt sich explizit auf jene Fälle, in denen…
…nur" lediglich ein "ausschließliches Besteuerungsrecht" bedeuten würde, hätte dieses ausschließliche Besteuerungsrecht für sich genommen bereits eine Doppelbesteuerung verhindert und Art 23 Abs 1 DBA-Malta wäre somit weitgehend inhaltslos. Ein Methodenartikel, der sich auf ohnehin exklusive Besteuerungsrechte bezöge, wäre insoweit überflüssig. Im Beschwerdefall gelangt daher…
…Eine Einschränkung des Besteuerungsrechtes erfolge beim DBA Schweiz in Art 15 Abs. 3 (Zuteilungsregel) nicht, womit zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Methodenartikel zur Anwendung gelange. Gemäß Art 23 Abs. 1 DBA komme bei der vorliegenden Doppelbesteuerung die Freistellungsmethode zur Anwendung. Auch wenn Art 23 Abs…
…lit a Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Großbritannien abzuleiten sei, entspricht nicht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Nach dem Verwaltungsgerichtshof kann aus den genannten Methodenartikel des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens kein Anrechnungsvortrag für in einer Periode nicht anrechenbare ausländische Steuern abgeleitet werden. Die Anrechnung von ausländischen Steuern hat in jenem…
…Diese Formulierung (complete distributive rules) besage, dass das Besteuerungsrecht eines Vertragsstaats zur Gänze ausgeschlossen werde, sodass der Methodenartikel (Art 24 DBA) nicht zur Anwendung komme. Deshalb beantragte die Bf, die slowenische Pension ohne Progression steuerfrei zu belassen. Mit Beschwerdevorentscheidungen jeweils vom 18.6.2019 wies…
…in Österreich weder die tschechischen, noch die singapurischen Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit in Österreich der Besteuerung unterworfen werden dürfen. Für derartige Konstellationen sehen jedoch die sog. Methodenartikel (jeweils in Art. 22 Art DBA - Tschechien bzw. DBA - Singapur) vor, dass die im Tätigkeitsstaat erwirtschafteten Einkünfte bei…
…Juni 2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014, der dazu wie folgt ausführt: "Diese abkommensrechtliche Verpflichtung zur Steuerfreistellung besteht auf Grund der ,Methodenartikel' der Abkommen (Art. 23A OECD-MA) allerdings nur dann, wenn auch der Tätigkeitsstaat (Beschäftigerstaat) den Beschäftiger als Arbeitgeber im Sinn der abkommensrechtlichen…
…[...] Für jene Fälle, in denen ein Doppelbesteuerungsabkommen in einer Verteilungsnorm dem Quellenstaat ein Besteuerungsrecht einräumt, bestimmen die Methodenartikel eines Doppelbesteuerungsabkommens, nach welcher Methode die Vermeidung der Doppelbesteuerung zu erfolgen hat. Hiebei kommen grundsätzlich zwei Methoden in Betracht: Nach der Befreiungsmethode verzichtet der Ansässigkeitsstaat auf die…
…Art. 19 DBA sieht - anders als in der Stammfassung des Abkommens BGBl. Nr. 64/1975 - kein ausschließliches Besteuerungsrecht des Kassenstaats mehr vor, sodass - wie auch das BFG annahm - zufolge des Methodenartikels des Art. 23 Abs. 1 DBA die Befreiungsmethode zur Anwendung gelangt. Nach Abs. 1…
…selbst vermeide bereits eine Doppelbesteuerung. Der Ansässigkeitsstaat sei nicht besteuerungsberechtigt. Somit sei auch die Anwendung des Methodenartikels zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung nicht mehr erforderlich. Zu beachten sei in diesem Zusammenhang allerdings die Erwerbsklausel des Art 19 Abs 4 des anzuwendenden DBA. Danach seien Löhne, Gehälter…
…ihnen eine KESt-Rückerstattung nach § 21 Abs. 1 Z.1a KStG offen. Eine allfällige Doppelbesteuerung der Fondserträge wegen eines DBA-Zurechnungskonflikts kann bei den in Drittstaaten ansässigen Anlegern idR auf interpretativen Wege des Abkommensrechts (insb. des Methodenartikels, Art 23, bzw. 23b OECD-MA) oder auf…
…wodurch die Doppelbesteuerung vermieden wird. Bei anderen Einkünften ist die Zuteilung nicht ausschließlich und gewährt der Ansässigkeitsstaat die Entlastung nach den Artikeln 23A bzw. 23B. 30 Ein Methodenartikel, der sich auf ohnehin exklusive Besteuerungsrechte bezöge, wäre - wie sich aus diesen Ausführungen ergibt - insoweit überflüssig. 31…
…anderen Staat besteuert werden. Österreich ist in diesem Sinn daher im gegenständlichen Fall hinsichtlich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Quellenstaat anzusehen. Zur Frage des Progressionsvorbehalts für den Quellenstaat enthält das DBA Deutschland keine Bestimmungen. Der Methodenartikel, Art 23 DBA Deutschland, bezieht sich jeweils auf…
…es sich um eine offene Verteilungsnorm, d.h. sowohl der abkommensrechtliche Ansässigkeitsstaat (Österreich) als auch der andere Staat (Italien) dürfen auf diese Einkünfte eine Steuer erheben. Methodenartikel Österreich als abkommensrechtlicher Ansässigkeitsstaat ist zur Anwendung des Methodenartikels in Art. 23 DBA Österreich-Italien verpflichtet. Aus Art…
…Auch das DBA-Türkei steht der Anwendung des Progressionsvorbehaltes für den Quellenstaat nicht entgegen. 14. Das Abkommen enthält zu der hier strittigen Frage des Progressionsvorbehaltes für den Quellenstaat keine Bestimmungen. Der Methodenartikel bezieht sich jeweils auf den Ansässigkeitsstaat, nicht aber auf den Quellenstaat. 15. Art…
…Internationales Steuerrecht 1, Z 23, 1 ff). Art. 23 A OECD-MA, der als Vorbild für die "Methodenartikel" 23 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in den DBA diente, besagt, dass der Ansässigkeitsstaat die ausländischen Einkünfte, die er aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden hat, bei der Festsetzung des…
…wodurch die Doppelbesteuerung vermieden wird. Bei anderen Einkünften ist die Zuteilung nicht ausschließlich und gewährt der Ansässigkeitsstaat die Entlastung nach den Artikeln 23A bzw. 23B. 30 Ein Methodenartikel, der sich auf ohnehin exklusive Besteuerungsrechte bezöge, wäre - wie sich aus diesen Ausführungen ergibt - insoweit überflüssig. 31…