…Entscheidung des UVS Niederösterreich sei noch immer nicht ergangen. Darüber hinaus seien keine fixen Arbeitszeiten vereinbart worden, sondern seien lediglich die Werkleistung (Bau eines Messestandes), der Termin des möglichen Arbeitsbeginns und der fixe Fertigstellungstermin vorgegeben worden. Diese Termine seien aber nicht von der Bf fixiert…
…YYYYY - div. Projekte (Ausstellungen) YYYYY - Konzept Messestand "YYYY" YYYYY - Konzept für Infodesk im Foyer "AusstellungYYY" YYYYY - Planung und Konzept "YYYYY". Mit Ausnahme des Projektes "YYYYY" seien die daraus Iukrierten Erlöse beim Einzelunternehmen nicht erklärt und stattdessen über die Vereine "D" sowie "B" verrechnet worden, obwohl…
…machte sich eine derartige Person, welche bspw. entsprechende steuerpflichtige Umsätze aus seiner unternehmerischen selbständigen Betätigung in Form von Beratung und Produktionsbegleitung zur Gestaltung und Neuplanung von Um- und Ausbauten, Ausstellungen und Messeständen sowie deren Betreuung erzielt hat, einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig…
…Bl. 86). Die Leistungen beinhalteten laut den gestellten Honorarnoten die Beratung und Produktionsbegleitung zur Gestaltung und Neuplanung von Um- und Ausbauten, Ausstellungen und Messeständen sowie deren Betreuung und lagen nicht im Tätigkeitsbereich der Vereine (siehe bereits oben: Außenprüfung zu ABNr3, Bericht vom 25. September 2012…
Andererseits ist der Beschuldigte nach seinem Wesen - so der Eindruck des Finanzstrafsenates - offensichtlich eine sehr phantasiebegabte Künstlernatur, welcher - das Wesen der Steuerbürokratie studierend - sich mit den ihn betreffenden Steuergesetzen vertraut zu machen trachtete. Dies, verbunden mit den Einflüsterungen eines offensichtlich böswilligen Ratgebers, welche steuerschonenden Konstellationen…
In der Entscheidung UFS 16.1.2007, RV/1249-W/05 wurde zur Einbeziehung von Werbekostenbeiträgen vertreten, dass sich ein Vergleich mit den vom Verwaltungsgerichtshof schon beurteilten Bestandverträgen über Messestände anbietet: In dem bei Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren, unter Rz 49 zu § 33 TP 5…
…den Streitjahren 2006 und 2007 neben Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit (nur betreffend 2006) Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Tätigkeit der Montage und Demontage von Messeständen im In- und Ausland. Wie aus dem im Rahmen des Beschwerdeverfahrens vorgelegten freien Dienstvertrag mit Vertragsbeginn 14.09.2006 hervorgeht…
…GmbH & Co KG. Nach Angaben der Bf. handelte es sich um bedruckte Stoffbanner bzw. Werbebanner für Messestände. In den angefochtenen Bescheiden wurden die Erstattungsbeträge mit 0 Euro festgesetzt. In der Begründung wird u.a. ausgeführt, dass die bezogenen sonstigen Leistungen in Österreich nicht steuerbar und…
…größer. Unstrittig setzte der Beschwerdeführer Maßnahmen, um sich auf dem Markt zu behaupten, indem er etwa ab 2006 das feste Geschäftslokal aufgab und nur mehr zu gewissen Zeiten des Jahres mit Messeständen auftrat, einen restaurierenden Mitarbeiter entließ und Restaurierungsarbeiten selbst vornahm, auf ein Betriebsfahrzeug verzichtete…
…bei der Prüfung der Firma vorgeschrieben worden. Die ausgestellten Lohnzettel mit Lohnsteuer 0,- seien Kontrollmaterial. Des Weiteren stellte das Finanzamt fest, dass der Bf. Messestände aufgebaut habe, dort gekocht und Töpfe verkauft habe. Alles sei auf Rechnung der Firma erfolgt. Er habe 26% Umsatzprovisionen erhalten…
