IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A B C (A D), Adresse_Österreich, vom 17.9.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln, 3430 Tulln an der Donau, Albrechtsgasse 26-30, vom 14…
…damit die Unrechtmäßigkeit der Festsetzung feststellt werden soll. Von der Bf wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Abrechnungsbescheid in Betracht kommt, wenn Meinungsverschiedenheiten über die Frage bestehen, ob ein Leistungsgebot zugestellt wurde, weil nur dann seine Buchung auf dem Abgabenkonto rechtmäßig ist (Ritz, BAO6…
…Bescheid vom 3.6.2009 (über Antrag des Bf) auch festgesetzt worden ist, entspricht der Bescheid dem Gesetz. Allfällige Meinungsverschiedenheiten über die Verrechnung einer Gutschrift und die Verbuchung der Gebahrung können nicht im Verfahren betreffend Einkommensteuer ausgetragen werden. Ein diesbezüglicher Streit wäre im Verfahren nach …
…Richter bildet einen Ablehnungsgrund; dies selbst dann, wenn die Rechtsansicht von der herrschenden Rechtsprechung abgelehnt wird. Meinungsverschiedenheiten in Rechtsfragen sind nicht im Ablehnungsverfahren auszutragen. Das Ablehnungsverfahren soll nicht die Möglichkeit bieten, dass sich Parteien ihnen nicht genehmer Richter entledigen können (vgl. zuletzt OGH 27.01…
(1) Besteht zwischen den Trägern oder Behörden zweier oder mehrerer Mitgliedstaaten eine Meinungsverschiedenheit darüber, welche Rechtsvorschriften anzuwenden sind, so unterliegt die betreffende Person vorläufig den Rechtsvorschriften eines dieser Mitgliedstaaten, sofern in der Durchführungsverordnung nichts anderes bestimmt ist, wobei die Rangfolge wie folgt festgelegt wird: a…
| 1,82 | 48,78 | Summe: | | | | 43.994,77 Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Haftenden und der Abgabenbehörde über die Gebarung auf dem Abgabenkonto sind nicht im Haftungsverfahren, sondern in einem über Antrag auszulösenden Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides gemäß § 216…
Nach ständiger Rspr. des VwGH sind bei Selbstbemessungsabgaben Bescheide bei Meinungsverschiedenheit über die Richtigkeit der Selbstbemessung zu erlassen (VwGH 25.6.1990, 89/15/0108; 26.6.1996, 95/16/0238; 23.11.2004, 2000/15/0148), das hierauf gerichtete Anbringen des Bf. unterliegt der…
…Monaten nach ihrer Befassung um eine Annäherung der unterschiedlichen Standpunkte. Art. 6 VO 987/2009 lautet: Vorläufige Anwendung der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats und vorläufige Gewährung von Leistungen (1) Besteht zwischen den Trägern oder Behörden zweier oder mehrerer Mitgliedstaaten eine Meinungsverschiedenheit darüber, welche Rechtsvorschriften anzuwenden sind…
…vom Finanzamt vorgelegten Schriftstücken beruht und auch von Bf (in der Folge: Beschwerdeführer: Bf) nicht bestritten wird. Hinsichtlich der inhaltlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Finanzamt und dem Bf wird auf die beiden Parteien bekannten Ausführungen im Vorlagebericht des Finanzamtes vom 24.6.2026 verwiesen. Entscheidend ist…
…auf Antrag des Abgabepflichtigen mit Abrechungsbescheid (§ 216 BAO) abzusprechen ist. Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Haftenden und der Abgabenbehörde über die Gebarung auf dem Abgabenkonto sind nicht im Haftungsverfahren, sondern in einem über Antrag auszulösenden Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides gemäß § 216 BAO auszutragen (VwGH vom 16…
