…4 Abs. 1 EStG 1988 in Betracht. 5. Außer Streit steht, dass die im Jahr 2013 beendete Geschäftsführertätigkeit des Bf. als (Mehrheits)Gesellschafter als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit iSd § 22 Z 2 2. Teilstrich, 1. und 2. Satz EStG 1988 gemäß § Abs. 3 Z…
…Umfang Beschwerde erhoben und beantragt, das Erkenntnis ersatzlos aufzuheben [mit ausreichender Deutlichkeit wohl: das Erkenntnis der Finanzstrafbehörde dahingehend abzuändern, dass die anhängigen Finanzstrafverfahren eingestellt werden], wobei eine Entscheidungsfindung eines Finanzstrafsenates des Bundesfinanzgerichtes begehrt wurde. Der Beschuldigte, also B, sei Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der A-GmbH…
…I Immobilien GmbH & Co KG abgetreten (€ 20,000,00 Wertausgleich für das Optionsrecht). Die I Immobilien GmbH & Co KG habe denselben Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer wie die D GmbH. Für die Optionsrechte habe der Beschwerdeführer einen Wertausgleich in Höhe von € 38.500,00 erhalten…
…gemäß § 19 Abs. 1 EStG zugeflossen anzusehen, wenn er über den Betrag rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann, mag er ihm vom Schuldner auch nur gutgeschrieben worden sein. Ist der Abgabepflichtige gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer jener Kapitalgesellschaft, die sein Schuldner ist, ist der Zufluss grundsätzlich anzunehmen…
…Zeitraum (75 %iger) Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der ***Pächterin*** GmbH. Er hatte daher jedenfalls einen beherrschenden Einfluss auf diese Gesellschaft. ***Bf2*** war weder Mehrheitsgesellschafterin noch Geschäftsführerin. Allerdings kann sich bei Fehlen einer eigenen Mehrheitsbeteiligung ein beherrschender Einfluss eines Gesellschafters und Gläubigers auch aus einem Naheverhältnis zu…
…Gründung der Kft1 im Jahr 1993 sei der Bf Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer dieser Gesellschaft gewesen. Bis 2014 war die Kft 1 auch Eigentümerin ihrer bewirtschafteten Liegenschaften (neben Liegenschaften anderer Unternehmen). Die Kft 1 sei mit ihren Mitarbeitern und dem Bf als Geschäftsführer landwirtschaftlich tätig gewesen…
…Verwaltungsökonomie wäre die Direktvorschreibung gerechtfertigt. Der Bf. hätte nach den Feststellungen bei der ***X-GmbH *** das betriebliche Geschehen in der Hand, zumal er im fraglichen Zeitraum Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter gewesen wäre. Der Bf. hätte die Nichtabführung der Kapitalertragsteuer selbst verursacht. Eine Direktvorschreibung an ihn würde…
…einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist die Angehörigenjudikatur auf Körperschaften anzuwenden, wenn Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer ident sind. Es fehlt dadurch der bei fremden Vertragsparteien vorhandene…
…Umfang Beschwerde erhoben und beantragt, das Erkenntnis ersatzlos aufzuheben [mit ausreichender Deutlichkeit wohl: das Erkenntnis der Finanzstrafbehörde dahingehend abzuändern, dass die anhängigen Finanzstrafverfahren eingestellt werden], wobei eine Entscheidungsfindung eines Finanzstrafsenates des Bundesfinanzgerichtes begehrt wurde. Der Beschuldigte, also B, sei Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der A-GmbH…
…Verfahrensgang Streit besteht im vorliegenden Fall darüber, ob die Vorschreibung der Kapitalertragsteuer im Zusammenhang mit bei der ***B GmbH*** festgestellten verdeckten Ausschüttungen gegenüber dem Beschwerdeführer (Bf.) als Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer zu Recht erfolgte. Im Zusammenhang mit verdeckten Ausschüttungen, die im Rahmen der Außenprüfung bei der…
