…ist zu bemerken, dass diese Abgaben aufgrund der Selbstbemessung und Meldung durch die Abgabepflichtige am Abgabenkonto verbucht wurden und d ie Meldung von einbehaltenen Lohnabgaben an das Finanzamt dafür spricht, dass die entsprechenden Löhne tatsächlich ausbezahlt worden sind (VwGH 15.11.2005, 2001/14/0088…
…Kammerumlage in der im Haftungsbescheid ausgewiesenen Höhe besteht. Auch den Lohnabgaben liegen die dem Finanzamt gemeldeten und in entsprechender Höhe verbuchten Beträge zugrunde. Mangels konkreter Einwendungen des Bf. berechtigt die Lebenserfahrung zur Annahme, dass die Meldung von einbehaltenen Lohnabgaben an das Finanzamt eindeutig dafür spricht…
…Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides begründen sollte, wurde vom Bf jedoch nicht dargelegt. Die haftungsgegenständliche Lohnsteuer wurde laut Aktenlage aufgrund der Selbstbemessung und Meldung durch die Abgabepflichtige am Abgabenkonto verbucht. D ie Meldung von einbehaltenen Lohnabgaben an das Finanzamt spricht dafür, dass die entsprechenden Löhne tatsächlich…
…daher auch kein Einbehalt und keine Nichtabfuhr von Lohnabgaben erfolgt sei, ist zu bemerken, dass diese Abgaben am 09.04.2014 aufgrund der Selbstbemessung und Meldung durch die Abgabepflichtige am Abgabenkonto verbucht wurden und d ie Meldung von einbehaltenen Lohnabgaben an das Finanzamt dafür spricht…
…teils als Prokurist bei beiden Unternehmen tätig war. In seinen Aufgabenbereich fielen betreffend beide Unternehmungen die Wahrnehmungen der abgabenrechtlichen Verpflichtungen, wie etwa die Meldung von Lohnabgaben und der Erstellung und Meldung der monatlichen Umsatzsteuervorauszahlungen. Er sei verantwortlich gewesen, die zu meldenden Abgaben termingerecht zu entrichten…
…Differenzen zwischen einbehaltenen und abgeführten Lohnabgaben gefunden, der Unternehmer hatte also Kenntnis in welcher Höhe diese Lohnabgaben abzuführen sind, hat sich aber dazu entschieden geringere Beträge an die Finanzverwaltung abzuführen. Daher kam es am 17.03.2022 zur Einleitung des Finanzstrafverfahrens. Von der Möglichkeit der…
…durchaus entgegen, weil er mit den so „ersparten“ Abgaben andere Gläubiger bedienen konnte. Abgesehen davon kann einem mit den Kenntnissen eines durchschnittlichen Arbeitgebers ausgestatteten Menschen ein grundsätzliches Wissen über eine regelmäßige Abfuhr von einbehaltenen Lohnsteuerbeträgen wohl vorausgesetzt werden. Daher ist es völlig lebensfremd anzunehmen, dass…
…in der mündlichen Verhandlung angab, dass der Betrieb erst im Sommer 2023 endgültig eingestellt worden wäre. Im Zuge einer Außenprüfung (Bericht vom 02.02.2023) wurden für den Zeitraum 2020-2021 sogenannte Abfuhrdifferenzen, Differenzen zwischen einbehaltenen und abgeführten Lohnabgaben (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) festgestellt…
…Differenzen zwischen einbehaltenen und abgeführten Lohnabgaben (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) in Gesamthöhe von 11.612,81 festgestellt. Die Differenz ergibt sich, indem für die Monate 01/2019 sowie 01-12/2020 trotz beschäftigter Dienstnehmer keine Lohnabgaben abgeführt wurden (I a). Im Zuge der Würdigung…
…sprich ***50*** - stehen würde. Im vorliegenden Fall wären sogar die einbehaltenen AGH-Beiträge in Höhe von 25 %, die an die Gebietskrankenkasse überwiesen wurden, als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet worden. Wie Sozialversicherungsbeiträge und Lohnabgaben eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen sollen, wäre völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar und deshalb…