…abgewiesen. Begründend führte das Zollamt aus, dass die Voraussetzungen für den Erlass eines Abrechnungsbescheides nicht vorlägen. Im Antrag seien weder Meinungsverschiedenheiten betreffend Verrechnung von Gutschriften, Bestand oder Erlöschen von Zahlungsverpflichtungen, Verrechnung einer Gutschrift oder über die Rechtmäßigkeit einer Überrechnung ins Treffen geführt, noch sei eine…
…weiters - zu § 201 BAO - VwGH 13.5.2003, 2001/15/0097). Der Abgabepflichtige hat auf einen Abgabenbescheid mangels gegenteiliger Anordnung jedenfalls dann Anspruch, wenn über die Richtigkeit der Selbstbemessung Meinungsverschiedenheit besteht (vgl. VwGH 25.6.1990, 89/15/0108; 23.11.2004, 2000/15/0148…
…od dnia, w którym przedstawiono jej sprawę. Art. 6 VO 987/2009 lautet: Artikel 6 Vorläufige Anwendung der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats und vorläufige Gewährung von Leistungen (1) Besteht zwischen den Trägern oder Behörden zweier oder mehrerer Mitgliedstaaten eine Meinungsverschiedenheit darüber, welche Rechtsvorschriften anzuwenden sind, so…
…Anschluss an ein System der sozialen Sicherheit vorzusehen. Art. 6 VO 987/2009 lautet: Artikel 6 Vorläufige Anwendung der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats und vorläufige Gewährung von Leistungen (1) Besteht zwischen den Trägern oder Behörden zweier oder mehrerer Mitgliedstaaten eine Meinungsverschiedenheit darüber, welche Rechtsvorschriften anzuwenden sind…
…befragte Kindesvater angegeben hat, dass x auf Grund einer im Juni 2018 erfolgten Meinungsverschiedenheit - nach einem nahezu sechs Jahre andauernden Aufenthalt in dessen Haushalt - Mitte nämlichen Monats in den Haushalt der Bf. übersiedelt sei. In der Folge schloss sich die belangte Behörde den Ausführungen der…
…Antrag auch als Begehren auf bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe zu werten (VwGH 17.10.2012, 2009/16/0044). Wenn über die Richtigkeit der Selbstbemessung Meinungsverschiedenheit bestehe, habe der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe (VwGH 23.11.2004, 2000/15/0148). Die Bf…
…und dessen Zusammensetzung von der Zollstelle, die für die Einhebung zuständig ist ,zum ersten Oktober jeden Jahres mitzuteilen. Besteht zwischen dem Zollschuldner und der Zollstelle eine Meinungsverschiedenheit in Bezug auf die Höhe des Rückstandes oder in Bezug auf dessen Zusammensetzung, so kann der Zollschuldner innerhalb…
…die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (VO 987/2009) - Art. 11 VO 987/2009 - lautet: Artikel 11 Bestimmung des Wohnortes (1) Besteht eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Trägern von zwei oder mehreren Mitgliedstaaten über die Feststellung des Wohnortes einer Person, für die die Grundverordnung gilt…
…um der "Interessentengruppe" "vertraglich sicherzustellen, was sie sich von vornherein vorbehalten hat" (Eigendurchführung des Bauprojektes hinsichtlich dieses Gebäudeteiles). Hinsichtlich des (s. oben) festgestellten Sachverhaltes liegen nach Ansicht des BFG im Grunde keine (wesentlichen) Meinungsverschiedenheiten vor; von beiden Vertragsseiten war ausgemacht, dass die "Gruppe A" als…
…nicht im Guten ausgeschieden ist, sondern dies aufgrund unberechtigten vorzeitigen Austrittes durch den Dienstnehmer beendet hat. Auch während des Beschäftigungsverhältnisses zu Herrn ***D*** gab es immer wieder Probleme und Meinungsverschiedenheiten. Von einem harmonisch verlaufenen Dienstverhältnis kann somit im konkreten Fall nicht ausgegangen werden. Herr ***D…