…Bf. "faktischer Machthaber" oder "faktischer Geschäftsführer" im Sinne der obigen Ausführungen des Obersten Gerichtshofes war, sondern ob Mehrgewinne der A GmbH abweichend vom allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel ausschließlich dem Bf. als Gesellschafter der GmbH zuzurechnen sind. Der Mehrheitsgesellschafter und handelsrechtliche Geschäftsführer B C erteilte dem Bf., Minderheitsgesellschafter…
…sind. 2. Das BFG geht aus folgenden Gründen davon aus, dass die verdeckten Ausschüttungen der Jahre 2004 bis 20012 dem Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer FH und nicht dem Sohn EH zuzurechnen sind: a. Darstellung EH und FH: (1) EH, der Sohn von FH, hat die Nichtverbuchung…
…Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer, vom 16.12.2011 über die "Gewährung eines nicht rückforderbaren Gesellschafterzuschusses" in Höhe von € 1,4 Mio. an die Bf. Das Finanzamt hat sich dem Prüfergebnis angeschlossen und unter Verweis auf den Prüfbericht als integrierendem Bescheidbestandteil mit Bescheid vom 14.7…
…betreffend die bekämpfte amtswegige Wiederaufnahme der Umsatz- und Körperschaftsteuerverfahren vorgehalten und begründet. Bezüglich der Sachbescheide wurden die einzelnen Textziffern (Bp-Feststellungen) einzeln erörtert. Die Senatsvorsitzende wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass die angefochtenen Feststellungen betr. die durch Herrn ***X*** (Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der ***Bf1**…
… 8 Abs. 4 Z. 2 KStG 1988 gleichgeblieben. G1 sei zwar Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer bei der Bf. geworden. Die Änderung in der Gesellschafterstruktur und in der wirtschaftlichen Struktur könne aus unserer Sicht, nicht eindeutig als wesentlich beurteilt werden, wodurch das kumulative Erfordernis der Veränderungskriterien des…
…der A. Holding GmbH, auf Grund der Annahme, dass der Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der Rechtsvorgängerin das am 8. April 2005 gewährte Gesellschafterdarlehen unverzinslich gewährt habe, für eine auf unbestimmte Dauer unentgeltliche Überlassung der Darlehensvaluta Gesellschaftssteuer fest. Seitens der Rechtsvorgängerin wurde erklärt, dass das Darlehen nicht…
…ehemaligen Mehrheitsgesellschafter und Alleingeschäftsführer ZJ unterfertigt worden. Dies ohne den Bf jemals über den Abschluss des Bierliefervertrages in Kenntnis gesetzt zu haben, geschweige denn, von diesem bevollmächtigt bzw. beauftragt worden zu sein. Herr ZJ habe offenbar während der gesamten Zeit nach Abberufung als Geschäftsführer die…
…G***, Tz 250ff). Dies fällt jedoch in die Verantwortung der Unternehmen, deren Allein- oder Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer er war (hier: ***A*** bzw. ***C***). Im Fall der insolventen ***C*** hätte daher der Masseverwalter bei festgestellter rechtsgrundloser Rechnungsstornierung bereits erbrachter Leistungen diese Beträge gegenüber der Bf. einfordern…
…ImmoGmbH und die FA2_ImmoGmbH, die beide dieselbe Gesellschafterstruktur aufweisen wie die Beschwerdeführerin. Die Beschwerdeführerin war im Jahr 2012 Eigentümerin der Liegenschaft KG *Nr1*, EZ *Nr1* und Miteigentümerin der Liegenschaft KG *Nr2*, EZ *Nr2*. Der Mehrheitsgesellschafter und Alleingeschäftsführer der Beschwerdeführerin ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer der…
…Adresse ***...***, ***PLZ*** ihren Sitz hat. Gegenstand dieses Unternehmens ist nach der Errichtungserklärung ebenfalls Geflügelzucht und Stalltechnik sowie die Beteiligung an ähnlichen Unternehmen. Der Bf. ist Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der ***X*** GmbH. 2. Beweiswürdigung Die Sachverhaltsfeststellungen gründen sich auf die vom FA elektronisch vorgelegten Aktenteile, die…