…der GPLA-Prüfung (Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben) bei der Firma B (St.Nr. ###/####) seien Bescheide über die Nachforderung von Lohnabgaben erlassen worden und offenbar auch neue Lohnzettel ausgestellt worden. Diese noch nicht rechtskräftigen Bescheide seien inhaltlich rechtswidrig und gegen diese würden seitens des geprüften Unternehmens…
…befindet, nicht mit einer Entrichtung der Dienstgeberbeiträge bzw. Abfuhr der von den Bruttolöhnen an die Arbeitnehmer einbehaltenen Lohnsteuern gleichzuhalten. Es bedarf zumindest der zeitgerechten Bekanntgabe der Lohnabgaben, damit diese am Abgabenkonto verbucht werden können und sich der diesbezügliche Abgabenzahlungsanspruch des Fiskus für diesen konkretisiert. Andernfalls…
…9 BAO iVm § 80 BAO ausdrücklich hingewiesen worden. Trotz Vorhalt des Finanzamtes, den in der Beschwerde angekündigten Nachweis einer Gleichbehandlung und eine Berechnung der - wie behauptet - anteilig nicht von der Haftung umfassten Lohnabgaben 10-12/2018 nachzureichen, bliebt der Beschwerdeführer insoweit untätig. Selbst nach entsprechender…
…das Sanierungsverfahren aufgehoben. Die Gesellschaft ist aufgelöst und wurde mittlerweile im Firmenbuch gelöscht (Firmenbuchauszug FN). Im Zuge einer vom Finanzamt bei der X Gesellschaft m.b.H. durchgeführten Prüfung von Lohnabgaben stellte der Prüfer fest, dass in den Kalenderjahren 2016 bis 2018 zu wenig Lohnsteuer…
…Lohnsteuer von dem tatsächlichen zur Auszahlung gelangenden, niedrigeren Betrag zu berechnen, einzubehalten und abzuführen. In der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung sei jedenfalls ein schuldhaftes Verhalten zu erblicken (vgl. VwGH 18.9.1985, 84/13/0085). Im Jahr 2011 habe eine Außenprüfung mit dem Gegenstand Lohnabgaben 01…
…dass die einbehaltenen Betrage nicht zur Gänze abgeführt wurden. Es handelt sich somit nicht um eine Verfehlung bei der Einbehaltung der lohnabhängigen Abgaben an die Abgabenbehörde, sondern um eine Verfehlung bei der korrekten Meldung/Entrichtung der Beträge. Somit kann von der Abgabenbehörde auch von einem…
…zum Dienstgeberbeitrag. Allerdings seien die im angefochtenen Haftungsbescheid ausgewiesenen Lohnabgaben in der Höhe von € 1.750,84 an Lohnsteuer, € 913,87 an Dienstgeberbeitrag und € 81,23 an Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat 04/2011 aufgrund der Meldung des Bf. erklärungsgemäß am…
…Rahmen der Prüfung wurden lediglich Abfuhrdifferenzen festgestellt. Es bestand daher kein Disput zur Lohnverrechnung dem Grunde nach, sondern wurden lediglich Abfuhrdifferenzen, dh Abweichungen zwischen der am Lohnkonto errechneten und einbehaltenen Lohnsteuer und den dem Finanzamt gemeldeten/abgeführten Lohnabgaben, festgestellt. Hätte der BF, so wie angegeben…
…25*** an, der Frau ***22*** nur von an diese Adresse kommende Post kannte. Erhebungen durch die Finanzpolizei an der Firmenadresse ***26***, ***27*** ***28*** ergaben keine Hinweise auf eine Tätigkeit der Firma. Seit März 2011 wurden weder Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht, Lohnabgaben gemeldet noch Umsatzsteuer entrichtet. Vom Prüfer…
…worden, sodass Lohnsteuer gar nicht angefallen sein könne. Ein exakter Zeitpunkt für die Auflösung der Dienstverhältnisse wird nicht genannt. Die Meldung von einbehaltener Lohnsteuer an das Finanzamt spricht jedenfalls dafür, dass die entsprechenden Löhne auch tatsächlich ausbezahlt wurden (siehe dazu VwGH 15.11.2005, 2001…