…die Unternehmereigenschaft "für alle Zukunft" nicht gegeben sein wird. Auf Seite 4 (unten) der angesprochenen Berufungsentscheidung führt der UFS aus: "Die einmalige Mitbenutzung eines Messestandes auf einer Luxusmesse stellt einerseits keine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit isd §2 UStG 1994 dar und andererseits fand sie außerhalb des…
…Um- und Ausbauten, Ausstellungen und Messeständen sowie deren Betreuung und liegen somit nicht im Tätigkeitsbereich der Vereine sondern im Bereich der selbständigen Tätigkeit von ***Bf1*** als Einzelunternehmer." Der Prüfer rechnete die Netto-Erlöse aus den Projekten den bisher erklärten Umsätzen bzw. Einnahmen des Bf zu…
…seiner Entscheidung den folgenden als erwiesen angenommenen Sachverhalt zugrunde: Bei der BF handelt es sich um eine Gesellschaft mbH, die im Messestandbau tätig ist. Der im Prüfungszeitraum bestellte Geschäftsführer übt diese Funktion seit 2003 aus. Seit 2006 war er mit 25 % an der BF beteiligt…
…Bestandsache besteht. Ebenso sprach der UFS in seiner Entscheidung vom 16.1.2007, RV/1249-W/05 zur Einbeziehung von Werbekostenbeiträgen aus, dass sich ein Vergleich mit den vom Verwaltungsgerichtshof schon beurteilten Bestandverträgen über Messestände anbietet. (VwGH 17.11.1983, 82/15/0105) Hinzuzufügen ist…
…es handle sich um Messekosten, die die rechnungsausstellende Firma an die Messeteilnehmer weiterberechne. Sie plane und kaufe den Messestand in Wien und daher werde österreichische Umsatzsteuer verrechnet. Weiters berufe sie sich auf eine telefonische Auskunft, wonach die österreichische Umsatzsteuer auf den Rechnungen korrekt sei und…
…Kundenanfragen Verlorene Kunden reaktivieren Messebesuche (z.B. GAST in Salzburg, Marketing Rockstars in Graz etc.) Opinion Leader treffen zum Beispiel Fachhochschulen und Anbahnung von gemeinsamen Forschungsprojekten zum Thema Werbewirkung New Business in ganz Österreich Messestände betreuen inkl. Akquisitions-, Betreuungs- und Verkaufsfunktion Die Ermittlungen und deren…
…Diese haben die Umsatzsteuervoranmeldungen eben nicht eingereicht. Die Übertragung der Aufgabe der Abgabe der UVA war im Geschäftsbetrieb des Bf. eine Notwendigkeit, weil dieser weltweit Messestände aufbaut. Mithin hatte er gar nicht die Gelegenheit, selbst diese Tätigkeiten vorzunehmen. Die Säumigkeit seiner Mitarbeiter ist ihm nicht…
…Hinblick auf die optimale Nutzung der angemieteten Fläche (bspw. Regelung des Besucherstromes) Die MesseGmbH erbrachte insbesondere keine Leistungen im Zusammenhang mit dem Aufbau der Messestände. Hauptgegenstand des Leistungspaketes war folglich die Vermietung von Räumlichkeiten an die Bf. als Veranstalter der Messe. Die Organisation der genannten…
…der Bestandsache besteht. In der Entscheidung UFS 16.1.2007, RV/1249-W/05 wurde zur Einbeziehung von Werbekostenbeiträgen vertretenen, dass sich ein Vergleich mit den vom Verwaltungsgerichtshof schon beurteilten Bestandverträgen über Messestände anbietet: In dem bei Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren, unter Rz 49 zu …
…der Bestandsache besteht. In der Entscheidung UFS 16.1.2007, RV/1249-W/05 wurde zur Einbeziehung von Werbekostenbeiträgen vertretenen, dass sich ein Vergleich mit den vom Verwaltungsgerichtshof schon beurteilten Bestandverträgen über Messestände anbietet: In dem bei Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren, unter Rz 49 zu …